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Schimmel in der Wohnung: Heizkosten & Verantwortung (2025)

Wer haftet bei Schimmel – Mieter oder Vermieter? Zusammenhang zwischen Heizen, Lüften und Schimmel erklärt. Plus: Mietminderung und Beweislast.

HT
HeizkostenChecker Team
8 Min. Lesezeit

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön und gesundheitsschädlich – er führt auch regelmäßig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Die zentrale Frage: Wer ist schuld? Der Mieter, weil er falsch geheizt oder gelüftet hat? Oder der Vermieter, weil das Gebäude schlecht gedämmt ist?

In diesem Artikel erfährst du, wie Heizen und Lüften mit Schimmel zusammenhängen, welche Pflichten du als Mieter hast und wann du Mietminderung verlangen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit an kalten Oberflächen
  • Mieter haben eine Heiz- und Lüftungspflicht im normalen Umfang
  • Vermieter haftet bei baulichen Mängeln (schlechte Dämmung)
  • Beweislast liegt zunächst beim Vermieter
  • Mietminderung bei Schimmel: 5–100% je nach Schwere

Wie entsteht Schimmel?

Schimmel braucht drei Dinge zum Wachsen:

  1. Feuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit über 60%)
  2. Nährboden (Tapete, Putz, Holz)
  3. Wärme (aber auch kühle Wände reichen)

Das Problem: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. Wenn warme, feuchte Raumluft auf eine kalte Wand trifft, kondensiert das Wasser – und bietet Schimmel ideale Bedingungen.

Typische Feuchtigkeitsquellen

QuelleFeuchtigkeit pro Tag
Atmen (2 Personen)ca. 2 Liter
Kochenca. 1,5 Liter
Duschen/Badenca. 1,5 Liter
Wäschetrocknenca. 2 Liter
Zimmerpflanzenca. 0,5 Liter
Gesamtbis zu 7,5 Liter

Diese Feuchtigkeit muss raus – sonst schlägt sie sich an den kältesten Stellen nieder.

Heizen und Schimmel: Der Zusammenhang

Warum Heizen gegen Schimmel hilft

Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf und transportiert sie beim Lüften nach draußen. Außerdem werden die Wände wärmer – die Feuchtigkeit kondensiert weniger.

Faustregel: Bei 20°C Raumtemperatur und 50% Luftfeuchtigkeit ist Schimmelbildung unwahrscheinlich.

Die kritischen Stellen

Schimmel entsteht besonders an:

  • Außenwänden (kälter als Innenwände)
  • Fensterlaibungen (Wärmebrücken)
  • Ecken (schlechte Luftzirkulation)
  • Hinter Möbeln an Außenwänden
  • Schlafzimmern (weniger geheizt, aber viel Feuchtigkeit)

Deine Pflichten als Mieter

Die Heizpflicht

Als Mieter musst du so heizen, dass keine Schäden an der Wohnung entstehen. Das bedeutet:

  • Mindesttemperatur: ca. 14–16°C in allen Räumen
  • Keine unbeheizten Räume: Auch ungenutzte Zimmer leicht heizen
  • Bei Abwesenheit: Heizung nicht komplett ausschalten

Diese Pflicht gilt unabhängig von den Heizkosten. Wer aus Sparsamkeit nicht heizt und dadurch Schimmel verursacht, haftet selbst.

Die Lüftungspflicht

Du musst so lüften, dass die normale Wohnfeuchtigkeit abgeführt wird:

  • Stoßlüften: 3–4 mal täglich für 5–10 Minuten
  • Querlüften: Gegenüberliegende Fenster öffnen (am effektivsten)
  • Nach dem Duschen: Bad sofort lüften
  • Nach dem Kochen: Küche lüften

Nicht zumutbar: Ein Lüftungsverhalten, das weit über das Normale hinausgeht (z.B. alle 2 Stunden bei Berufstätigen).

Was du NICHT musst

Du bist nicht verpflichtet zu:

  • Extrem häufig lüften (mehr als 3–4 mal täglich)
  • Möbel weit von Außenwänden wegstellen
  • Heizkosten von mehr als 2,50 €/m²/Monat zu tragen, nur um Schimmel zu vermeiden
  • Teure Luftentfeuchter anschaffen

Pflichten des Vermieters

Die Gebrauchsüberlassungspflicht

Der Vermieter muss die Wohnung gemäß § 535 BGB (öffnet in neuem Tab) in einem Zustand überlassen und erhalten, der normales Wohnen ermöglicht – ohne Schimmelgefahr bei normalem Heiz- und Lüftungsverhalten.

Das bedeutet:

  • Ausreichende Dämmung
  • Funktionierende Heizung
  • Keine Wärmebrücken
  • Keine Feuchtigkeitsschäden am Gebäude

Wann der Vermieter haftet

Der Vermieter ist verantwortlich, wenn Schimmel durch bauliche Mängel entsteht:

  • Schlechte Dämmung: Außenwände zu kalt trotz Heizen
  • Wärmebrücken: Konstruktionsbedingte Kältebrücken
  • Undichte Stellen: Feuchtigkeit dringt von außen ein
  • Defekte Heizung: Wohnung lässt sich nicht ausreichend heizen
  • Fehlende Lüftungsmöglichkeit: Keine Fenster im Bad, keine Dunstabzugshaube

Beweislast: Wer muss was beweisen?

Die Grundregel

Bei Schimmel gilt eine gestufte Beweislast:

  1. Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass kein baulicher Mangel vorliegt
  2. Dann muss der Mieter beweisen, dass er richtig geheizt und gelüftet hat

Was das in der Praxis bedeutet

In vielen Fällen wird ein Sachverständiger hinzugezogen, der prüft:

  • Dämmzustand des Gebäudes
  • Wärmebrücken
  • Typisches Schimmelmuster (baulich vs. nutzungsbedingt)

Typische Indizien:

Für baulichen MangelFür Nutzungsfehler
Schimmel in mehreren WohnungenNur in einer Wohnung
Gleichmäßig an AußenwandNur hinter Möbeln/Vorhängen
Auch bei normalem HeizenNachweislich nicht geheizt
Im Neubau/nach SanierungIn unsaniertem Altbau

Mietminderung bei Schimmel

Wenn Schimmel vom Vermieter zu verantworten ist, hast du ein Recht auf Mietminderung.

Wie hoch darf die Minderung sein?

Die Höhe hängt von der Schwere des Mangels ab:

SchimmelbefallTypische Minderung
Leicht (kleine Flecken)5–10%
Mittel (größere Flächen)10–25%
Schwer (mehrere Räume)25–50%
Unbewohnbar (Gesundheitsgefahr)50–100%

Wichtig: Richtig vorgehen

  1. Sofort melden: Schimmel dem Vermieter schriftlich anzeigen
  2. Dokumentieren: Fotos mit Datum machen
  3. Frist setzen: Vermieter zur Beseitigung auffordern
  4. Minderung ankündigen: Erst nach erfolgloser Frist mindern

Achtung: Wer ohne vorherige Meldung mindert, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzug!

Was tun bei Schimmel?

Sofortmaßnahmen

  1. Lüften: Feuchtigkeit reduzieren
  2. Möbel wegrücken: Luft an die Wand lassen
  3. Dokumentieren: Fotos machen, Ausmaß festhalten
  4. Melden: Vermieter schriftlich informieren

Den Vermieter informieren

Musterbrief: Schimmelbefall melden

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Vermieter Name] [Vermieter Adresse] [PLZ Ort]

[Ort, Datum]

Betreff: Schimmelbefall in meiner Wohnung [Adresse]

Sehr geehrte/r [Vermieter],

hiermit zeige ich Ihnen einen Schimmelbefall in meiner Wohnung an.

Betroffen sind:

  • [Raum 1]: [Beschreibung, z.B. "Außenwand hinter dem Bett, ca. 50x30 cm"]

Den Schimmel habe ich am [Datum] erstmals bemerkt. Fotos liegen diesem Schreiben bei.

Ich weise darauf hin, dass ich regelmäßig heize (Raumtemperatur ca. 20°C) und mehrfach täglich stoßlüfte. Ein Fehlverhalten meinerseits liegt nicht vor.

Ich fordere Sie auf, den Schimmelbefall bis zum [Datum in 14 Tagen] fachgerecht zu beseitigen und die Ursache zu beheben.

Sollte der Mangel bis dahin nicht behoben sein, werde ich von meinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Anlagen: Fotos des Schimmelbefalls

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Professionelle Hilfe

Bei größerem Befall oder Streit:

  • Mieterverein: Beratung zu deinen Rechten
  • Sachverständiger: Ursachenanalyse
  • Rechtsanwalt: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen

Schimmel und Heizkosten: Ein Dilemma?

Viele Mieter stehen vor einem Dilemma: Mehr heizen schützt vor Schimmel, erhöht aber die Heizkosten.

Die Lösung

  1. Ursache klären: Liegt ein baulicher Mangel vor, muss der Vermieter handeln
  2. Effizient heizen: Richtige Temperatur, nicht übertrieben
  3. Richtig lüften: Stoßlüften ist effektiver als Dauerkippen
  4. Möbel platzieren: Nicht direkt an Außenwände

Wenn der Vermieter sagt: "Heizen Sie mehr!"

Diese Forderung ist nur berechtigt, wenn du tatsächlich zu wenig heizt. Normale Raumtemperaturen (20°C Wohnbereich, 18°C Schlafzimmer) und normales Lüftungsverhalten musst du einhalten.

Aber: Wenn trotz normalem Verhalten Schimmel entsteht, liegt das Problem am Gebäude – nicht an dir.

Häufige Fragen zu Schimmel und Heizkosten

Muss ich mehr heizen, um Schimmel zu vermeiden?
Du musst normal heizen (ca. 20°C im Wohnbereich, 16-18°C in Nebenräumen) und regelmäßig lüften. Wenn trotz normalem Verhalten Schimmel entsteht, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Du musst keine überhöhten Heizkosten tragen, nur um bauliche Mängel auszugleichen.
Wer haftet für Schimmel in der Mietwohnung?
Es gilt eine gestufte Beweislast: Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass kein baulicher Mangel vorliegt. Erst dann muss der Mieter sein korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten belegen. Bei baulichen Mängeln (schlechte Dämmung, Wärmebrücken) haftet der Vermieter.
Wie viel Mietminderung bei Schimmel?
Die Minderung hängt von der Schwere ab: Bei leichtem Befall 5-10%, bei mittlerem 10-25%, bei schwerem 25-50%, bei Unbewohnbarkeit bis zu 100%. Wichtig: Erst dem Vermieter melden und Frist zur Beseitigung setzen, bevor du minderst.
Wie oft muss ich lüften, um Schimmel zu vermeiden?
Normal ist 3-4 mal täglich Stoßlüften für 5-10 Minuten. Nach dem Duschen und Kochen solltest du zusätzlich lüften. Ein darüber hinausgehendes Lüftungsverhalten (z.B. alle 2 Stunden) ist nicht zumutbar und kann nicht verlangt werden.
Was tun, wenn der Vermieter sagt, ich sei schuld am Schimmel?
Dokumentiere dein Heiz- und Lüftungsverhalten (Raumtemperatur, Lüftungszeiten). Fordere den Vermieter auf, einen Sachverständigen zu beauftragen. Im Streitfall kann ein Gutachten klären, ob bauliche Mängel oder Nutzungsverhalten ursächlich sind.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:SchimmelHeizkostenMietrechtLüften

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