Zum Hauptinhalt springen

Kabel-TV Nebenkosten: Was sich 2024/2025 geändert hat

Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV ist Ende Juni 2024 weggefallen. Was das für Mieter bedeutet und welche Optionen du jetzt hast.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2024 ist Schluss mit dem Nebenkostenprivileg für Kabel-TV. Jahrzehntelang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen – auch auf die, die gar kein Kabel-TV nutzten. Damit ist jetzt Schluss.

In diesem Artikel erfährst du, was sich geändert hat und welche Optionen du als Mieter jetzt hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenkostenprivileg endete am 30. Juni 2024
  • Kabel-TV-Gebühren (Grundgebühren, Urheberrechtsabgaben) dürfen nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet werden
  • Du entscheidest selbst, ob du Kabel-TV willst
  • Alternativen: DVB-T2, Streaming, Satellit, IPTV
  • Prüfe deine Abrechnung: Kabel-Grundgebühren ab 07/2024 sind nicht umlagefähig – der Betriebsstrom der Hausanlage schon

Was war das Nebenkostenprivileg?⁠

Das Nebenkostenprivileg (§ 2 Nr. 15 BetrKV (öffnet in neuem Tab)) erlaubte Vermietern, die Kosten für einen Kabelanschluss als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen – unabhängig davon, ob der einzelne Mieter den Anschluss nutzte.

So funktionierte es

  • Vermieter schloss Sammelvertrag mit Kabelanbieter
  • Kosten wurden auf alle Wohnungen verteilt
  • Jeder Mieter zahlte seinen Anteil über die Nebenkosten
  • Typisch: 10–20 €/Monat

Das Problem

Viele Mieter nutzten kein Kabel-TV:

  • Sie streamten über Internet (Netflix, etc.)
  • Sie hatten Satellitenempfang
  • Sie schauten kaum fern

Trotzdem mussten sie zahlen – das war vielen Mietern ein Dorn im Auge.

Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?⁠

Das Nebenkostenprivileg ist entfallen

Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) (öffnet in neuem Tab) wurde das Nebenkostenprivileg zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2024 gilt:

  • Die laufenden Grundgebühren für Breitband-/Kabelanschlüsse, Nutzungsentgelte für fremde Antennenanlagen und die Urheberrechtsgebühren für die Kabelweitersendung sind nicht mehr umlagefähig
  • Weiter umlagefähig bleibt der Betriebsstrom einer Gemeinschafts-Antennenanlage oder der hausinternen Verteilanlage, bei Gemeinschaftsantennen auch die regelmäßige Prüfung (§ 2 Nr. 15 BetrKV (öffnet in neuem Tab))
  • Jeder Mieter entscheidet selbst, ob er Kabel-TV möchte

Übergangsregelungen

Für bestehende Verträge gab es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Seit Juli 2024 ist endgültig Schluss.

Was bedeutet das für deine Nebenkostenabrechnung?⁠

Abrechnung bis 30. Juni 2024

Für den Zeitraum bis 30.06.2024 darf der Vermieter Kabel-TV-Kosten noch umlegen. In der Nebenkostenabrechnung 2024 können also anteilig noch Kabelkosten enthalten sein.

Beispiel:

  • Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
  • Kabelkosten umlagefähig: 6 Monate (Januar–Juni)
  • Ab Juli: nicht mehr umlagefähig

Abrechnung ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 sind Kabel-TV-Grundgebühren und Urheberrechtsabgaben nicht mehr umlagefähig. Tauchen sie trotzdem in der Abrechnung auf, ist das ein typischer Punkt für eine Einwendung. Der Betriebsstrom der Hausanlage darf dagegen weiter umgelegt werden.

So prüfst du die Abrechnung

Achte auf Positionen wie:

  • "Kabelanschluss"
  • "Breitbandkabelanschluss"
  • "Kabel-TV"
  • "Antenne/Kabel"

Für Zeiträume ab 01.07.2024 sind Grundgebühren und Urheberrechtsabgaben darin nicht umlagefähig. Betriebsstrom (und bei Gemeinschaftsantennen die regelmäßige Prüfung) bleibt es.

Deine Optionen als Mieter⁠

Option 1: Eigenen Kabelvertrag abschließen

Wenn du weiter Kabel-TV möchtest:

  • Eigener Vertrag mit Vodafone, Telekom, etc.
  • Kosten: ca. 10–20 €/Monat
  • Vorteil: Du wählst Tarif und Sender selbst

Option 2: Streaming-Dienste nutzen

Alternative zu klassischem TV:

  • Netflix, Amazon Prime, Disney+, etc.
  • Mediatheken der Sender (kostenlos)
  • Kosten: 0–15 €/Monat je nach Dienst

Option 3: DVB-T2 HD (Antenne)

Digitaler Antennenempfang:

  • Einmalige Kosten für Antenne + Receiver
  • Öffentlich-rechtliche kostenlos
  • Private Sender über freenet TV (ca. 7 €/Monat)

Option 4: Satellitenempfang

Falls vorhanden oder nachrüstbar:

  • Einmalige Kosten für Schüssel + Receiver
  • Kein monatlicher Grundpreis
  • Große Senderauswahl

Option 5: IPTV

Fernsehen über Internet:

  • MagentaTV, Waipu.tv, Zattoo, etc.
  • Kosten: 5–15 €/Monat
  • Flexibel, keine Hardware nötig

Was passiert mit dem Kabelanschluss im Haus?⁠

Vermieter kann Sammelvertrag kündigen

Viele Vermieter kündigen den Sammelvertrag. Das bedeutet:

  • Kein Kabelempfang mehr im Haus
  • Du musst dich selbst um TV kümmern

Vermieter behält Sammelvertrag

Manche Vermieter behalten den Vertrag und:

  • Bieten ihn einzelnen Mietern kostenpflichtig an
  • Tragen die Kosten selbst (selten)

Individueller Anschluss möglich

Du kannst auch als Einzelmieter einen Kabelvertrag abschließen, wenn die Infrastruktur vorhanden ist.

Häufige Fragen zu Kabel-TV und Nebenkosten

Darf der Vermieter Kabel-TV noch über die Nebenkosten abrechnen?
Die Kabel-Grundgebühren nicht mehr: Seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg entfallen. Für Zeiträume bis 30.06.2024 dürfen sie noch anteilig in der Abrechnung auftauchen, danach nicht mehr. Umlagefähig bleibt der Betriebsstrom der Hausanlage (§ 2 Nr. 15 BetrKV).
Was mache ich, wenn Kabelkosten in meiner Abrechnung 2024/2025 stehen?
Prüfe den Abrechnungszeitraum. Für Zeiträume bis 30.06.2024 ist die Umlage noch erlaubt. Ab 01.07.2024 sind Grundgebühren und Urheberrechtsabgaben nicht mehr umlagefähig – Mieter können dagegen Einwendungen erheben. Betriebsstrom der Hausanlage darf weiter abgerechnet werden.
Welche Alternative zu Kabel-TV ist am günstigsten?
Die günstigste Option sind die kostenlosen Mediatheken der Sender und DVB-T2 für öffentlich-rechtliche Programme. Streaming-Dienste kosten je nach Anbieter 5-15 €/Monat, IPTV-Anbieter ähnlich.
Kann ich einen eigenen Kabelvertrag abschließen?
Ja, wenn die Kabelinfrastruktur im Haus vorhanden ist, kannst du einen individuellen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Die Kosten liegen typischerweise bei 10-20 €/Monat.
Was passiert, wenn der Vermieter den Sammelvertrag gekündigt hat?
Dann ist kein Kabelempfang mehr möglich, sofern du keinen eigenen Vertrag abschließt. Alternativen sind DVB-T2 (Antenne), Satellit, Streaming-Dienste oder IPTV über Internet.

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ein Posten ist verdächtig? Lass die ganze Abrechnung prüfen.

Wo eine Position falsch abgerechnet ist, stimmen oft auch andere nicht. Ein Experte prüft deine komplette Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung – Position für Position. Was du bekommst

9,99 €regulär 29,99 € geplantEinführungspreis · einmalig, kein Abo

Sicher bezahlen über Stripe. Deine Unterlagen schickst du erst danach.

Bleibt nach deinem Report eine Frage offen, klären wir sie – und es gilt unsere 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie.

Hat dir der Artikel geholfen?

Ein Tipp reicht. Damit machen wir den Ratgeber besser.

Weitersagen

Wer sollte das auch lesen?

Die Abrechnung kommt bei allen gleichzeitig. Schick den Ratgeber weiter – den passenden Text haben wir schon vorbereitet.

Per WhatsApp
HT

Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

Wir lesen das Kleingedruckte, damit du es nicht musst – und finden die Fehler, die dich Geld kosten.

Veröffentlicht am 20. Februar 2025 · Aktualisiert am 24. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:Kabel-TVNebenkostenNebenkostenprivilegMietrecht

Noch eine Frage offen?

Durchsuche alle Ratgeber-Artikel, Musterbriefe und häufigen Fragen.