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CO2-Kostenaufteilung: So rechnest du den Vermieteranteil aus

Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten. So rechnest du den Vermieteranteil nach dem 10-Stufen-Modell aus, mit Rechner, Frist und Musterbrief.

HeizkostenChecker
Aktualisiert am 13 Min. Lesezeit

58 Euro. So hoch ist der Vermieteranteil an den CO2-Kosten, den Sandra aus München aus ihrer Gasrechnung für 2025 nachgerechnet hat. Bis dahin hatte sie die CO2-Kosten ihrer Gasetagenheizung komplett selbst bezahlt.

Dass es eine Aufteilung gibt, wusste Sandra lange nicht. Erst als sie ihre Gasrechnung genauer las, wurde sie stutzig. Mit Verbrauch und Wohnfläche ließ sich ihr Anteil in zehn Minuten ausrechnen.

Was viele Mieter nicht wissen: Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr. Bei schlecht gedämmten Altbauten sind das bis zu 95 Prozent. Bei Sandras Wohnung sind es 50 Prozent.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen – je nach Gebäudezustand bis zu 95%
  • Das 10-Stufen-Modell bestimmt, wer wie viel zahlt
  • Bei Gasetagenheizung müssen Mieter selbst aktiv werden und die Erstattung beim Vermieter geltend machen
  • Frist: 12 Monate, nachdem der Gasversorger abgerechnet hat (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG)
  • Maßgeblicher CO2-Preis: 55 €/Tonne für Verbrauch 2025 (Abrechnungen, die 2026 ankommen), 60 €/Tonne für Verbrauch 2026 (§ 4 CO2KostAufG)
  • Größenordnung: Bei 70 m² und 12.000 kWh Gas rund 57 € Vermieteranteil für 2025, rund 62 € bei den Preisen für 2026 (Rechenbeispiel unten)

Was ist die CO2-Kostenaufteilung überhaupt?⁠

Seit 2021 gibt es in Deutschland einen Preis auf CO2-Emissionen. Wer Öl oder Gas verbrennt, zahlt für jede Tonne CO2, die dabei entsteht. Das verteuert das Heizen – und soll uns alle zum Energiesparen motivieren.

Das Problem: Mieter können zwar sparsam heizen, aber sie haben keinen Einfluss darauf, wie gut ihr Haus gedämmt ist oder wie effizient die Heizung arbeitet. Das liegt in der Hand des Vermieters.

Deshalb gilt seit dem 1. Januar 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Der Grundgedanke ist einfach: Wer für den energetischen Zustand eines Gebäudes verantwortlich ist, soll auch einen Teil der CO2-Kosten tragen. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil.

Für Mieter bedeutet das: Der Vermieteranteil wird ihnen gutgeschrieben – entweder direkt in der Heizkostenabrechnung oder, bei Gasetagenheizung, als Erstattung, die sie beim Vermieter geltend machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)).

So funktioniert das 10-Stufen-Modell⁠

Die Aufteilung der CO2-Kosten richtet sich nach dem Energieverbrauch deines Gebäudes. Gemessen wird in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto mehr zahlt dein Vermieter.

StufeCO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr)VermieteranteilMieteranteil
1unter 12(EH 55-Standard)0%100%
212 bis unter 1710%90%
317 bis unter 2220%80%
422 bis unter 2730%70%
527 bis unter 3240%60%
632 bis unter 3750%50%
737 bis unter 4260%40%
842 bis unter 4770%30%
947 bis unter 5280%20%
10ab 5295%5%

Ein Beispiel macht das greifbarer: Ein typischer unsanierter Altbau aus den 1960er-Jahren liegt oft bei 35-45 kg CO2 pro Quadratmeter. Das entspricht Stufe 6 bis 8 – der Vermieteranteil läge also bei 50 bis 70 Prozent der CO2-Kosten.

Moderne Neubauten oder gut sanierte Gebäude erreichen dagegen oft den EH-55-Standard (unter 12 kg/m²). Hier trägst du als Mieter die CO2-Kosten komplett – aber sie sind auch deutlich niedriger.

CO₂-Kosten-Rechner

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Musst du selbst aktiv werden? Die entscheidende Frage⁠

Hier wird es wichtig, denn nicht alle Mieter werden automatisch entlastet. Es gibt drei verschiedene Situationen:

Fall 1: Zentralheizung (der einfache Fall)

Du bekommst eine Heizkostenabrechnung von deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. In diesem Fall muss dein Vermieter die CO2-Kosten automatisch aufteilen. Du musst nichts tun – die Entlastung erscheint direkt in deiner Abrechnung.

Prüfe trotzdem, ob die Aufteilung korrekt vorgenommen wurde. Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) muss deine Abrechnung folgende Angaben enthalten: den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die angewandte Stufe, den Gesamtbetrag der CO2-Kosten und die Aufteilung zwischen dir und dem Vermieter.

Fall 2: Gasetagenheizung (hier musst DU handeln)

Du hast einen eigenen Gaszähler und bekommst die Rechnung direkt vom Gasversorger? Dann zahlst du die CO2-Kosten zunächst komplett selbst. Den Vermieteranteil müssen Mieter in diesem Fall selbst beim Vermieter geltend machen.

Das betrifft rund 2,8 Millionen Haushalte in Deutschland. Laut einer ista-Studie wissen 38 Prozent dieser Mieter nicht, dass ihnen eine Erstattung zusteht. Das ist bares Geld, das verschenkt wird.

Fall 3: Gemietetes Einfamilienhaus mit eigenem Heizöl-/Gasvertrag

Ähnlich wie bei der Gasetagenheizung: Du bezahlst den Brennstoff selbst, und die Erstattung wird beim Vermieter geltend gemacht.

Schnell-Check: Welcher Fall bist du?

  • Heizkostenabrechnung vom Vermieter? → Fall 1 (automatisch)
  • Eigener Gasvertrag für deine Wohnung? → Fall 2 (selbst einfordern)
  • Gemietetes Haus, eigene Öl-/Gasbestellung? → Fall 3 (selbst einfordern)

Rechenbeispiel: So berechnest du den Vermieteranteil⁠

Nehmen wir ein konkretes Beispiel – eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Gasetagenheizung.

Die Ausgangslage:

  • Wohnfläche: 70 m²
  • Jahresverbrauch Gas: 12.000 kWh
  • Abrechnungszeitraum: 2025, CO2-Preis 55 € pro Tonne

Schritt 1: CO2-Ausstoß ermitteln

Am einfachsten nimmst du den Wert von der Gasrechnung: Der Versorger muss die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2 angeben (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)). Steht er nicht da, rechnest du ihn aus. Der Emissionsfaktor für Erdgas beträgt 0,2009 kg CO2 je kWh, bezogen auf den Heizwert (Anlage 2 EBeV 2030 (öffnet in neuem Tab)). Gasrechnungen nennen die kWh aber auf Brennwert-Basis, und die liegt rund 11 Prozent höher. Auf die kWh deiner Rechnung umgerechnet sind das 0,1814 kg CO2 je kWh.

12.000 kWh × 0,1814 kg/kWh = 2.176,8 kg CO2 = 2,1768 Tonnen CO2

Schritt 2: CO2-Kosten berechnen

2,1768 Tonnen × 55 € = 119,72 €, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 142,47 € CO2-Kosten pro Jahr. Die Umsatzsteuer gehört dazu, so rechnet auch der Versorger den CO2-Preisbestandteil (§ 3 Abs. 3 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)).

Schritt 3: Spezifischen CO2-Ausstoß ermitteln

2.176,8 kg ÷ 70 m² = 31,1 kg CO2 pro m² und Jahr (auf eine Nachkommastelle gerundet)

Laut Tabelle entspricht das Stufe 5 → 40 % Vermieteranteil

Schritt 4: Vermieteranteil berechnen

142,47 € × 40 % = 56,99 € Vermieteranteil

Welcher CO2-Preis gilt, richtet sich nach dem Jahr, in dem das Gas geliefert wurde, nicht nach dem Datum der Abrechnung (§ 3 Abs. 3 (öffnet in neuem Tab) und § 4 Abs. 1 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)). Für den Verbrauch 2025 sind es 55 € pro Tonne, auch wenn die Abrechnung erst 2026 kommt. Für den Verbrauch 2026 setzt das Gesetz den Mittelwert des Preiskorridors an: 60 € pro Tonne (öffnet in neuem Tab), obwohl die Zertifikate 2026 für 55 bis 65 € versteigert werden. Eine Ausnahme gilt für Fernwärme aus Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen: Für Rechnungen im Jahr 2026 nennt die DEHSt dafür 73,86 € pro Tonne. Mit dem gleichen Verbrauch wären das 2,1768 Tonnen × 60 € zuzüglich Umsatzsteuer = 155,42 € CO2-Kosten und 62,17 € Vermieteranteil.

Bei höherem Verbrauch kann der Betrag deutlich höher ausfallen. In schlecht gedämmten Gebäuden (Stufe 9-10) sind 150-200€ pro Jahr keine Seltenheit.

Schritt für Schritt: Vermieteranteil ausrechnen und mitteilen⁠

Du hast eine Gasetagenheizung oder ein gemietetes Haus mit eigenem Heizvertrag? Dann sieht das Gesetz vor, dass der Mieter die Erstattung selbst in Textform geltend macht. So läuft das ab:

Was du brauchst:

Die Frist:

Nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) müssen Mieter die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Gasversorger die Lieferung abgerechnet hat, in Textform geltend machen. Wer diese Frist verpasst, kann die Erstattung für diesen Zeitraum in der Regel nicht mehr verlangen.

Der Ablauf:

  1. Vermieteranteil berechnen (mit dem BMWK-Rechner oder nach dem Schema oben)
  2. Erstattung in Textform beim Vermieter geltend machen, etwa per Brief (Muster unten)
  3. Der Vermieter erstattet spätestens 12 Monate nach der Anzeige – oder verrechnet, wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, mit der nächsten Betriebskostenabrechnung

Musterbrief: CO2-Kosten mitteilen und um Erstattung bitten

Bevor du den Brief abschickst: Stimmen die Zahlen, die du hineinschreibst? Nimm den Verbrauch in kWh und, wenn ausgewiesen, die CO2-Menge direkt von der Gasrechnung und die Wohnfläche aus dem Mietvertrag. Teile die CO2-Menge in Kilogramm durch die Wohnfläche, runde auf eine Nachkommastelle und lies die Stufe in der Tabelle oben ab. Bei Sandra waren das 1.777,7 kg ÷ 55 m² = 32,3 kg, also Stufe 6.

Musterbrief: Mitteilung der CO2-Kosten und Bitte um Erstattung des Vermieteranteils

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: CO2-Kosten meiner Gasversorgung für [Zeitraum] – Bitte um Erstattung des Vermieteranteils

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit teile ich Ihnen die CO2-Kosten meiner Gasversorgung für den Abrechnungszeitraum [Zeitraum, z.B. 01.01.2025 - 31.12.2025] mit und bitte um Erstattung des auf Sie entfallenden Anteils.

Meine Wohnung in der [Adresse] hat eine Wohnfläche von [X] m². Ich versorge mich selbst mit Gas über einen eigenen Vertrag mit [Gasversorger].

Für den genannten Zeitraum habe ich laut beiliegender Gasrechnung [X] kWh Gas verbraucht. Daraus ergibt sich:

  • CO2-Ausstoß: [X] kg CO2
  • CO2-Kosten (bei [X] €/Tonne): [X] €
  • Spezifischer CO2-Ausstoß: [X] kg/m²/Jahr
  • Einstufung nach CO2KostAufG: Stufe [X]
  • Vermieteranteil: [X] %

Die Einstufung habe ich nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG und der Tabelle in der Anlage zum Gesetz berechnet. Ich bitte Sie daher um Erstattung von [Betrag] €.

Eine Kopie meiner Gasrechnung liegt diesem Schreiben bei.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 4 Wochen] auf folgendes Konto:

IBAN: [Deine IBAN] BIC: [Deine BIC]

Alternativ können Sie den Betrag mit meiner nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Anlage: Kopie der Gasrechnung

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Praxisbeispiel: Wie Sandra ihren CO2-Anteil nachgerechnet hat⁠

(Dieses Beispiel ist illustrativ und vereinfacht einen typischen Ablauf.)

Sandra aus München wohnt auf 55 Quadratmetern mit Gasetagenheizung. Ihre Gasrechnung für 2025 kam im März 2026: 9.800 kWh Verbrauch, dazu eine eigene Zeile für die CO2-Kosten. Sie rechnete nach dem Schema oben:

  1. CO2-Ausstoß: 9.800 kWh × 0,1814 kg/kWh = 1.777,7 kg
  2. CO2-Kosten: 1,7777 Tonnen × 55 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 116,35 €
  3. Pro Quadratmeter: 1.777,7 kg ÷ 55 m² = 32,3 kg, also Stufe 6 mit 50 % Vermieteranteil
  4. Vermieteranteil: 116,35 € × 50 % = 58,18 €

Der BMWK-Rechner kam auf dieselbe Stufe. Vorher glich sie den Emissionswert auf der Rechnung und die Wohnfläche im Mietvertrag ab, denn beide bestimmen die Einstufung. Die Frist für die Geltendmachung in Textform steht in § 6 Abs. 2 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab): zwölf Monate ab der Abrechnung des Versorgers, bei Sandra also bis März 2027. Ob im Einzelfall Besonderheiten greifen, etwa ein Gasherd am selben Zähler, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?⁠

Dein Vermieter ignoriert deinen Brief? Das ist leider nicht selten. Diese Wege gibt es:

Erst einmal: Was das Gesetz dem Vermieter an Zeit lässt

Nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) kann der Vermieter den Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung nach deiner Anzeige verrechnen, wenn Vorauszahlungen vereinbart sind. Sonst hat er ihn spätestens 12 Monate nach der Anzeige zu erstatten. Kommt nach ein paar Wochen noch kein Geld, heißt das also nicht unbedingt, dass etwas schiefläuft.

Nachfragen mit Termin

Hast du nach 4-6 Wochen keine Antwort, frag freundlich nach, ob dein Schreiben angekommen ist und ob der Betrag erstattet oder mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet wird. Nenne ein Datum für die Rückmeldung und sorg dafür, dass du den Zugang nachweisen kannst, etwa per Einschreiben.

Rechtsfragen klären lassen

Bleibt der Vermieter auch nach Ablauf dieser Zeiträume untätig oder bestreitet er die Einstufung, geht es um die rechtliche Durchsetzung. Ob und wie das in deinem Fall geht, klären der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht. Die Mitgliedschaft im Mieterverein kostet etwa 60-100 € pro Jahr. Eine Verrechnung durch den Mieter mit der Miete regelt das CO2KostAufG nicht; die Miete bleibt davon unabhängig zum üblichen Termin fällig.

Häufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung

Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch für Heizöl?
Ja. Das Gesetz gilt für alle fossilen Brennstoffe: Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Fernwärme, sofern diese aus fossilen Quellen stammt. Ausnahme: Gebäude, die erst nach dem 1. Januar 2023 an ein Wärmenetz mit Anlagen im Europäischen Emissionshandel angeschlossen wurden (§ 2 Abs. 4 CO2KostAufG). Bei Heizöl ist die Berechnung etwas anders – der Emissionsfaktor liegt bei 0,2664 kg CO2 pro kWh (Heizwert), ein Liter Heizöl hat rund 10 kWh.
Was ist mit Denkmalschutz?
Wenn behördliche Auflagen (wie Denkmalschutz) eine energetische Sanierung verhindern, halbiert sich der Vermieteranteil (§ 9 Abs. 1 CO2KostAufG). Ganz entfällt die Aufteilung nur, wenn solche Vorgaben sowohl die Sanierung des Gebäudes als auch die Verbesserung der Heizung verhindern (§ 9 Abs. 2). Die Umstände muss der Vermieter nachweisen.
Steigt der CO2-Preis weiter?
Ja. 2025 lag er bei 55 € pro Tonne. 2026 werden die Zertifikate im Korridor von 55 bis 65 € versteigert, die erste Versteigerung im Juli 2026 endete bei 65 €. Für die Kostenaufteilung zählt 2026 der Mittelwert von 60 € pro Tonne (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel (ETS 2). Experten rechnen bis 2030 mit Preisen von 100-150€ pro Tonne. Der Vermieteranteil wird in Euro also Jahr für Jahr größer.
Muss der Vermieter die Stufe nachweisen?
Ja. Bei Zentralheizung muss die Heizkostenabrechnung den Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlen diese Angaben, sieht § 7 Abs. 4 CO2KostAufG für Mieter ein Recht vor, ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen. Ob die Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen, klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Was, wenn ich einen Gasherd habe?
Hängt dein Gasherd am selben Zähler wie die Heizung, wird die Erstattung pauschal um 5 Prozent gekürzt. Das sieht § 6 Abs. 3 CO2KostAufG so vor.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten mit dem Vermieter empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.


Quellen und weiterführende Links:

Ist dein CO₂-Anteil richtig berechnet?

Seit 2023 teilt das Stufenmodell die CO₂-Kosten zwischen dir und deinem Vermieter auf. Ein Experte rechnet Einstufung und Aufteilung in deiner Abrechnung nach – zusammen mit allen anderen Positionen. Was du bekommst

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Geschrieben von

HeizkostenChecker

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Veröffentlicht am 9. Januar 2026 · Aktualisiert am 27. September 2026

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Themen:CO2-KostenHeizkostenabrechnungMieterrechteCO2-Steuer

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