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Nebenkosten im Mietvertrag: Was ist erlaubt, was nicht?

Welche Nebenkosten darf dein Vermieter umlegen? Die 17 erlaubten Betriebskostenarten, unwirksame Klauseln und was du bei Fehlern tun kannst.

HT
HeizkostenChecker Team
9 Min. Lesezeit

Seite 4 deines Mietvertrags. Kleingedruckt, kaum lesbar: "Der Mieter trägt sämtliche Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 II. BV sowie sonstige Nebenkosten." Du hast unterschrieben, ohne genau hinzusehen. Wer liest schon jeden Satz?

Jetzt liegt die Nebenkostenabrechnung vor dir. 180 Euro für "Verwaltungskosten". 95 Euro für "Hausmeister-Reparaturen". 40 Euro für "Gartenneuanlage". Irgendetwas stimmt hier nicht.

Tatsächlich: Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch wirksam. Und nicht alles, was abgerechnet wird, darfst du bezahlen müssen. Hier erfährst du, welche Nebenkosten erlaubt sind – und welche nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Vereinbarung keine Nebenkosten – Der Vermieter trägt sie dann selbst
  • 17 Betriebskostenarten sind laut BetrKV umlagefähig
  • Verwaltungskosten und Reparaturen sind nie umlagefähig
  • Pauschale Verweise auf BetrKV sind wirksam
  • Unwirksame Klauseln = Du zahlst nur die Kaltmiete

Grundsatz: Keine Nebenkosten ohne Vereinbarung

Das Wichtigste zuerst: Dein Vermieter kann nicht einfach Nebenkosten abrechnen, nur weil sie anfallen. Er braucht dafür eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag.

Was bedeutet das konkret?

Ohne Nebenkostenklausel im Mietvertrag:

  • Gilt deine Miete als Warmmiete (inklusive aller Nebenkosten)
  • Muss der Vermieter alle Betriebskosten selbst tragen
  • Darfst du jede Nebenkostenabrechnung komplett zurückweisen

Die rechtliche Grundlage

§ 556 BGB regelt klar: Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden – aber nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (BGH VIII ZR 137/15).

Das gilt übrigens auch für Staffel- oder Indexmieten: Selbst dort brauchst du eine separate Nebenkostenvereinbarung.


Was im Mietvertrag stehen muss: Wirksame Formulierungen

Diese Klauseln sind wirksam

FormulierungBewertung
"Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV"✅ Wirksam
"Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung"✅ Wirksam
"Betriebskosten laut beigefügter Aufstellung"✅ Wirksam (wenn Aufstellung dabei)
"Alle umlagefähigen Nebenkosten"✅ Wirksam
Einzelaufzählung aller Kostenarten✅ Wirksam

Faustregel: Solange erkennbar ist, welche Kosten gemeint sind, ist die Klausel wirksam. Ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht aus.

Diese Klauseln sind problematisch

FormulierungProblem
"Sonstige Nebenkosten" ohne Konkretisierung⚠️ Unwirksam für nicht genannte Kosten
"Alle Kosten des Grundstücks"⚠️ Zu unbestimmt
"Nebenkosten nach Bedarf"❌ Unwirksam
Gar keine Vereinbarung❌ Keine Umlage möglich

Die 17 Betriebskostenarten: Was umgelegt werden darf

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet genau auf, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Hier die vollständige Liste:

Übersicht aller umlagefähigen Kosten

Nr.KostenartTypische Beispiele
1GrundsteuerGrundsteuer A/B
2WasserversorgungKaltwasser, Wasserzähler
3EntwässerungAbwasser, Kanalgebühren
4HeizungBrennstoff, Wartung, Betriebsstrom
5WarmwasserErwärmungskosten
6Verbundene AnlagenKombinierte Heiz-/Warmwasseranlagen
7AufzugBetriebsstrom, Wartung, TÜV
8StraßenreinigungKommunale Gebühren, Winterdienst
9MüllabfuhrMüllgebühren, Containermiete
10GebäudereinigungTreppenhausreinigung, Flurreinigung
11GartenpflegeRasenmähen, Heckenschnitt, Material
12BeleuchtungAußenbeleuchtung, Treppenhaus
13SchornsteinfegerKehr- und Messgebühren
14VersicherungenGebäude, Glas, Haftpflicht
15HauswartLohn für regelmäßige Tätigkeiten
16Gemeinschaftsantenne/KabelBis 30.06.2024: Kabelgebühren
17Sonstige BetriebskostenNur wenn im Vertrag konkret benannt

Mehr Details zu einzelnen Positionen findest du in unserem Artikel über nicht umlagefähige Nebenkosten.


Was NICHT umgelegt werden darf

Egal was im Mietvertrag steht – bestimmte Kosten sind niemals umlagefähig:

Verwaltungskosten

PositionWarum nicht umlagefähig
HausverwaltungNicht in BetrKV enthalten
BankgebührenVermieter-Aufwand
Porto für AbrechnungenVerwaltungskosten
SteuerberaterVermieter-Angelegenheit
AnwaltskostenEigenes Risiko des Vermieters

Instandhaltung und Reparaturen

PositionWarum nicht umlagefähig
Reparaturen aller ArtInstandhaltungspflicht § 535 BGB
SanierungenKeine laufenden Kosten
NeuanschaffungenInvestitionen, keine Betriebskosten
Austausch defekter GeräteVermietersache

Sonstige nicht umlagefähige Kosten

  • Leerstandskosten – Vermieterrisiko
  • Mietausfallversicherung – Vermieterinteresse
  • Rechtsschutzversicherung – Nicht Gebäudeversicherung
  • Kontoführungsgebühren – Verwaltungsaufwand

Tipp: Wenn du auf deiner Abrechnung "Reparaturen" oder "Verwaltung" findest, prüfe genau. Das sind häufige Fehler, die dich Geld kosten.


Praxisbeispiel: So hat Miriam 640€ zurückbekommen

Miriam aus Frankfurt unterschrieb 2023 einen Mietvertrag mit folgender Klausel: "Der Mieter trägt die Betriebskosten nach BetrKV sowie sonstige Nebenkosten nach Aufwand."

Die erste Abrechnung enthielt:

  • Hausmeister: 420€ (davon 180€ "Kleinreparaturen")
  • Verwaltungskosten: 240€
  • Gartenpflege: 180€ (davon 60€ "Neuanlage Beete")
  • Reguläre Betriebskosten: 1.100€

Was Miriam prüfte:

Sie verglich jede Position mit der BetrKV und ihrem Mietvertrag. Dabei fiel auf:

  • "Kleinreparaturen" beim Hausmeister = Instandhaltung = nicht umlagefähig
  • Verwaltungskosten = nie umlagefähig
  • "Neuanlage Beete" = Investition, keine laufende Pflege = nicht umlagefähig
  • "Sonstige Nebenkosten nach Aufwand" = zu unbestimmt = unwirksam

Das Ergebnis:

Miriam widersprach schriftlich mit Verweis auf die BGH-Rechtsprechung. Der Vermieter korrigierte die Abrechnung. Miriams Ersparnis: 180€ + 240€ + 60€ + anteilige Nachberechnung = 640€.


Sonderfall: "Sonstige Betriebskosten"

Die 17. Position der BetrKV – "sonstige Betriebskosten" – ist ein Sonderfall. Sie erlaubt zusätzliche Kosten, aber nur unter strengen Voraussetzungen.

Was gilt als "sonstige Betriebskosten"?

Typische Beispiele, die Gerichte akzeptiert haben:

  • Wartung der Rauchmelder
  • Dachrinnenreinigung
  • Prüfung der Spielgeräte
  • Wartung der Lüftungsanlage

Die Voraussetzung: Konkrete Benennung

Der BGH hat klargestellt (VIII ZR 167/17): "Sonstige Betriebskosten" müssen im Mietvertrag konkret benannt werden. Eine pauschale Klausel wie "sonstige Nebenkosten" reicht nicht.

Wirksam:

"Als sonstige Betriebskosten trägt der Mieter die Kosten für die Wartung der Rauchmelder und die jährliche Dachrinnenreinigung."

Unwirksam:

"Der Mieter trägt sonstige Nebenkosten."


Unwirksame Klausel entdeckt? Das kannst du tun

Du hast gemerkt, dass dein Mietvertrag problematische Klauseln enthält? Oder dein Vermieter rechnet nicht umlagefähige Kosten ab? So gehst du vor:

Schritt 1: Klausel und Abrechnung vergleichen

Prüfe genau:

  • Welche Kosten sind laut Mietvertrag vereinbart?
  • Welche Kosten werden tatsächlich abgerechnet?
  • Sind alle abgerechneten Kosten in der BetrKV enthalten?

Schritt 2: Belegeinsicht verlangen

Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. So erkennst du:

  • Ob "Wartung" eigentlich "Reparatur" ist
  • Ob Verwaltungskosten versteckt wurden
  • Ob Investitionen als laufende Kosten getarnt sind

Schritt 3: Schriftlich widersprechen

Formuliere deinen Widerspruch konkret:

  • Benenne die strittigen Positionen
  • Erkläre, warum sie nicht umlagefähig sind
  • Setze eine Frist (14 Tage)
  • Zahle den unstreitigen Teil fristgerecht

Schritt 4: Bei Bedarf Hilfe holen

Bei komplexen Fällen oder hohen Beträgen:

  • Mieterverein kontaktieren
  • Rechtsberatung einholen
  • Im Zweifel: Zahlung unter Vorbehalt

Häufige Klausel-Fallen im Überblick

Die "Alles-Klausel"

"Der Mieter trägt alle anfallenden Nebenkosten."

Problem: Zu unbestimmt. Gilt nur für die 17 BetrKV-Positionen, nicht für "alles".

Die Verwaltungskosten-Falle

"Nebenkosten inkl. Verwaltungspauschale von 3€/m²/Jahr"

Problem: Verwaltungskosten sind nie umlagefähig. Die Klausel ist in diesem Teil unwirksam.

Die Reparatur-Tarnung

"Hausmeisterkosten inkl. Kleinreparaturen bis 100€"

Problem: Hausmeister-Lohn ist umlagefähig, Reparaturen nicht. Der Vermieter muss die Kosten trennen.

Die "Nach Aufwand"-Klausel

"Sonstige Kosten nach tatsächlichem Aufwand"

Problem: "Nach Aufwand" ist keine konkrete Benennung. Unwirksam für alle nicht einzeln genannten Kosten.


Häufige Fragen zu Nebenkosten im Mietvertrag

Was passiert, wenn im Mietvertrag keine Nebenkosten vereinbart sind?
Dann gilt deine Miete als Warmmiete. Der Vermieter trägt alle Betriebskosten selbst und darf dir keine Nebenkostenabrechnung schicken. Das kommt in der Praxis selten vor, aber wenn es so ist: Du zahlst nur die vereinbarte Miete.
Kann der Vermieter nachträglich Nebenkosten einführen?
Nicht einseitig. Eine nachträgliche Änderung des Mietvertrags braucht deine Zustimmung. Du musst nicht unterschreiben. Ausnahme: Bei Modernisierungen können unter bestimmten Voraussetzungen neue Betriebskosten entstehen.
Ist ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung ausreichend?
Ja, das hat der BGH mehrfach bestätigt. Eine Formulierung wie 'Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV' ist wirksam und umfasst alle 17 Kostenarten. Der Vermieter muss sie nicht einzeln aufzählen.
Was wenn mein Vermieter Verwaltungskosten abrechnet?
Dann ist dieser Teil der Abrechnung falsch. Verwaltungskosten sind in der BetrKV nicht enthalten und deshalb nie umlagefähig. Du kannst diesen Betrag vom Ergebnis abziehen oder schriftlich widersprechen.
Gilt die Nebenkostenvereinbarung auch für Indexmieten?
Ja, die Vereinbarung zu Nebenkosten ist unabhängig von der Mietstruktur. Auch bei Index- oder Staffelmieten brauchst du eine wirksame Nebenkostenklausel, damit der Vermieter Betriebskosten umlegen darf.
Kann ich gegen unwirksame Klauseln auch nach Jahren noch vorgehen?
Grundsätzlich ja. Unwirksame Klauseln werden nicht durch Zeitablauf wirksam. Aber: Für Rückforderungen gilt die normale Verjährung von 3 Jahren. Je früher du handelst, desto mehr kannst du zurückbekommen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Vertragsfragen empfehlen wir, einen Fachanwalt oder den Mieterverein zu kontaktieren.

HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 21. Januar 2026

Themen:NebenkostenMietvertragBetriebskostenMietrechtKlauseln

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