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Fernwärme-Abrechnung prüfen: Was tun bei explodierenden Kosten?

Fernwärme-Kosten explodieren (+27% in 2024). Lerne, wie du deine Abrechnung prüfst und welche Rechte Mieter bei Fernwärme haben.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 12 Min. Lesezeit

1.420 Euro Nachzahlung. Im Vorjahr waren es 380 Euro. Der Brief liegt vor dir, und du fragst dich: Wie kann das sein?

Wenn du mit Fernwärme heizt, bist du nicht allein mit diesem Schock. Die Preise für Fernwärme sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert – 2024 im Schnitt um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In manchen Regionen zahlst du mittlerweile über 20 Cent pro Kilowattstunde. Und das Frustrierende: Du kannst nicht einfach den Anbieter wechseln wie bei Strom oder Gas.

Aber ganz machtlos bist du nicht. Es gibt Dinge, die du prüfen kannst. Rechte, die du hast. Und Fehler, die auch bei Fernwärme in Abrechnungen stecken. Dieser Artikel zeigt dir, was du tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fernwärme kostet im typischen Mehrfamilienhaus im Median 17 Cent/kWh, je nach Netz zwischen 8 und 39 Cent – etwa so viel wie 2025 (vzbv, Preisstand August 2026)
  • Durchschnittliche Kosten: 1.295€ für eine 70m²-Wohnung im Abrechnungsjahr 2025 (+6% zum Vorjahr), Prognose 2026: ca. 1.310€ (Heizspiegel 2026)
  • Mieter können Einsicht in den Fernwärme-Liefervertrag des Vermieters verlangen (BGH-Urteil)
  • Das Bundeskartellamt untersucht aktuell mehrere Anbieter wegen Preismissbrauchs
  • CO2-Kostenaufteilung gilt auch für Fernwärme – viele Vermieter vergessen das

Fernwärmepreise 2026: hohes Niveau, große Unterschiede⁠

Die Zahlen sind ernüchternd. Laut Heizspiegel 2026 kostete das Heizen mit Fernwärme im Abrechnungsjahr 2025 im Durchschnitt 1.295 Euro für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus (inkl. Warmwasser). Das ist mehr als bei Gas (1.170€) oder Öl (1.030€) – Fernwärme bleibt damit der teuerste Energieträger. Für 2026 rechnet co2online mit etwa 1.310 Euro bei Fernwärme, 1.120 Euro bei Gas und 1.275 Euro bei Öl.

Die Preisentwicklung:

JahrPreis pro kWhEntwicklung
2020ca. 9 Cent/kWhAusgangswert
2022ca. 11 Cent/kWh+22%
2023ca. 13 Cent/kWh+18%
2024ca. 15-17 Cent/kWh+15-30%
2025Median 17 Cent/kWh (April)in 27% der Netze 20 Cent oder mehr
2026Median 17 Cent/kWh (August), Spanne 8-39 Centetwa auf Vorjahresniveau

Quelle 2020–2024: BDEW, Verbraucherzentrale Bundesverband (April 2025). 2025 und 2026: vzbv-Auswertungen der Preistransparenzplattform Fernwärme für ein typisches Mehrfamilienhaus, Preisstand 2. April 2025 (vzbv, 05.05.2025 (öffnet in neuem Tab)) und 8. August 2026 (vzbv, 26.08.2026 (öffnet in neuem Tab)).

Nach den starken Anstiegen bis 2024 bewegen sich die Preise seitdem kaum noch, allerdings auf hohem Niveau. Auch der Branchenverband AGFW meldet stabile Preise: Der gewichtete Mischpreis für ein Mehrfamilienhaus lag zum 1. April 2026 bei 15,6 Cent/kWh brutto (AGFW-Halbjahresbericht, 22.07.2026 (öffnet in neuem Tab)).

Warum sind die Preise so stark gestiegen?

Mehrere Faktoren treiben die Kosten:

Gaspreisbindung: Viele Fernwärmenetze nutzen Gas-Kraft-Wärme-Kopplung. Die Gaspreisexplosion 2022 schlug direkt auf die Fernwärme durch – und wirkt bis heute nach.

CO2-Steuer: Der CO2-Preis stieg von 25€/Tonne (2021) auf 45€ (2024) und 55€ (2025). 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65€ (§ 10 Abs. 2 BEHG (öffnet in neuem Tab)). Diese Kosten werden weitergegeben.

Monopolstellung: Anders als bei Strom und Gas gibt es bei Fernwärme keinen Wettbewerb. Der Anbieter kann die Preise weitgehend frei gestalten. Du kannst nicht wechseln.

Investitionen: Die Wärmewende erfordert Milliardeninvestitionen in die Netze. Diese werden auf die Kunden umgelegt.

Was das für dich bedeutet:

In manchen Regionen zahlst du deutlich mehr als der Durchschnitt. Eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (öffnet in neuem Tab) von 576 Wärmenetzen (Preisstand April 2025) zeigte: In gut jedem vierten Fernwärmenetz lagen die Preise bei 20 Cent pro kWh oder mehr, in fast jedem zehnten sogar bei 25 Cent oder höher. Für 2026 nennt der vzbv eine Spanne von 8 bis 39 Cent je Netz, bei unverändertem Median von 17 Cent.

Bei 20 Cent/kWh zahlen Haushalte in einem typischen Mehrfamilienhaus laut vzbv rund 290€ mehr pro Jahr als beim Median von 17 Cent. Bei 25 Cent sind es knapp 770€ mehr.

Reform in Arbeit: Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket (öffnet in neuem Tab) beschlossen. Die AVBFernwärmeV soll in einem neuen Wärmenetzgesetz aufgehen, vorgesehen sind unter anderem eine Preistransparenzplattform für alle Wärmeversorger, eine Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde und eine Schlichtungsstelle. Beschlossen sind bisher nur Eckpunkte, noch kein Gesetz.

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So setzt sich deine Fernwärme-Rechnung zusammen⁠

Um deine Abrechnung zu verstehen, musst du wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Grundpreis (Leistungspreis):

Ein fixer Jahresbetrag, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt die Bereitstellung der Wärme und die Infrastruktur ab. Typisch: 200-800€ pro Jahr, abhängig von der Anschlussleistung deines Gebäudes.

Arbeitspreis:

Der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Hier entsteht der Großteil deiner Kosten – etwa 75% der Gesamtrechnung. Aktuell: 10-20 Cent/kWh, je nach Anbieter und Region.

Zusatzkosten:

Messdienstleistungen, Service, manchmal auch separate CO2-Kosten. Diese Positionen sind oft klein, sollten aber trotzdem geprüft werden.

Wichtig zu wissen:

Wenn dein Vermieter von einer "Preiserhöhung von 10%" spricht, kann sich das unterschiedlich auswirken. Steigt nur der Arbeitspreis, merkst du es stark bei hohem Verbrauch. Steigt nur der Grundpreis, trifft es alle gleich. Oft steigen beide – aber nicht unbedingt gleich stark.

Was ist ein "normaler" Fernwärmepreis?⁠

Schwierig zu sagen – denn die Unterschiede sind enorm. Aber ein paar Orientierungswerte:

Preise pro kWh (Stand 2026):

KategoriePreis pro kWhEinschätzung
Günstigunter 12,5 CentGlück gehabt
Durchschnitt12,5-17,5 CentNormal
Teuer17,5-20 CentOberes Segment
Sehr teuerüber 20 CentPrüfung lohnt sich

Redaktionelle Einordnung. Grundlage: Für nahezu den gesamten auf der Preistransparenzplattform erfassten Wärmeabsatz liegen die Preise zwischen 12,5 und 17,5 Cent/kWh (AGFW, Stichtag 1. April 2026 (öffnet in neuem Tab)); der Median über 609 Netze liegt bei 17 Cent (vzbv, Preisstand 8. August 2026 (öffnet in neuem Tab)).

Vergleich mit anderen Heizformen (Heizspiegel 2026):

Heizform70m²-Wohnung, Abrechnungsjahr 2025Prognose 2026110m² (rechnerisch hochgerechnet)
Fernwärme1.295€ca. 1.310€ca. 2.035€
Gas1.170€ca. 1.120€ca. 1.840€
Öl1.030€ca. 1.275€ca. 1.620€
Wärmepumpe715€ca. 735€ca. 1.125€

Quelle: Heizspiegel 2026, co2online / Deutscher Mieterbund, Abrechnungsjahr 2025, Gebäudeklasse 250–500 m², inkl. Warmwasser. €/m²-Durchschnitt rechnerisch aus den 70-m²-Kosten abgeleitet.

Die Vergleichswerte aller Heizarten und ihre Entwicklung der letzten Jahre findest du im Heizspiegel 2026 im Überblick.

Wann solltest du stutzig werden?

  • Dein Preis liegt über 20 Cent/kWh
  • Die Kosten sind gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20% gestiegen
  • Dein Verbrauch ist gesunken, aber die Kosten gestiegen
  • Der Grundpreis hat sich stark erhöht, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hat

So prüfst du deine Fernwärme-Abrechnung⁠

Auch bei Fernwärme können Fehler passieren. Hier deine Checkliste:

Schritt 1: Formale Prüfung

  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
  • Wurde die 12-Monats-Frist eingehalten?
  • Sind alle Angaben vollständig (Verbrauch, Preise, Verteilerschlüssel)?

Schritt 2: Verbrauch plausibilisieren

Vergleiche deinen Verbrauch mit dem Vorjahr. Große Abweichungen ohne erkennbaren Grund (kälterer Winter, mehr Homeoffice) solltest du hinterfragen.

Als Faustregel für eine gut gedämmte Wohnung: 80-120 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer 70m²-Wohnung also 5.600-8.400 kWh.

Schritt 3: Preis pro kWh berechnen

Nimm deine Gesamtkosten und teile sie durch deinen Verbrauch in kWh. Liegt das Ergebnis deutlich über 17 Cent, lohnt ein genauerer Blick.

Schritt 4: Verteilerschlüssel kontrollieren

Wie werden die Kosten auf die Wohnungen verteilt? Nach Wohnfläche? Nach Verbrauch? Stimmt dein Anteil rechnerisch?

Bei Heizkosten gilt: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Das gilt auch für die Wärme aus Fernwärme.

Schritt 5: CO2-Kosten prüfen

Seit 2023 tragen Vermieter je nach Gebäude einen Teil der CO2-Kosten. Wird das in deiner Abrechnung berücksichtigt? Mehr dazu weiter unten.

Du hast Auffälligkeiten gefunden? Unser Heizkosten-Checker hilft dir, die Abrechnung systematisch zu prüfen.

Deine Rechte als Mieter bei Fernwärme⁠

Als Mieter hast du weniger Einfluss als ein Hauseigentümer – aber du bist nicht rechtlos.

Recht auf Vertragseinsicht (BGH-Urteil):

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mieter können vom Vermieter verlangen, den Fernwärme-Liefervertrag einzusehen (BGH, Urteil vom 13.07.2011, Az. VIII ZR 339/10). So lässt sich nachvollziehen, ob die weitergegebenen Preise dem Vertrag entsprechen.

Wirtschaftlichkeitsgebot:

Vermieter müssen bei den Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten (§ 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)). Sie dürfen nicht einfach den teuersten Anbieter wählen, wenn es günstigere Optionen gibt. Allerdings: Bei Fernwärme gibt es meist nur einen Anbieter, das Gebot läuft dann oft ins Leere.

Was wenn der Vermieter einen schlechten Vertrag hat?

Hier wird es schwierig. Der Vermieter kann die vertraglich vereinbarten Kosten grundsätzlich umlegen – auch wenn der Vertrag ungünstig ist. Aber: Enthält der Vertrag selbst rechtswidrige Preisklauseln (siehe Kartellamt-Verfahren), kann sich das auch auf die umgelegten Kosten auswirken. Ob und wie, klären Mieterverein oder Fachanwalt im Einzelfall.

Kartellamt-Beschwerde als Option:

Das Bundeskartellamt prüft aktuell mehrere Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf rechtswidrige Preiserhöhungen. Ende 2023 wurden Verfahren gegen sieben Anbieter eröffnet – bei vier Netzen hat sich der Verdacht mittlerweile erhärtet.

Hinweise auf missbräuchliche Preisklauseln nimmt das Bundeskartellamt entgegen: www.bundeskartellamt.de (öffnet in neuem Tab)

Mietminderung?

Nur in Ausnahmefällen. Hohe Heizkosten allein sind kein Mietmangel. Anders sieht es aus, wenn die Heizung nicht richtig funktioniert oder die Wohnung nicht warm wird.

CO2-Kosten bei Fernwärme: Das musst du wissen⁠

Seit Januar 2023 gilt: Vermieter tragen je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten für Heizung (CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)). Das gilt grundsätzlich auch für Fernwärme (§ 2 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)).

So funktioniert die Aufteilung:

Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei sehr effizienten Gebäuden trägst du 100% der CO2-Kosten, bei sehr ineffizienten nur 5%.

Das Problem bei Fernwärme:

Um die Aufteilung zu berechnen, braucht man den CO2-Ausstoß pro kWh Fernwärme. Und hier liegt das Problem: Viele Fernwärmeanbieter geben diese Information nicht oder nur unvollständig an.

Was du tun kannst:

  1. Prüfe, ob in deiner Abrechnung CO2-Kosten separat ausgewiesen sind
  2. Wenn ja: Wird eine Aufteilung zwischen dir und dem Vermieter genannt?
  3. Wenn nein: Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) muss der Vermieter deinen Anteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen – Mieter können die Aufschlüsselung also nachfordern

Mehr Details zur CO2-Kostenaufteilung und wie sie berechnet wird, findest du in unserem Artikel: CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Praxisbeispiel: Was die Abrechnung von Familie Schmidt zeigt⁠

(Dieses Beispiel ist illustrativ und vereinfacht einen typischen Ablauf.)

Familie Schmidt aus Berlin lebt auf 75 Quadratmetern mit Fernwärme. Die Abrechnung 2025 forderte 890 Euro Nachzahlung, im Vorjahr waren es 420 Euro. Beim Nachrechnen fanden sie:

  • Kosten pro m²: 1.660 € Heizkosten auf 75 m² sind 22,13 €/m². Der Heizspiegel 2026 nennt für Fernwärme rund 18,50 €/m² (1.295 € für 70 m²).
  • Wohnfläche: 78 statt 75 m² angesetzt. Bei 5,40 € Grundkosten pro m² sind das 16,20 € zu viel.
  • Vorauszahlungen: Angerechnet 11 × 70 €, gezahlt laut Kontoauszug 12 × 70 €.
  • Grundpreis: 40 % höher als im Vorjahr, bei gleicher Anschlussleistung.
  • CO2-Kosten: 118 € umgelegt, ohne Aufteilung und ohne Einstufung des Gebäudes.

Sie baten die Verwaltung um Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab)), den Liefervertrag und die Angaben nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab). Die Verwaltung korrigierte die zwei Rechenfehler, die Nachzahlung sank um 86,20 € auf 803,80 €. Mit 21,92 €/m² liegen die Kosten weiter rund 18 % über dem Heizspiegel, die Abweichung kommt also vor allem aus den Preisen. Für das Gebäude nannte die Verwaltung 29,4 kg CO2 pro m²: Stufe 5, rechnerisch 40 % oder 47,20 € Vermieteranteil.

Ob die Preiserhöhung vertragsgemäß ist und ob die CO2-Aufteilung hier gilt (Ausnahme nach § 2 Abs. 4 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)), sind Rechtsfragen. Ob das im Einzelfall greift, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen zu Fernwärme-Kosten

Kann ich als Mieter den Fernwärmeanbieter wechseln?
Nein. Als Mieter hast du keinen eigenen Vertrag mit dem Fernwärmeversorger – der läuft über deinen Vermieter. Und selbst der kann in der Regel nicht wechseln, weil es pro Netz nur einen Anbieter gibt. Das ist das Kernproblem bei Fernwärme.
Was bringt eine Beschwerde beim Kartellamt?
Direkt für dich erstmal wenig – das Kartellamt handelt nicht in Einzelfällen. Aber: Wenn genug Beschwerden eingehen und sich ein Muster zeigt, kann das Kartellamt Verfahren einleiten. Und wenn rechtswidrige Preisklauseln festgestellt werden, könnten Kunden möglicherweise Schadensersatz fordern. Aktuell laufen solche Verfahren.
Muss der Vermieter den günstigsten Anbieter wählen?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt, dass der Vermieter bei Betriebskosten wirtschaftlich handelt. Bei Fernwärme gibt es aber meist nur einen Anbieter im Gebiet – da gibt es keine Wahl. Der Vermieter kann also auch einen teuren Vertrag an dich weitergeben, solange er nicht grob unwirtschaftlich handelt.
Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch bei Fernwärme?
Grundsätzlich ja (§ 2 CO2KostAufG). Auch bei Fernwärme tragen Vermieter seit 2023 einen Teil der CO2-Kosten – abhängig vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Eine Ausnahme gilt für Wärme aus Anlagen im Europäischen Emissionshandel, wenn das Gebäude erstmals nach dem 1. Januar 2023 an das Wärmenetz angeschlossen wurde. Das Problem: Viele Anbieter weisen den CO2-Anteil nicht transparent aus. Der Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung aber ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG), Mieter können sie also nachfordern.
Kann ich gegen steigende Fernwärmepreise rechtlich vorgehen?
Schwierig. Preiserhöhungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie den vertraglichen Klauseln entsprechen. Aber: Die Klauseln müssen bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen (§ 24 AVBFernwärmeV). Wenn sie das nicht tun – und das Kartellamt hat bei mehreren Anbietern genau das festgestellt – könnten Preiserhöhungen unwirksam sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt aktuell Sammelklagen gegen mehrere Anbieter.

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einschätzung deines Falls sind Mieterverein oder Fachanwalt die richtigen Stellen.


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Quellen:

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Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 11. Januar 2026 · Aktualisiert am 26. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:FernwärmeHeizkostenabrechnungPreisexplosionMieterrechte

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