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Heizungsausfall im Winter: Deine Rechte als Mieter (2026)

Heizung kaputt im Winter? Deine Rechte als Mieter: Mängelanzeige mit Musterbrief, Fristen, Mietminderung, Notdienst-Kosten und was das Gesetz zur Selbstvornahme sagt.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 10 Min. Lesezeit

Die Heizung fällt aus – und das mitten im Winter. Für Mieter ist das nicht nur unangenehm, sondern kann schnell zur echten Belastung werden. Doch welche Rechte haben Mieter eigentlich? Muss der Vermieter sofort handeln? Und wie stark kann die Miete gemindert werden?

In diesem Artikel erfährst du alles, was du bei einem Heizungsausfall wissen musst – von den Rechten als Mieter über die Fristen bis hin zu konkreten Musterschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter muss die Heizung unverzüglich reparieren lassen
  • Mietminderung bei Heizungsausfall: 20–100% je nach Schwere
  • Im Winter gelten nach der Rechtsprechung meist mindestens 20°C im Wohnbereich als geschuldet
  • Ist der Vermieter mit der Reparatur in Verzug, sieht § 536a Abs. 2 BGB die Selbstvornahme vor. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären Mieterverein oder Fachanwalt
  • Notdienst-Kosten trägt in der Regel der Vermieter, außer der Mieter hat den Defekt verursacht

Vermieter-Pflicht: Funktionierende Heizung⁠

Die Gebrauchsüberlassungspflicht

Dein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten (§ 535 BGB (öffnet in neuem Tab)). Dazu gehört zwingend eine funktionierende Heizung – besonders während der Heizperiode von Oktober bis April.

Mindesttemperaturen in der Wohnung

Während der Heizperiode müssen folgende Temperaturen erreichbar sein:

RaumMindesttemperatur (6–23 Uhr)Nachtabsenkung (23–6 Uhr)
Wohnzimmer20–22°C18°C
Schlafzimmer18–20°C16°C
Badezimmer22–24°C18°C
Küche18–20°C16°C
Flur15–18°C14°C

Wichtig: Diese Werte gelten auch außerhalb der offiziellen Heizperiode, wenn die Außentemperaturen unter 16°C fallen.

Was tun bei Heizungsausfall?⁠

Schritt 1: Sofort den Vermieter informieren

Melde den Heizungsausfall unverzüglich – am besten schriftlich (E-Mail oder Brief), um einen Nachweis zu haben.

Musterbrief: Heizungsausfall melden

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Vermieter Name] [Vermieter Adresse] [PLZ Ort]

[Ort, Datum]

Betreff: Mängelanzeige – Heizungsausfall in meiner Wohnung [Adresse]

Sehr geehrte/r [Vermieter],

hiermit zeige ich Ihnen nach § 536c Abs. 1 BGB an, dass die Heizung in meiner Wohnung seit dem [Datum/Uhrzeit] ausgefallen ist. Die Raumtemperatur beträgt nur noch [X] °C (gemessen am [Datum] um [Uhrzeit] in Raummitte), draußen sind es [X] °C.

Betroffen sind folgende Räume: [Räume]. [Weitere Beobachtungen, z. B. Fehlermeldung am Kessel, kein Warmwasser.]

Ich bitte Sie, den Mangel umgehend, spätestens bis zum [Datum] zu beseitigen, und um eine kurze Nachricht, wann ein Handwerker kommt. Erreichbar bin ich unter [Telefonnummer].

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Schritt 2: Dokumentieren

Halte den Mangel fest:

  • Fotos/Videos der nicht funktionierenden Heizung
  • Temperaturprotokoll: Raumtemperatur mehrmals täglich notieren
  • Außentemperatur dokumentieren (z.B. Screenshot Wetter-App)
  • Kommunikation mit Vermieter aufbewahren

Schritt 3: Frist setzen

Üblich ist eine angemessene Frist zur Reparatur. Als Orientierung gelten in der Praxis:

  • Bei Frost und Minusgraden: 24 Stunden
  • Bei Temperaturen um 5–10°C: 48 Stunden
  • Bei milden Temperaturen: 3–5 Tage

Schritt 4: Was das Gesetz vorsieht, wenn nichts passiert

Bleibt der Vermieter untätig, kennt das Mietrecht mehrere Rechte, jeweils mit eigenen Voraussetzungen:

Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen und wie du vorgehst, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Mietminderung bei Heizungsausfall⁠

Was gilt bei der Minderung

Bei einem Heizungsausfall ist die Wohnung mangelhaft. Nach § 536 BGB (öffnet in neuem Tab) ist der Mieter dann nur zu einer angemessen herabgesetzten Miete verpflichtet, und zwar kraft Gesetzes für die Zeit, in der der Mangel besteht. Wichtig ist die unverzügliche Mängelanzeige: Wer den Mangel nicht meldet, verliert die Minderung für die Zeit, in der der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB (öffnet in neuem Tab)).

Minderungstabelle

SituationTypische Minderung
Leichte Störung (Heizung läuft unregelmäßig)10–20%
Teilausfall (einzelne Räume nicht beheizbar)20–30%
Komplettausfall bei milden Temperaturen30–50%
Komplettausfall bei Frost (unter 0°C)50–75%
Wohnung unbewohnbar (unter 10°C Raumtemperatur)75–100%

Deine Wohnung wird einfach nicht warm? In unserem Artikel Kalte Wohnung: Rechte & Soforthilfe erfährst du, was du sofort tun kannst.

Gerichtsurteile zur Orientierung:

  • Bei winterlichem Totalausfall, der die Wohnung unbewohnbar macht, sind bis zu 100% Minderung möglich – je nach Einzelfall
  • Bei anhaltend niedrigen Temperaturen um 15°C Raumtemperatur sind Minderungen von 50–70% je nach Einzelfall üblich
  • LG Berlin: 100% Minderung bei winterlichem Heizungskomplettausfall (Az. 65 S 70/92)

Das Risiko einer zu hohen Minderung

Die Spannen oben sind Einzelfälle, das Gesetz nennt keine Quote. Wer mehr einbehält, als die Minderung tatsächlich ausmacht, gerät mit der Differenz in Zahlungsrückstand. Erreicht der Rückstand die Schwellen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (öffnet in neuem Tab), kann das eine fristlose Kündigung tragen. Ob und in welcher Höhe in deinem Fall gemindert werden kann, klären deshalb Mieterverein oder Fachanwalt. Wie eine Mängelanzeige mit Messprotokoll aussieht und wie ein Minderungsbetrag berechnet wird, steht im Musterbrief kalte Wohnung.

Selbstvornahme: Was § 536a Abs. 2 BGB vorsieht⁠

Die rechtliche Grundlage

Nach § 536a Abs. 2 BGB (öffnet in neuem Tab) können Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn:

  • Der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist, ODER
  • Die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Wohnung notwendig ist

Was das praktisch bedeutet

Verzug setzt in der Regel voraus, dass der Vermieter vom Mangel weiß und eine angemessene Frist verstrichen ist. Die zweite Variante stellt auf den Bestand der Mietsache ab, etwa wenn bei Frost Leitungen einzufrieren drohen. Hat der Vermieter schon einen Handwerker für einen bestimmten Termin zugesagt, wird es mit dem Verzug schwierig.

Kosten

Wer selbst beauftragt, streckt die Handwerkerkosten zunächst vor und trägt das Risiko, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen oder die Kosten nicht als „erforderlich" gelten. Wie der Ersatzanspruch geltend gemacht wird, ob eine Aufrechnung mit der Miete in Betracht kommt (§ 556b Abs. 2 BGB (öffnet in neuem Tab) verlangt dafür bei vertraglichem Aufrechnungsverbot eine Anzeige in Textform mindestens einen Monat vor Fälligkeit) und ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, klären Mieterverein oder Fachanwalt, am besten bevor ein Auftrag erteilt wird.

Notdienst: Wer zahlt?⁠

Die Kostenfrage

Ob der Vermieter die Notdienst-Kosten tragen muss, hängt vor allem davon ab, wer den Defekt verursacht hat:

UrsacheWer zahlt?
Verschleiß/Alter der HeizungVermieter
Defektes BauteilVermieter
Mieter hat Heizung beschädigtMieter
Mieter hat falsch bedient (z.B. beim Entlüften das Ventil beschädigt)Mieter
Höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag)Vermieter

Anfahrtskosten und Zuschläge

Notdienste berechnen oft hohe Anfahrtspauschalen und Nachtzuschläge. Diese Kosten sind erstattungsfähig, wenn:

  • Der Notdienst notwendig war (echte Notlage)
  • Du den Vermieter vorher kontaktiert hast (oder er nicht erreichbar war)
  • Die Kosten angemessen sind

Tipp: Dokumentiere, dass der Vermieter nicht erreichbar war (z.B. Anrufliste, E-Mail ohne Antwort).

Sonderfälle⁠

Heizungsausfall bei Abwesenheit des Vermieters

Ist der Vermieter verreist oder nicht erreichbar:

  1. Hausverwaltung kontaktieren (falls vorhanden), auch über eine Notfallnummer im Hausflur
  2. Erreichbarkeitsversuche und Temperaturen dokumentieren (Anrufliste, E-Mails, Messwerte)
  3. Mieterverein anrufen: Ob eine Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB in Betracht kommt, hängt von den Voraussetzungen oben ab

Heizungsausfall durch Energiesperre

Wenn der Vermieter die Energiekosten nicht gezahlt hat und der Versorger abstellt:

Alter Heizkessel mit häufigen Ausfällen

Bei wiederholten Ausfällen kommen für Mieter in Betracht:

  • Mindern für die Ausfallzeiten (ob auch zwischen den Ausfällen gemindert werden kann, hängt vom Einzelfall ab)
  • Jeden Ausfall erneut anzeigen und um dauerhafte Abhilfe bitten
  • Welche Rechte sich aus wiederholten Ausfällen ergeben: Rechtsberatung beim Mieterverein oder Fachanwalt einholen

Präventiv handeln: So bist du vorbereitet⁠

Vor der Heizperiode

  • Heizung testen (funktionieren alle Heizkörper?)
  • Heizkörper entlüften (verbessert die Leistung)
  • Kontaktdaten des Vermieters/der Hausverwaltung griffbereit haben
  • Notdienst-Nummern recherchieren

Während der Heizperiode

  • Ungewöhnliche Geräusche sofort melden
  • Temperatur im Blick behalten
  • Heizkörper regelmäßig prüfen (werden alle warm?)

Häufige Fragen zum Heizungsausfall

Wie schnell muss der Vermieter die Heizung reparieren?
Der Vermieter muss unverzüglich handeln. Bei Frost und Minusgraden bedeutet das innerhalb von 24 Stunden. Bei milderen Temperaturen sind 2-3 Tage angemessen. Reagiert er nicht, können Mieter unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB selbst einen Handwerker beauftragen.
Wie hoch fällt eine Mietminderung bei Heizungsausfall aus?
Das Gesetz nennt keine Quote. In Urteilen tauchen bei leichten Störungen etwa 10-20% auf, bei Komplettausfall im Winter 50-75%, bei Unbewohnbarkeit (unter 10°C) bis zu 100%. Das sind Einzelfälle. Die Minderung gilt für die Zeit des Mangels, setzt aber eine unverzügliche Mängelanzeige voraus (§ 536c BGB). Die passende Quote im Einzelfall klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Wann können Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?
Nach § 536a Abs. 2 BGB, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Wohnung notwendig ist. Dann kann Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden; vorstrecken muss der Mieter die Kosten trotzdem. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bleibt er auf den Kosten sitzen. Ob sie in deinem Fall vorliegen, klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Wer zahlt den Heizungs-Notdienst?
Bei normalen Defekten (Verschleiß, Alter) zahlt der Vermieter. Bei Schäden durch den Mieter (Fehlbedienung, Beschädigung) trägt der Mieter die Kosten. Dokumentiere den Schaden und die Erreichbarkeitsversuche beim Vermieter.
Muss ich bei Heizungsausfall in der Wohnung bleiben?
Nein. Bei Unbewohnbarkeit (Raumtemperatur dauerhaft unter 10°C) weichen manche Mieter vorübergehend in ein Hotel aus. Die angemessenen Kosten kommen als Schadensersatz in Betracht, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 1 BGB). Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Was gilt außerhalb der Heizperiode?
Auch außerhalb der offiziellen Heizperiode (Oktober bis April) muss der Vermieter heizen, wenn die Außentemperatur mehrere Tage unter 16°C fällt. Die gleichen Rechte auf Mietminderung und Reparatur gelten dann ebenfalls.

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 17. Januar 2026 · Aktualisiert am 26. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:HeizungsausfallMietminderungVermieter PflichtenMietrechtWinter

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