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Heizungsausfall im Winter: Deine Rechte als Mieter (2026)

Heizung kaputt im Winter? Erfahre deine Rechte: Mietminderung, Fristen für den Vermieter, Notdienst-Kosten und wann du selbst handeln darfst.

HT
HeizkostenChecker Team
8 Min. Lesezeit

Die Heizung fällt aus – und das mitten im Winter. Für Mieter ist das nicht nur unangenehm, sondern kann schnell zur echten Belastung werden. Doch welche Rechte hast du eigentlich? Muss der Vermieter sofort handeln? Und wie viel Miete kannst du einbehalten?

In diesem Artikel erfährst du alles, was du bei einem Heizungsausfall wissen musst – von deinen Rechten über die Fristen bis hin zu konkreten Musterschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter muss die Heizung unverzüglich reparieren lassen
  • Mietminderung bei Heizungsausfall: 20–100% je nach Schwere
  • Im Winter hast du Anspruch auf mindestens 20°C im Wohnbereich
  • Bei Untätigkeit des Vermieters: Selbstvornahme möglich
  • Notdienst-Kosten muss der Vermieter bei Verschulden erstatten

Vermieter-Pflicht: Funktionierende Heizung

Die Gebrauchsüberlassungspflicht

Dein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten (§ 535 BGB (öffnet in neuem Tab)). Dazu gehört zwingend eine funktionierende Heizung – besonders während der Heizperiode von Oktober bis April.

Mindesttemperaturen in der Wohnung

Während der Heizperiode müssen folgende Temperaturen erreichbar sein:

RaumMindesttemperatur (6–23 Uhr)Nachtabsenkung (23–6 Uhr)
Wohnzimmer20–22°C18°C
Schlafzimmer18–20°C16°C
Badezimmer22–24°C18°C
Küche18–20°C16°C
Flur15–18°C14°C

Wichtig: Diese Werte gelten auch außerhalb der offiziellen Heizperiode, wenn die Außentemperaturen unter 16°C fallen.

Was tun bei Heizungsausfall?

Schritt 1: Sofort den Vermieter informieren

Melde den Heizungsausfall unverzüglich – am besten schriftlich (E-Mail oder Brief), um einen Nachweis zu haben.

Musterbrief: Heizungsausfall melden

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Vermieter Name] [Vermieter Adresse] [PLZ Ort]

[Ort, Datum]

Betreff: Heizungsausfall in meiner Wohnung [Adresse] – Sofortige Reparatur erforderlich

Sehr geehrte/r [Vermieter],

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Heizung in meiner Wohnung seit dem [Datum/Uhrzeit] ausgefallen ist. Die aktuelle Raumtemperatur beträgt nur noch [X]°C.

Bei den derzeitigen Außentemperaturen von [X]°C ist ein normales Wohnen nicht mehr möglich. Ich fordere Sie auf, den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [Datum – 24-48 Stunden später] zu beheben.

Sollte die Heizung bis dahin nicht repariert sein, werde ich:

  1. Von meinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen
  2. Einen Notdienst auf Ihre Kosten beauftragen (Selbstvornahme gem. § 536a BGB)

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Schritt 2: Dokumentieren

Halte den Mangel fest:

  • Fotos/Videos der nicht funktionierenden Heizung
  • Temperaturprotokoll: Raumtemperatur mehrmals täglich notieren
  • Außentemperatur dokumentieren (z.B. Screenshot Wetter-App)
  • Kommunikation mit Vermieter aufbewahren

Schritt 3: Frist setzen

Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur:

  • Bei Frost und Minusgraden: 24 Stunden
  • Bei Temperaturen um 5–10°C: 48 Stunden
  • Bei milden Temperaturen: 3–5 Tage

Schritt 4: Nach Fristablauf handeln

Reagiert der Vermieter nicht, hast du mehrere Optionen:

  • Mietminderung ab dem ersten Tag des Ausfalls
  • Selbstvornahme: Beauftrage selbst einen Handwerker
  • Ersatzunterkunft: Bei Unbewohnbarkeit kann der Vermieter zur Kostenübernahme verpflichtet sein

Mietminderung bei Heizungsausfall

Dein Recht auf Minderung

Bei einem Heizungsausfall ist die Wohnung mangelhaft – du musst weniger Miete zahlen. Die Minderung gilt ab dem Tag der Mängelanzeige.

Minderungstabelle

SituationTypische Minderung
Leichte Störung (Heizung läuft unregelmäßig)10–20%
Teilausfall (einzelne Räume nicht beheizbar)20–30%
Komplettausfall bei milden Temperaturen30–50%
Komplettausfall bei Frost (unter 0°C)50–75%
Wohnung unbewohnbar (unter 10°C Raumtemperatur)75–100%

Gerichtsurteile zur Orientierung:

  • AG Charlottenburg: 100% Minderung bei Totalausfall im Winter (Az. 19 C 228/10)
  • AG Hamburg: 70% Minderung bei 15°C Raumtemperatur (Az. 46 C 108/04)
  • LG Berlin: 50% Minderung bei Heizungsausfall im November (Az. 65 S 70/92)

So minderst du richtig

  1. Mangel melden (schriftlich, mit Frist)
  2. Minderung ankündigen nach Fristablauf
  3. Miete kürzen – nicht komplett einbehalten!
  4. Dokumentation aufbewahren

Wichtig: Behalte nie die komplette Miete ein. Bei zu hoher Minderung riskierst du eine Kündigung.

Selbstvornahme: Wann du selbst handeln darfst

Die rechtliche Grundlage

Nach § 536a Abs. 2 BGB darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Vermieter fordern, wenn:

  • Der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist, ODER
  • Die sofortige Beseitigung zur Erhaltung der Wohnung nötig ist

Wann Selbstvornahme erlaubt ist

SituationSelbstvornahme möglich?
Vermieter reagiert nicht auf Frist✅ Ja
Frostige Temperaturen, Vermieter nicht erreichbar✅ Ja (Notfall)
Vermieter hat Handwerker für nächste Woche angekündigt❌ Nein
Leichte Störung bei milden Temperaturen❌ Nein, erst Frist abwarten

Kostenerstattung

Die Kosten für den Handwerker musst du zunächst vorstrecken. Danach kannst du sie:

  • Mit der Miete verrechnen
  • Vom Vermieter schriftlich einfordern
  • Im Streitfall gerichtlich geltend machen

Tipp: Hol dir einen Kostenvoranschlag und informiere den Vermieter vorher über die geschätzten Kosten.

Notdienst: Wer zahlt?

Die Kostenfrage

Ob der Vermieter die Notdienst-Kosten tragen muss, hängt vom Verschulden ab:

UrsacheWer zahlt?
Verschleiß/Alter der HeizungVermieter
Defektes BauteilVermieter
Mieter hat Heizung beschädigtMieter
Mieter hat falsch bedient (z.B. Heizkörper entlüftet, Ventil beschädigt)Mieter
Höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag)Vermieter

Anfahrtskosten und Zuschläge

Notdienste berechnen oft hohe Anfahrtspauschalen und Nachtzuschläge. Diese Kosten sind erstattungsfähig, wenn:

  • Der Notdienst notwendig war (echte Notlage)
  • Du den Vermieter vorher kontaktiert hast (oder er nicht erreichbar war)
  • Die Kosten angemessen sind

Tipp: Dokumentiere, dass der Vermieter nicht erreichbar war (z.B. Anrufliste, E-Mail ohne Antwort).

Sonderfälle

Heizungsausfall bei Abwesenheit des Vermieters

Ist der Vermieter verreist oder nicht erreichbar:

  1. Hausverwaltung kontaktieren (falls vorhanden)
  2. Notfall dokumentieren (Temperaturen, Zeitpunkt)
  3. Selbstvornahme im Notfall erlaubt
  4. Kosten später geltend machen

Heizungsausfall durch Energiesperre

Wenn der Vermieter die Energiekosten nicht gezahlt hat und der Versorger abstellt:

  • Das ist ein schwerer Mangel
  • Mietminderung bis 100% möglich
  • Vermieter haftet für alle Folgeschäden

Alter Heizkessel mit häufigen Ausfällen

Bei wiederholten Ausfällen kannst du:

  • Dauerhaft mindern (auch zwischen den Ausfällen, z.B. 5–10%)
  • Den Vermieter zur Modernisierung auffordern
  • Bei Untätigkeit: Rechtsberatung einholen

Präventiv handeln: So bist du vorbereitet

Vor der Heizperiode

  • Heizung testen (funktionieren alle Heizkörper?)
  • Heizkörper entlüften (verbessert die Leistung)
  • Kontaktdaten des Vermieters/der Hausverwaltung griffbereit haben
  • Notdienst-Nummern recherchieren

Während der Heizperiode

  • Ungewöhnliche Geräusche sofort melden
  • Temperatur im Blick behalten
  • Heizkörper regelmäßig prüfen (werden alle warm?)

Häufige Fragen zum Heizungsausfall

Wie schnell muss der Vermieter die Heizung reparieren?
Der Vermieter muss unverzüglich handeln. Bei Frost und Minusgraden bedeutet das innerhalb von 24 Stunden. Bei milderen Temperaturen sind 2-3 Tage angemessen. Reagiert er nicht, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen.
Wie viel Miete kann ich bei Heizungsausfall mindern?
Die Minderung hängt von der Schwere ab: Bei leichten Störungen 10-20%, bei Komplettausfall im Winter 50-75%, bei Unbewohnbarkeit (unter 10°C) bis zu 100%. Die Minderung gilt ab dem Tag der Mängelanzeige.
Darf ich bei Heizungsausfall selbst einen Handwerker rufen?
Ja, wenn der Vermieter in Verzug ist (Frist abgelaufen) oder ein Notfall vorliegt (Frost, Vermieter nicht erreichbar). Du musst die Kosten vorstrecken, kannst sie aber vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen.
Wer zahlt den Heizungs-Notdienst?
Bei normalen Defekten (Verschleiß, Alter) zahlt der Vermieter. Bei Schäden durch den Mieter (Fehlbedienung, Beschädigung) trägt der Mieter die Kosten. Dokumentiere den Schaden und die Erreichbarkeitsversuche beim Vermieter.
Muss ich bei Heizungsausfall in der Wohnung bleiben?
Nein. Bei Unbewohnbarkeit (Raumtemperatur dauerhaft unter 10°C) kannst du in ein Hotel ausweichen. Der Vermieter muss die angemessenen Kosten erstatten, wenn er den Mangel verschuldet hat. Kündige dies vorher schriftlich an.
Was gilt außerhalb der Heizperiode?
Auch außerhalb der offiziellen Heizperiode (Oktober bis April) muss der Vermieter heizen, wenn die Außentemperatur mehrere Tage unter 16°C fällt. Die gleichen Rechte auf Mietminderung und Reparatur gelten dann ebenfalls.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 17. Januar 2026

Themen:HeizungsausfallMietminderungVermieter PflichtenMietrechtWinter

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