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Leerstand: Wer zahlt die Nebenkosten? (2025)

Darf der Vermieter Leerstandskosten auf Mieter umlegen? Die Regeln zu leerstehenden Wohnungen in der Nebenkostenabrechnung erklärt.

HT
HeizkostenChecker Team
5 Min. Lesezeit

In deinem Haus steht eine Wohnung leer – und plötzlich sind deine Nebenkosten gestiegen? Das kann kein Zufall sein. Aber ist es überhaupt erlaubt, die Kosten für leerstehende Wohnungen auf die verbliebenen Mieter umzulegen?

In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln bei Leerstand gelten und wie du dich gegen falsche Abrechnungen wehren kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leerstandskosten sind nicht umlagefähig
  • Der Vermieter muss die Kosten für leere Wohnungen selbst tragen
  • Ausnahme: Nur bei verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Heizung)
  • Bei falscher Umlage: Widerspruch einlegen
  • Prüfen: Stimmt die Wohnflächenangabe in der Abrechnung?

Die Grundregel: Leerstand geht auf Kosten des Vermieters

Leerstehende Wohnungen verursachen Kosten – aber diese dürfen nicht auf die verbliebenen Mieter umgelegt werden.

Warum?

Das Betriebskostenrecht basiert auf dem Prinzip, dass jeder nur für seinen eigenen Anteil zahlt. Wenn eine Wohnung leer steht, gibt es dort keinen Mieter, der zahlen könnte. Also muss der Vermieter einspringen.

Die rechtliche Grundlage

Nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) (öffnet in neuem Tab) trägt der Vermieter das Vermietungsrisiko. Dazu gehört auch das Risiko, dass Wohnungen zeitweise leer stehen.

Welche Kosten sind betroffen?

Kosten, die der Vermieter bei Leerstand tragen muss

KostenartVermieter zahlt bei Leerstand
GrundsteuerAnteil der leeren Wohnung
GebäudeversicherungAnteil der leeren Wohnung
HausmeisterAnteil der leeren Wohnung
TreppenhausreinigungAnteil der leeren Wohnung
GartenpflegeAnteil der leeren Wohnung
AllgemeinstromAnteil der leeren Wohnung
Müllgebühren (Grundgebühr)Anteil der leeren Wohnung

Ausnahme: Verbrauchsabhängige Kosten

Bei echten Verbrauchskosten entstehen bei Leerstand naturgemäß keine Kosten:

  • Heizung: Leere Wohnung heizt nicht
  • Warmwasser: Kein Verbrauch ohne Bewohner
  • Kaltwasser: Kein Verbrauch
  • Müll (verbrauchsabhängig): Keine Leerung nötig

Hier gibt es keinen Leerstandsanteil, weil keine Kosten entstehen.

Wie erkenne ich falsche Leerstandsumlage?

Warnsignal 1: Veränderte Gesamtfläche

Achte auf die Gesamtwohnfläche in deiner Abrechnung:

  • Ist sie plötzlich kleiner als im Vorjahr?
  • Fehlt die Fläche der leerstehenden Wohnung?

Wenn ja, wurde die Leerstandswohnung möglicherweise einfach "herausgerechnet" – und ihr Kostenanteil auf dich umgelegt.

Warnsignal 2: Gestiegene Kosten pro Einheit

Wenn die Gesamtkosten gleich bleiben, aber dein Anteil steigt, kann das an einer falschen Verteilung liegen.

Beispiel:

  • Haus mit 10 Wohnungen à 70m² = 700m² Gesamtfläche
  • Eine Wohnung steht leer
  • Falsch: Kosten auf 630m² verteilen (9 Wohnungen)
  • Richtig: Kosten auf 700m² verteilen, Leerstandsanteil trägt Vermieter

Warnsignal 3: Fehlende Angaben

Eine korrekte Abrechnung muss enthalten:

  • Gesamtfläche des Hauses (inklusive Leerstand)
  • Anzahl der Wohneinheiten (inklusive Leerstand)
  • Deinen Anteil an der Gesamtfläche

So rechnest du nach

Schritt 1: Gesamtkosten ermitteln

Notiere die Gesamtkosten für jede Position (z.B. Grundsteuer: 3.000 €).

Schritt 2: Korrekten Anteil berechnen

Mit Leerstand (korrekt):

  • Deine Wohnung: 70m²
  • Gesamtfläche (inkl. Leerstand): 700m²
  • Dein Anteil: 70 ÷ 700 = 10%
  • Dein Kostenanteil: 3.000 € × 10% = 300 €

Ohne Leerstand (falsch):

  • Gesamtfläche (ohne Leerstand): 630m²
  • Dein Anteil: 70 ÷ 630 = 11,1%
  • Dein Kostenanteil: 3.000 € × 11,1% = 333 €

Differenz: 33 € zu viel – nur bei dieser einen Position!

Schritt 3: Alle Positionen prüfen

Wiederhole die Rechnung für alle umlagefähigen Kosten. Die Summe kann erheblich sein.

Widerspruch einlegen

Wenn du eine falsche Leerstandsumlage entdeckst:

  1. Schriftlich widersprechen (innerhalb von 12 Monaten nach Zugang)
  2. Konkret benennen, welche Positionen falsch sind
  3. Korrektur fordern mit Neuberechnung
  4. Differenz einbehalten oder unter Vorbehalt zahlen

Mehr zum Widerspruch findest du in unserem Artikel Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung.

Sonderfall: Teilbelegung

Was gilt, wenn eine Wohnung nur teilweise leer stand (z.B. 6 Monate)?

Zeitanteilige Berechnung

Der Vermieter muss den Leerstandsanteil zeitanteilig tragen:

  • Wohnung stand 6 von 12 Monaten leer = 50% Leerstand
  • Der Vermieter trägt 50% des Kostenanteils dieser Wohnung

In der Praxis

Viele Vermieter rechnen vereinfacht mit der Belegung zum Stichtag. Das ist nicht immer korrekt – bei längeren Leerständen lohnt sich die genaue Prüfung.

Häufige Fragen zu Leerstand und Nebenkosten

Muss ich für leerstehende Wohnungen Nebenkosten zahlen?
Nein. Der Vermieter trägt das Vermietungsrisiko und muss die Nebenkosten für leerstehende Wohnungen selbst übernehmen. Eine Umlage der Leerstandskosten auf die verbliebenen Mieter ist nicht zulässig.
Wie erkenne ich, ob Leerstandskosten auf mich umgelegt wurden?
Achte auf die Gesamtwohnfläche in der Abrechnung. Ist sie kleiner als die tatsächliche Hausfläche, wurden leerstehende Wohnungen möglicherweise herausgerechnet. Vergleiche auch mit Vorjahresabrechnungen.
Gilt das auch für Heizkosten bei Leerstand?
Bei echten Verbrauchskosten (Heizung, Wasser) entstehen bei Leerstand keine Kosten, da nicht verbraucht wird. Der Grundkostenanteil (z.B. 30% der Heizkosten) muss aber vom Vermieter für die leere Wohnung getragen werden.
Was kann ich tun, wenn Leerstandskosten falsch umgelegt wurden?
Lege innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch ein. Benenne konkret die falschen Positionen und fordere eine Neuberechnung. Den strittigen Betrag kannst du einbehalten oder unter Vorbehalt zahlen.
Muss der Vermieter mir sagen, welche Wohnungen leer stehen?
Du hast ein Recht auf Belegeinsicht. Dabei kannst du auch die Gesamtwohnfläche und die Anzahl der belegten Wohnungen prüfen. Der Vermieter muss dir diese Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:LeerstandNebenkostenBetriebskostenMietrecht

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