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Gartenpflege in Nebenkosten: Was ist erlaubt? (2025)

Welche Gartenpflegekosten darf der Vermieter umlegen? Rasenmähen, Baumpflege, Neuanpflanzung – die Regeln für Mieter erklärt.

HT
HeizkostenChecker Team
5 Min. Lesezeit

Der Garten sieht gepflegt aus – aber was kostet dich das als Mieter? Gartenpflege kann ein überraschend großer Posten in der Nebenkostenabrechnung sein. Doch nicht alles, was der Vermieter abrechnet, ist auch erlaubt.

In diesem Artikel erfährst du, welche Gartenpflegekosten umlagefähig sind und wo Vermieter oft zu viel berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umlagefähig: Laufende Pflege (Rasenmähen, Heckenschnitt)
  • Nicht umlagefähig: Neuanlage, Umgestaltung, große Baumfällungen
  • Eigenleistung: Vermieter darf nur tatsächliche Kosten umlegen
  • Häufiger Fehler: Zu hohe Pauschalen ohne Nachweis
  • Prüfen: Sind die Kosten angemessen?

Was ist umlagefähig?

Nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (öffnet in neuem Tab) sind die Kosten der Gartenpflege umlagefähig. Aber was zählt dazu?

Umlagefähige Gartenpflege

PositionUmlagefähig?Begründung
Rasenmähen✅ JaLaufende Pflege
Heckenschnitt✅ JaLaufende Pflege
Laubentfernung✅ JaLaufende Pflege
Düngen✅ JaPflegearbeiten
Bewässerung✅ JaLaufende Kosten
Pflege von Beeten✅ JaLaufende Pflege
Kleinere Gehölzschnitte✅ JaPflegearbeiten

Nicht umlagefähige Arbeiten

PositionUmlagefähig?Begründung
Neuanlage des Gartens❌ NeinInvestition
Baumpflanzung❌ NeinNeuanlage
Große Baumfällung❌ NeinInstandhaltung
Umgestaltung❌ NeinInvestition
Teichanlage❌ NeinNeuanlage
Reparatur Gartengeräte❌ NeinInstandhaltung

Die Grauzone: Baumpflege

Baumpflege ist ein häufiger Streitpunkt:

  • Umlagefähig: Regelmäßiger Rückschnitt, Kronenpflege
  • Nicht umlagefähig: Fällung kranker/alter Bäume, Sturmschadenbeseitigung

Faustregel: Alles, was zur Erhaltung des Gartens dient, ist umlagefähig. Was den Garten verändert oder wiederherstellt, nicht.

Wer darf die Gartenpflege machen?

Professioneller Gärtner

Die meisten Vermieter beauftragen einen Gartenpflegedienst. Die Rechnungen sind dann einfach prüfbar.

Hausmeister

Oft übernimmt der Hausmeister die Gartenpflege. In diesem Fall:

  • Muss der Anteil in der Hausmeisterrechnung ausgewiesen sein
  • Dürfen keine doppelten Kosten entstehen

Vermieter selbst

Erbringt der Vermieter die Leistung selbst, darf er nur ortsübliche Kosten ansetzen – nicht mehr als ein professioneller Anbieter verlangen würde.

Achtung: Der Vermieter darf keinen "Stundenlohn" für sich selbst abrechnen!

Typische Kosten

Richtwerte für Gartenpflege

LeistungKosten (ca.)
Rasenmähen (pro 100 m²/Jahr)200–400 €
Heckenschnitt (pro 10 lfd. m)50–100 €
Laub entfernen (pro Jahr)100–300 €
Gesamtpflege (pro Jahr)500–2.000 €

Pro Wohnung: Bei 10 Wohnungen und 1.500 € Gesamtkosten = 150 €/Jahr

Wann sind die Kosten zu hoch?

  • Mehr als 300 €/Jahr für eine kleine Wohnung ohne eigenen Garten
  • Starke Steigerung zum Vorjahr ohne ersichtlichen Grund
  • Pauschale ohne Nachweis konkreter Arbeiten

So prüfst du die Abrechnung

Schritt 1: Position finden

Suche nach:

  • "Gartenpflege"
  • "Grünanlagenpflege"
  • "Außenanlagen"
  • Manchmal auch unter "Hausmeister"

Schritt 2: Gesamtkosten prüfen

Vergleiche mit Vorjahren. Extreme Steigerungen sollten begründet sein.

Schritt 3: Belege anfordern

Bei Zweifeln: Fordere die Rechnungen des Gärtners an. Dort siehst du:

  • Welche Arbeiten durchgeführt wurden
  • Ob nicht umlagefähige Arbeiten enthalten sind
  • Ob die Kosten angemessen sind

Schritt 4: Nicht umlagefähiges rausrechnen

Wenn Neuanlagen oder Instandsetzungen enthalten sind:

  • Widersprich diesem Anteil
  • Fordere Neuberechnung

Häufige Fehler bei Gartenpflege-Umlage

Fehler 1: Baumpflanzung als "Pflege"

Das Pflanzen neuer Bäume ist keine Pflege, sondern Neuanlage – nicht umlagefähig.

Fehler 2: Einmalige Arbeiten über Jahre verteilen

Manche Vermieter versuchen, einmalige Kosten (z.B. Baumfällung) über mehrere Jahre in die Abrechnung zu schmuggeln. Das ist nicht erlaubt.

Fehler 3: Überhöhte Eigenleistung

Wenn der Vermieter selbst gärtnert, aber überhöhte Beträge ansetzt.

Fehler 4: Doppelte Berechnung

Gartenpflege wird einmal unter "Gartenpflege" und nochmal unter "Hausmeister" abgerechnet.

Häufige Fragen zu Gartenpflege-Nebenkosten

Welche Gartenpflegekosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind laufende Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubentfernung, Düngen und Bewässerung. Nicht umlagefähig sind Neuanlagen, große Baumfällungen und Umgestaltungen.
Wie hoch dürfen Gartenpflegekosten sein?
Das hängt von der Gartengröße ab. Als Richtwert: 150-300 €/Jahr pro Wohnung sind bei einem gepflegten Gemeinschaftsgarten üblich. Deutlich höhere Beträge solltest du hinterfragen.
Darf der Vermieter Baumfällung auf Mieter umlegen?
In der Regel nein. Größere Baumfällungen (kranke oder alte Bäume) gelten als Instandhaltung und sind nicht umlagefähig. Nur regelmäßiger Kronenschnitt zur Pflege ist umlagefähig.
Was, wenn der Vermieter selbst den Garten pflegt?
Der Vermieter darf nur die ortsüblichen Kosten ansetzen, die ein professioneller Gärtner berechnen würde. Er darf keinen Stundenlohn für sich selbst in Rechnung stellen.
Kann ich die Gartenpflege-Rechnung einsehen?
Ja, du hast das Recht auf Belegeinsicht. Der Vermieter muss dir auf Anfrage die Rechnungen des Gärtners oder des Dienstleisters vorlegen, damit du die Kosten nachvollziehen kannst.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:GartenpflegeNebenkostenBetriebskostenMietrecht

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