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Fernwärme-Abrechnung prüfen: Was tun bei explodierenden Kosten?

Fernwärme-Kosten explodieren (+27% in 2024). Lerne, wie du deine Abrechnung prüfst, deine Rechte nutzt und ob du Geld zurückfordern kannst.

HT
HeizkostenChecker Team
10 Min. Lesezeit

1.420 Euro Nachzahlung. Im Vorjahr waren es 380 Euro. Der Brief liegt vor dir, und du fragst dich: Wie kann das sein?

Wenn du mit Fernwärme heizt, bist du nicht allein mit diesem Schock. Die Preise für Fernwärme sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert – 2024 im Schnitt um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In manchen Regionen zahlst du mittlerweile über 20 Cent pro Kilowattstunde. Und das Frustrierende: Du kannst nicht einfach den Anbieter wechseln wie bei Strom oder Gas.

Aber ganz machtlos bist du nicht. Es gibt Dinge, die du prüfen kannst. Rechte, die du hast. Und Fehler, die auch bei Fernwärme in Abrechnungen stecken. Dieser Artikel zeigt dir, was du tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fernwärmepreise liegen 2025/2026 im Schnitt bei 10-17 Cent/kWh – in jedem vierten Netz über 20 Cent
  • Durchschnittliche Kosten: ca. 1.245€ für eine 70m²-Wohnung (Heizspiegel 2025)
  • Du kannst Einsicht in den Liefervertrag deines Vermieters verlangen (BGH-Urteil)
  • Das Bundeskartellamt untersucht aktuell mehrere Anbieter wegen Preismissbrauchs
  • CO2-Kostenaufteilung gilt auch für Fernwärme – viele Vermieter vergessen das

Fernwärme 2025/2026: Warum die Preise explodieren

Die Zahlen sind ernüchternd. Laut Heizspiegel 2025 kostete das Heizen mit Fernwärme im Durchschnitt 1.245 Euro für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus. Das ist deutlich mehr als bei Gas (ca. 1.180€) oder Öl (ca. 1.055€).

Die Preisentwicklung:

JahrDurchschnittspreis (Arbeitspreis)Entwicklung
2020ca. 9 Cent/kWhAusgangswert
2022ca. 11 Cent/kWh+22%
2023ca. 13 Cent/kWh+18%
2024ca. 15-17 Cent/kWh+15-30%
2025/2610-17 Cent/kWh (Median: 17 Cent)regional stark schwankend

Quelle: BDEW, Verbraucherzentrale Bundesverband (April 2025)

Warum steigen die Preise so stark?

Mehrere Faktoren treiben die Kosten:

Gaspreisbindung: Viele Fernwärmenetze nutzen Gas-Kraft-Wärme-Kopplung. Die Gaspreisexplosion 2022 schlug direkt auf die Fernwärme durch – und wirkt bis heute nach.

CO2-Steuer: Der CO2-Preis stieg von 25€/Tonne (2021) auf 45€ (2024) und liegt 2025/2026 bei 55-65€. Diese Kosten werden weitergegeben.

Monopolstellung: Anders als bei Strom und Gas gibt es bei Fernwärme keinen Wettbewerb. Der Anbieter kann die Preise weitgehend frei gestalten. Du kannst nicht wechseln.

Investitionen: Die Wärmewende erfordert Milliardeninvestitionen in die Netze. Diese werden auf die Kunden umgelegt.

Was das für dich bedeutet:

In manchen Regionen zahlst du deutlich mehr als der Durchschnitt. Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: In jedem vierten Fernwärmenetz liegen die Preise bei 20 Cent pro kWh oder mehr. In fast jedem zehnten Netz sogar bei 25 Cent oder höher.

Bei 20 Cent/kWh zahlst du für eine durchschnittliche 70m²-Wohnung etwa 290€ mehr pro Jahr als beim Median von 17 Cent. Bei 25 Cent sind es sogar rund 770€ mehr.

So setzt sich deine Fernwärme-Rechnung zusammen

Um deine Abrechnung zu verstehen, musst du wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Grundpreis (Leistungspreis):

Ein fixer Jahresbetrag, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt die Bereitstellung der Wärme und die Infrastruktur ab. Typisch: 200-800€ pro Jahr, abhängig von der Anschlussleistung deines Gebäudes.

Arbeitspreis:

Der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Hier entsteht der Großteil deiner Kosten – etwa 75% der Gesamtrechnung. Aktuell: 10-20 Cent/kWh, je nach Anbieter und Region.

Zusatzkosten:

Messdienstleistungen, Service, manchmal auch separate CO2-Kosten. Diese Positionen sind oft klein, sollten aber trotzdem geprüft werden.

Wichtig zu wissen:

Wenn dein Vermieter von einer "Preiserhöhung von 10%" spricht, kann sich das unterschiedlich auswirken. Steigt nur der Arbeitspreis, merkst du es stark bei hohem Verbrauch. Steigt nur der Grundpreis, trifft es alle gleich. Oft steigen beide – aber nicht unbedingt gleich stark.

Was ist ein "normaler" Fernwärmepreis?

Schwierig zu sagen – denn die Unterschiede sind enorm. Aber ein paar Orientierungswerte:

Preise pro kWh (Stand 2025/2026):

KategoriePreis pro kWhEinschätzung
Günstigunter 12 CentGlück gehabt
Durchschnitt12-17 CentNormal
Teuer17-20 CentOberes Segment
Sehr teuerüber 20 CentPrüfung lohnt sich

Vergleich mit anderen Heizformen (Heizspiegel 2025):

HeizformKosten für 70m²-WohnungKosten für 110m²-Haus
Fernwärmeca. 1.245€ca. 1.960€
Gasca. 1.180€ca. 1.855€
Ölca. 1.055€ca. 1.660€
Wärmepumpeca. 715€ca. 1.125€

Quelle: Heizspiegel 2025

Wann solltest du stutzig werden?

  • Dein Preis liegt über 20 Cent/kWh
  • Die Kosten sind gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20% gestiegen
  • Dein Verbrauch ist gesunken, aber die Kosten gestiegen
  • Der Grundpreis hat sich stark erhöht, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hat

So prüfst du deine Fernwärme-Abrechnung

Auch bei Fernwärme können Fehler passieren. Hier deine Checkliste:

Schritt 1: Formale Prüfung

  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
  • Wurde die 12-Monats-Frist eingehalten?
  • Sind alle Angaben vollständig (Verbrauch, Preise, Verteilerschlüssel)?

Schritt 2: Verbrauch plausibilisieren

Vergleiche deinen Verbrauch mit dem Vorjahr. Große Abweichungen ohne erkennbaren Grund (kälterer Winter, mehr Homeoffice) solltest du hinterfragen.

Als Faustregel für eine gut gedämmte Wohnung: 80-120 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer 70m²-Wohnung also 5.600-8.400 kWh.

Schritt 3: Preis pro kWh berechnen

Nimm deine Gesamtkosten und teile sie durch deinen Verbrauch in kWh. Liegt das Ergebnis deutlich über 17 Cent, lohnt ein genauerer Blick.

Schritt 4: Verteilerschlüssel kontrollieren

Wie werden die Kosten auf die Wohnungen verteilt? Nach Wohnfläche? Nach Verbrauch? Stimmt dein Anteil rechnerisch?

Bei Heizkosten gilt: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Das gilt auch für die Wärme aus Fernwärme.

Schritt 5: CO2-Kosten prüfen

Seit 2023 muss dein Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen. Wird das in deiner Abrechnung berücksichtigt? Mehr dazu weiter unten.

Du hast Auffälligkeiten gefunden? Unser Heizkosten-Checker hilft dir, die Abrechnung systematisch zu prüfen.

Deine Rechte als Mieter bei Fernwärme

Als Mieter hast du weniger Einfluss als ein Hauseigentümer – aber du bist nicht rechtlos.

Recht auf Vertragseinsicht (BGH-Urteil):

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Du kannst von deinem Vermieter verlangen, dass er dir den Fernwärme-Liefervertrag zeigt (BGH, Urteil vom 13.07.2011, Az. VIII ZR 339/10). So kannst du prüfen, ob die Preise, die an dich weitergegeben werden, dem Vertrag entsprechen.

Wirtschaftlichkeitsgebot:

Dein Vermieter muss bei den Betriebskosten wirtschaftlich handeln. Er darf nicht einfach den teuersten Anbieter wählen, wenn es günstigere Optionen gibt. Allerdings: Bei Fernwärme gibt es meist nur einen Anbieter, das Gebot läuft dann oft ins Leere.

Was wenn der Vermieter einen schlechten Vertrag hat?

Hier wird es schwierig. Der Vermieter kann die vertraglich vereinbarten Kosten grundsätzlich umlegen – auch wenn der Vertrag ungünstig ist. Aber: Wenn der Vertrag selbst rechtswidrige Klauseln enthält (siehe Kartellamt-Verfahren), könntest du davon profitieren.

Kartellamt-Beschwerde als Option:

Das Bundeskartellamt prüft aktuell mehrere Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf rechtswidrige Preiserhöhungen. Ende 2023 wurden Verfahren gegen sieben Anbieter eröffnet – bei vier Netzen hat sich der Verdacht mittlerweile erhärtet.

Du kannst dich beim Kartellamt beschweren, wenn du den Verdacht hast, dass dein Anbieter missbräuchliche Preisklauseln verwendet. Die Behörde nimmt Hinweise entgegen unter: www.bundeskartellamt.de (öffnet in neuem Tab)

Mietminderung?

Nur in Ausnahmefällen. Hohe Heizkosten allein sind kein Mietmangel. Anders sieht es aus, wenn die Heizung nicht richtig funktioniert oder die Wohnung nicht warm wird.

CO2-Kosten bei Fernwärme: Das musst du wissen

Seit Januar 2023 gilt: Dein Vermieter muss einen Teil der CO2-Kosten für Heizung übernehmen. Das gilt auch für Fernwärme.

So funktioniert die Aufteilung:

Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei sehr effizienten Gebäuden trägst du 100% der CO2-Kosten, bei sehr ineffizienten nur 5%.

Das Problem bei Fernwärme:

Um die Aufteilung zu berechnen, braucht man den CO2-Ausstoß pro kWh Fernwärme. Und hier liegt das Problem: Viele Fernwärmeanbieter geben diese Information nicht oder nur unvollständig an.

Was du tun kannst:

  1. Prüfe, ob in deiner Abrechnung CO2-Kosten separat ausgewiesen sind
  2. Wenn ja: Wird eine Aufteilung zwischen dir und dem Vermieter genannt?
  3. Wenn nein: Fordere deinen Vermieter auf, die CO2-Kosten aufzuschlüsseln

Mehr Details zur CO2-Kostenaufteilung und wie du sie durchsetzt, findest du in unserem Artikel: CO2-Kostenaufteilung: So holst du Geld zurück

Praxisbeispiel: Wie Familie Schmidt 340€ zurückholte

Familie Schmidt aus Berlin lebt in einer 75-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Fernwärme. Als die Heizkostenabrechnung kam, trauten sie ihren Augen kaum: 890 Euro Nachzahlung. Im Vorjahr waren es 420 Euro gewesen.

"Wir haben nicht mehr geheizt als sonst", erzählt Frau Schmidt. "Der Winter war sogar milder. Das konnte nicht stimmen."

Was Familie Schmidt tat:

Sie forderten zunächst Einsicht in die Belege und den Fernwärme-Liefervertrag. Dabei fiel ihnen auf: Der Grundpreis war um 40% gestiegen, ohne dass sich an der Anschlussleistung etwas geändert hatte.

Dann prüften sie den Verteilerschlüssel. Hier lag der erste Fehler: Die Hausverwaltung hatte die Wohnfläche falsch angesetzt – 78m² statt der korrekten 75m².

Der zweite Fund:

Die CO2-Kosten waren komplett auf die Mieter umgelegt worden. Das Gebäude hat aber Energieeffizienzklasse E – da hätte der Vermieter 40% der CO2-Kosten selbst tragen müssen.

Das Ergebnis:

Nach schriftlichem Widerspruch und Vorlage der Berechnungen korrigierte die Hausverwaltung die Abrechnung:

  • Korrektur Wohnfläche: -65€
  • CO2-Kostenaufteilung: -185€
  • Prüfung ergab auch einen Rechenfehler: -90€

Ersparnis: 340€

Die Nachzahlung sank von 890€ auf 550€.

Häufige Fragen zu Fernwärme-Kosten

Kann ich als Mieter den Fernwärmeanbieter wechseln?
Nein. Als Mieter hast du keinen eigenen Vertrag mit dem Fernwärmeversorger – der läuft über deinen Vermieter. Und selbst der kann in der Regel nicht wechseln, weil es pro Netz nur einen Anbieter gibt. Das ist das Kernproblem bei Fernwärme.
Was bringt eine Beschwerde beim Kartellamt?
Direkt für dich erstmal wenig – das Kartellamt handelt nicht in Einzelfällen. Aber: Wenn genug Beschwerden eingehen und sich ein Muster zeigt, kann das Kartellamt Verfahren einleiten. Und wenn rechtswidrige Preisklauseln festgestellt werden, könnten Kunden möglicherweise Schadensersatz fordern. Aktuell laufen solche Verfahren.
Muss der Vermieter den günstigsten Anbieter wählen?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt, dass der Vermieter bei Betriebskosten wirtschaftlich handelt. Bei Fernwärme gibt es aber meist nur einen Anbieter im Gebiet – da gibt es keine Wahl. Der Vermieter kann also auch einen teuren Vertrag an dich weitergeben, solange er nicht grob unwirtschaftlich handelt.
Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch bei Fernwärme?
Ja, uneingeschränkt. Auch bei Fernwärme muss der Vermieter seit 2023 einen Teil der CO2-Kosten übernehmen – abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes. Das Problem: Viele Anbieter weisen den CO2-Anteil nicht transparent aus. Fordere deinen Vermieter auf, die Aufschlüsselung zu liefern.
Kann ich gegen steigende Fernwärmepreise rechtlich vorgehen?
Schwierig. Preiserhöhungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie den vertraglichen Klauseln entsprechen. Aber: Die Klauseln müssen bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen (§ 24 AVBFernwärmeV). Wenn sie das nicht tun – und das Kartellamt hat bei mehreren Anbietern genau das festgestellt – könnten Preiserhöhungen unwirksam sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt aktuell Sammelklagen gegen mehrere Anbieter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein oder eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren.


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Quellen:

HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 11. Januar 2026

Themen:FernwärmeHeizkostenabrechnungPreisexplosionMieterrechte

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