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CO2-Kostenaufteilung: So holst du Geld vom Vermieter zurück

Dein Vermieter muss einen Teil der CO2-Kosten tragen. Lerne, wie du 50-150€ pro Jahr zurückholen kannst – mit Rechner, Musterbrief und Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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HeizkostenChecker
10 Min. Lesezeit

127 Euro. So viel hat Sandra aus München von ihrem Vermieter zurückbekommen – für CO2-Kosten, die sie eigentlich gar nicht alleine hätte zahlen müssen.

Das Verrückte daran: Sandra wusste ein ganzes Jahr lang nicht, dass ihr dieses Geld zusteht. Erst als sie ihre Gasrechnung genauer las, wurde sie stutzig. Ein kurzer Brief an den Vermieter – und sechs Wochen später war das Geld auf ihrem Konto.

Was Sandra wusste und viele Mieter nicht wissen: Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr. Bei schlecht gedämmten Altbauten sind das bis zu 95 Prozent. Bei Sandras Wohnung waren es 60 Prozent.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen – je nach Gebäudezustand bis zu 95%
  • Das 10-Stufen-Modell bestimmt, wer wie viel zahlt
  • Bei Gasetagenheizung musst du selbst aktiv werden und die Erstattung einfordern
  • Frist: 12 Monate nach Erhalt deiner Gasrechnung
  • CO2-Preis 2025: 55€/Tonne, 2026: 55-65€/Tonne (Korridor)
  • Durchschnittliche Erstattung: 50-150€ pro Jahr

Was ist die CO2-Kostenaufteilung überhaupt?

Seit 2021 gibt es in Deutschland einen Preis auf CO2-Emissionen. Wer Öl oder Gas verbrennt, zahlt für jede Tonne CO2, die dabei entsteht. Das verteuert das Heizen – und soll uns alle zum Energiesparen motivieren.

Das Problem: Mieter können zwar sparsam heizen, aber sie haben keinen Einfluss darauf, wie gut ihr Haus gedämmt ist oder wie effizient die Heizung arbeitet. Das liegt in der Hand des Vermieters.

Deshalb gilt seit dem 1. Januar 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Der Grundgedanke ist einfach: Wer für den energetischen Zustand eines Gebäudes verantwortlich ist, soll auch einen Teil der CO2-Kosten tragen. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil.

Für dich als Mieter bedeutet das: Du hast Anspruch auf Geld – entweder als Gutschrift in deiner Heizkostenabrechnung oder, bei Gasetagenheizung, als direkte Erstattung.

So funktioniert das 10-Stufen-Modell

Die Aufteilung der CO2-Kosten richtet sich nach dem Energieverbrauch deines Gebäudes. Gemessen wird in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto mehr zahlt dein Vermieter.

StufeCO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr)VermieteranteilMieteranteil
1unter 12 (EH 55-Standard)0%100%
212 bis unter 1710%90%
317 bis unter 2220%80%
422 bis unter 2730%70%
527 bis unter 3240%60%
632 bis unter 3750%50%
737 bis unter 4255%45%
842 bis unter 4760%40%
947 bis unter 5265%35%
10ab 5295%5%

Ein Beispiel macht das greifbarer: Ein typischer unsanierter Altbau aus den 1960er-Jahren liegt oft bei 35-45 kg CO2 pro Quadratmeter. Das entspricht Stufe 6 bis 8 – dein Vermieter müsste also 50 bis 60 Prozent der CO2-Kosten übernehmen.

Moderne Neubauten oder gut sanierte Gebäude erreichen dagegen oft den EH-55-Standard (unter 12 kg/m²). Hier trägst du als Mieter die CO2-Kosten komplett – aber sie sind auch deutlich niedriger.

Musst du selbst aktiv werden? Die entscheidende Frage

Hier wird es wichtig, denn nicht alle Mieter werden automatisch entlastet. Es gibt drei verschiedene Situationen:

Fall 1: Zentralheizung (der einfache Fall)

Du bekommst eine Heizkostenabrechnung von deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. In diesem Fall muss dein Vermieter die CO2-Kosten automatisch aufteilen. Du musst nichts tun – die Entlastung erscheint direkt in deiner Abrechnung.

Prüfe trotzdem, ob die Aufteilung korrekt vorgenommen wurde. Deine Abrechnung muss folgende Angaben enthalten: den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die angewandte Stufe, den Gesamtbetrag der CO2-Kosten und die Aufteilung zwischen dir und dem Vermieter.

Fall 2: Gasetagenheizung (hier musst DU handeln)

Du hast einen eigenen Gaszähler und bekommst die Rechnung direkt vom Gasversorger? Dann zahlst du die CO2-Kosten zunächst komplett selbst – und musst dir den Vermieteranteil aktiv zurückholen.

Das betrifft rund 2,8 Millionen Haushalte in Deutschland. Laut einer ista-Studie wissen 38 Prozent dieser Mieter nicht, dass ihnen eine Erstattung zusteht. Das ist bares Geld, das verschenkt wird.

Fall 3: Gemietetes Einfamilienhaus mit eigenem Heizöl-/Gasvertrag

Ähnlich wie bei der Gasetagenheizung: Du bezahlst den Brennstoff selbst und musst die Erstattung beim Vermieter einfordern.

Schnell-Check: Welcher Fall bist du?

  • Heizkostenabrechnung vom Vermieter? → Fall 1 (automatisch)
  • Eigener Gasvertrag für deine Wohnung? → Fall 2 (selbst einfordern)
  • Gemietetes Haus, eigene Öl-/Gasbestellung? → Fall 3 (selbst einfordern)

Rechenbeispiel: So viel kannst du zurückholen

Nehmen wir ein konkretes Beispiel – eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Gasetagenheizung.

Die Ausgangslage:

  • Wohnfläche: 70 m²
  • Jahresverbrauch Gas: 12.000 kWh
  • CO2-Preis 2025: 55€ pro Tonne

Schritt 1: CO2-Ausstoß berechnen

Der Emissionsfaktor für Erdgas liegt bei etwa 0,202 kg CO2 pro kWh.

12.000 kWh × 0,202 kg/kWh = 2.424 kg CO2 = 2,424 Tonnen CO2

Schritt 2: CO2-Kosten berechnen

2,424 Tonnen × 55€ = 133,32€ CO2-Kosten pro Jahr

Schritt 3: Spezifischen CO2-Ausstoß ermitteln

2.424 kg ÷ 70 m² = 34,6 kg CO2 pro m² und Jahr

Laut Tabelle entspricht das Stufe 6 → 50% Vermieteranteil

Schritt 4: Erstattung berechnen

133,32€ × 50% = 66,66€ Erstattungsanspruch

Bei steigenden CO2-Preisen (2026: bis 65€/Tonne) und höherem Verbrauch kann der Betrag deutlich höher ausfallen. In schlecht gedämmten Gebäuden (Stufe 9-10) sind 150-200€ pro Jahr keine Seltenheit.

Schritt für Schritt: Erstattung einfordern

Du hast eine Gasetagenheizung oder ein gemietetes Haus mit eigenem Heizvertrag? Dann musst du selbst aktiv werden. So gehst du vor:

Was du brauchst:

Die Frist:

Du hast 12 Monate nach Erhalt deiner Gasrechnung Zeit, die Erstattung geltend zu machen. Verpasst du diese Frist, verfällt dein Anspruch für diesen Abrechnungszeitraum.

Der Ablauf:

  1. Berechne deinen Anspruch (mit dem BMWK-Rechner oder nach dem Schema oben)
  2. Schicke einen Brief an deinen Vermieter (Muster unten)
  3. Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit zur Erstattung – oder kann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen

Musterbrief für die Erstattung

Musterbrief CO2-Kostenerstattung

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Erstattung meines Anteils an den CO2-Kosten gemäß § 5 Abs. 3 CO2KostAufG

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit mache ich meinen Anspruch auf anteilige Erstattung der CO2-Kosten für den Abrechnungszeitraum [Zeitraum, z.B. 01.01.2025 - 31.12.2025] geltend.

Meine Wohnung in der [Adresse] hat eine Wohnfläche von [X] m². Ich versorge mich selbst mit Gas über einen eigenen Vertrag mit [Gasversorger].

Für den genannten Zeitraum habe ich laut beiliegender Gasrechnung [X] kWh Gas verbraucht. Daraus ergibt sich:

  • CO2-Ausstoß: [X] kg CO2
  • CO2-Kosten (bei [X] €/Tonne): [X] €
  • Spezifischer CO2-Ausstoß: [X] kg/m²/Jahr
  • Einstufung nach CO2KostAufG: Stufe [X]
  • Vermieteranteil: [X] %

Ich bitte Sie daher um Erstattung von [Betrag] € gemäß § 5 Abs. 3 CO2KostAufG.

Eine Kopie meiner Gasrechnung liegt diesem Schreiben bei.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 4 Wochen] auf folgendes Konto:

IBAN: [Deine IBAN] BIC: [Deine BIC]

Alternativ können Sie den Betrag mit meiner nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Anlage: Kopie der Gasrechnung

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Praxisbeispiel: So hat Sandra 127€ zurückgeholt

Sandra aus München wohnt in einer 55-Quadratmeter-Wohnung mit Gasetagenheizung. Als sie im März 2025 ihre Gasrechnung für 2024 erhielt, fiel ihr eine Position auf: "CO2-Kosten: 212,40€".

Sie hatte davon gehört, dass Vermieter etwas übernehmen müssen – aber wie viel?

Was Sandra tat:

  1. Sie nutzte den BMWK-Rechner und gab ihre Daten ein: 9.800 kWh Verbrauch, 55 m² Wohnfläche
  2. Der Rechner zeigte: 36,1 kg CO2 pro m² – Stufe 7, also 55% Vermieteranteil
  3. Sie kopierte den Musterbrief, fügte ihre Daten ein und schickte ihn per Einschreiben

Das Ergebnis:

Nach sechs Wochen ohne Reaktion fragte Sandra telefonisch nach. Der Vermieter hatte den Brief übersehen, bestätigte aber den Anspruch. Zwei Wochen später waren 127,44€ auf ihrem Konto.

"Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist", sagt Sandra. "Der Brief hat mich zehn Minuten gekostet – für 127 Euro Stundenlohn würde ich jeden Job machen."

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Dein Vermieter ignoriert deinen Brief? Das ist leider nicht selten. Hier sind deine Optionen:

Stufe 1: Erinnerung mit Fristsetzung

Schicke nach 4-6 Wochen eine Erinnerung per Einschreiben. Setze eine konkrete Frist von 14 Tagen.

Stufe 2: Mieterverein einschalten

Als Mitglied im Mieterverein bekommst du rechtliche Unterstützung. Ein Anwaltsschreiben wirkt oft Wunder. Die Mitgliedschaft kostet etwa 60-100€ pro Jahr – bei einem Erstattungsanspruch von 100€+ kann sich das schnell lohnen.

Stufe 3: Mit Miete verrechnen

Nach § 5 Abs. 4 CO2KostAufG darfst du den Erstattungsanspruch mit deiner Miete verrechnen, wenn der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten zahlt. Dokumentiere alles sorgfältig und hole dir vorher rechtliche Beratung.

Stufe 4: Gerichtliches Mahnverfahren

Bei klaren Ansprüchen und unkooperativen Vermietern kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet je nach Streitwert etwa 30-50€ und führt oft dazu, dass der Vermieter doch zahlt.

Häufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung

Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch für Heizöl?
Ja. Das Gesetz gilt für alle fossilen Brennstoffe: Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Fernwärme, sofern diese aus fossilen Quellen stammt. Bei Heizöl ist die Berechnung etwas anders – der Emissionsfaktor liegt bei etwa 0,266 kg CO2 pro kWh.
Was ist mit Denkmalschutz?
Wenn behördliche Auflagen (wie Denkmalschutz) eine energetische Sanierung verhindern, kann der Vermieter seinen Anteil um bis zu 50 Prozent reduzieren. Komplett entfallen die CO2-Kosten für ihn aber nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich gar keine Verbesserung möglich ist.
Steigt der CO2-Preis weiter?
Ja, und zwar deutlich. 2025 liegt er bei 55€ pro Tonne, 2026 im Korridor von 55-65€. Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel (ETS 2). Experten rechnen bis 2030 mit Preisen von 100-150€ pro Tonne. Dein Erstattungsanspruch wird also Jahr für Jahr größer.
Muss der Vermieter die Stufe nachweisen?
Ja. Bei Zentralheizung muss die Heizkostenabrechnung transparent zeigen, wie die Einstufung zustande kommt. Fehlt diese Angabe, ist die Abrechnung formell fehlerhaft – du kannst Widerspruch einlegen.
Was, wenn ich einen Gasherd habe?
Hängt dein Gasherd am selben Zähler wie die Heizung, wird dein Erstattungsanspruch pauschal um 5 Prozent gekürzt. Das ist im Gesetz so vorgesehen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten mit dem Vermieter empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.


Quellen und weiterführende Links:

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HeizkostenChecker

Veröffentlicht am 9. Januar 2026

Themen:CO2-KostenHeizkostenabrechnungMieterrechteCO2-Steuer

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