Seit dem 1. Juli 2024 ist Schluss mit dem Nebenkostenprivileg für Kabel-TV. Jahrzehntelang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen – auch auf die, die gar kein Kabel-TV nutzten. Damit ist jetzt Schluss.
In diesem Artikel erfährst du, was sich geändert hat und welche Optionen du als Mieter jetzt hast.
Das Wichtigste in Kürze
- Nebenkostenprivileg endete am 30. Juni 2024
- Kabel-TV darf nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet werden
- Du entscheidest selbst, ob du Kabel-TV willst
- Alternativen: DVB-T2, Streaming, Satellit, IPTV
- Prüfe deine Abrechnung: Kabelkosten ab 07/2024 sind nicht umlagefähig
Was war das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg (§ 2 Nr. 15 BetrKV) erlaubte Vermietern, die Kosten für einen Kabelanschluss als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen – unabhängig davon, ob der einzelne Mieter den Anschluss nutzte.
So funktionierte es
- Vermieter schloss Sammelvertrag mit Kabelanbieter
- Kosten wurden auf alle Wohnungen verteilt
- Jeder Mieter zahlte seinen Anteil über die Nebenkosten
- Typisch: 10–20 €/Monat
Das Problem
Viele Mieter nutzten kein Kabel-TV:
- Sie streamten über Internet (Netflix, etc.)
- Sie hatten Satellitenempfang
- Sie schauten kaum fern
Trotzdem mussten sie zahlen – das war vielen Mietern ein Dorn im Auge.
Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?
Das Nebenkostenprivileg ist entfallen
Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) (öffnet in neuem Tab) wurde das Nebenkostenprivileg zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2024 gilt:
- Kabel-TV ist keine umlagefähige Betriebskostenart mehr
- Vermieter können die Kosten nicht mehr auf Mieter umlegen
- Jeder Mieter entscheidet selbst, ob er Kabel-TV möchte
Übergangsregelungen
Für bestehende Verträge gab es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Seit Juli 2024 ist endgültig Schluss.
Was bedeutet das für deine Nebenkostenabrechnung?
Abrechnung bis 30. Juni 2024
Für den Zeitraum bis 30.06.2024 darf der Vermieter Kabel-TV-Kosten noch umlegen. In der Nebenkostenabrechnung 2024 können also anteilig noch Kabelkosten enthalten sein.
Beispiel:
- Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
- Kabelkosten umlagefähig: 6 Monate (Januar–Juni)
- Ab Juli: nicht mehr umlagefähig
Abrechnung ab 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 sind Kabel-TV-Kosten nicht mehr umlagefähig. Wenn dein Vermieter trotzdem Kabelkosten abrechnet, kannst du widersprechen.
So prüfst du die Abrechnung
Achte auf Positionen wie:
- "Kabelanschluss"
- "Breitbandkabelanschluss"
- "Kabel-TV"
- "Antenne/Kabel"
Für Zeiträume ab 01.07.2024 sind diese Kosten nicht umlagefähig.
Deine Optionen als Mieter
Option 1: Eigenen Kabelvertrag abschließen
Wenn du weiter Kabel-TV möchtest:
- Eigener Vertrag mit Vodafone, Telekom, etc.
- Kosten: ca. 10–20 €/Monat
- Vorteil: Du wählst Tarif und Sender selbst
Option 2: Streaming-Dienste nutzen
Alternative zu klassischem TV:
- Netflix, Amazon Prime, Disney+, etc.
- Mediatheken der Sender (kostenlos)
- Kosten: 0–15 €/Monat je nach Dienst
Option 3: DVB-T2 HD (Antenne)
Digitaler Antennenempfang:
- Einmalige Kosten für Antenne + Receiver
- Öffentlich-rechtliche kostenlos
- Private Sender über freenet TV (ca. 7 €/Monat)
Option 4: Satellitenempfang
Falls vorhanden oder nachrüstbar:
- Einmalige Kosten für Schüssel + Receiver
- Kein monatlicher Grundpreis
- Große Senderauswahl
Option 5: IPTV
Fernsehen über Internet:
- MagentaTV, Waipu.tv, Zattoo, etc.
- Kosten: 5–15 €/Monat
- Flexibel, keine Hardware nötig
Was passiert mit dem Kabelanschluss im Haus?
Vermieter kann Sammelvertrag kündigen
Viele Vermieter kündigen den Sammelvertrag. Das bedeutet:
- Kein Kabelempfang mehr im Haus
- Du musst dich selbst um TV kümmern
Vermieter behält Sammelvertrag
Manche Vermieter behalten den Vertrag und:
- Bieten ihn einzelnen Mietern kostenpflichtig an
- Tragen die Kosten selbst (selten)
Individueller Anschluss möglich
Du kannst auch als Einzelmieter einen Kabelvertrag abschließen, wenn die Infrastruktur vorhanden ist.

