Der Brief liegt auf dem Küchentisch. 847 Euro Nachzahlung. Du rechnest nach: Das ist mehr als dein halbes Monatsgehalt. Oder dein ganzes Bürgergeld. Der Magen zieht sich zusammen. Wie sollst du das bezahlen?
Du bist nicht allein. Rund 5,5 Millionen Haushalte in Deutschland gelten als energiearm – sie geben mehr als 10% ihres Einkommens für Energie aus. Für viele bedeutet das: Heizung runterdrehen, im Winter frieren, oder zwischen Miete und Strom wählen.
Aber es gibt Hilfe. Staatliche Leistungen, Beratungsstellen, Härtefallfonds – Wege, die viele nicht kennen. Hier erfährst du, welche Unterstützung dir zusteht und wie du sie bekommst.
Das Wichtigste in Kürze
- Energiearmut betrifft Haushalte, die >10% des Einkommens für Energie ausgeben
- Wohngeld kann auch Heizkosten abdecken – prüfe deinen Anspruch
- Bürgergeld übernimmt angemessene Heizkosten vollständig
- Härtefallfonds helfen bei akuter Zahlungsunfähigkeit
- Ratenzahlung mit Vermieter ist oft möglich – frag aktiv nach
- Sperren verhindern: Energieversorger müssen Alternativen anbieten
Was ist Energiearmut?
Die Definition
Von Energiearmut spricht man, wenn ein Haushalt mehr als 10% seines Nettoeinkommens für Energie (Strom, Heizung, Warmwasser) ausgeben muss. In Deutschland betrifft das:
- Ca. 5,5 Millionen Haushalte
- Besonders: Alleinerziehende, Rentner, Geringverdiener
- Verstärkt in unsanierten Altbauten
Warnsignale erkennen
Du könntest von Energiearmut betroffen sein, wenn:
| Warnsignal | Bedeutung |
|---|---|
| Heizung oft aus, obwohl dir kalt ist | Sparverhalten aus Geldnot |
| Nachzahlung > 1 Monatsgehalt | Finanzielle Überlastung |
| Wahl zwischen Miete und Energie | Existenzielle Knappheit |
| Schulden bei Versorger/Vermieter | Akute Zahlungsprobleme |
| Abschaltungsdrohung erhalten | Akuter Handlungsbedarf |
Soforthilfe: Was du jetzt tun kannst
Schritt 1: Ruhe bewahren und Situation analysieren
Bevor du in Panik gerätst: Verschaffe dir einen Überblick.
Notiere:
- Wie hoch ist die Nachzahlung/Rechnung?
- Bis wann musst du zahlen?
- Welches Einkommen hast du?
- Bekommst du bereits Sozialleistungen?
Schritt 2: Zahlungsfrist prüfen
Bei Nebenkostenabrechnungen hast du 30 Tage Zeit. Das ist mehr, als viele denken. Nutze diese Zeit, um Hilfe zu organisieren – nicht, um zu ignorieren.
Schritt 3: Aktiv werden
| Situation | Nächster Schritt |
|---|---|
| Nachzahlung zu hoch, aber zahlbar | Ratenzahlung mit Vermieter vereinbaren |
| Nachzahlung nicht zahlbar | Härtefallantrag oder Sozialleistung prüfen |
| Bereits Schulden | Schuldnerberatung aufsuchen |
| Abschaltungsdrohung | Sofort Beratungsstelle kontaktieren |
Staatliche Hilfen im Überblick
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten – inklusive Heizkosten. Seit der Reform 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch.
Wer bekommt Wohngeld?
- Geringverdiener (auch mit Vollzeitjob!)
- Rentner mit kleiner Rente
- Studenten (ohne BAföG-Anspruch)
- Alle, die knapp über der Bürgergeld-Grenze liegen
Wie viel?
| Haushaltsgröße | Durchschnittliches Wohngeld |
|---|---|
| 1 Person | 190–290 €/Monat |
| 2 Personen | 240–370 €/Monat |
| 3 Personen | 290–450 €/Monat |
| 4 Personen | 340–520 €/Monat |
Wo beantragen?
- Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde
- Oft auch online möglich
Bürgergeld (früher Hartz IV)
Das Bürgergeld übernimmt angemessene Heizkosten vollständig. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Wohngeld.
Was heißt "angemessen"?
Die Jobcenter haben Richtwerte, die sich nach Wohnungsgröße und Region richten. Grob:
| Haushaltsgröße | Heizkosten-Richtwert (ca.) |
|---|---|
| 1 Person | 60–90 €/Monat |
| 2 Personen | 80–120 €/Monat |
| 3 Personen | 100–150 €/Monat |
Wichtig: Auch wenn du arbeitest, kannst du ergänzend Bürgergeld bekommen ("Aufstocker").
Wo beantragen?
- Jobcenter deines Wohnorts
- Termin online oder telefonisch
Härtefallfonds und Einmalhilfen
Für akute Notlagen gibt es Sondertöpfe:
| Hilfe | Wer? | Was? |
|---|---|---|
| Sozialamt-Darlehen | Alle | Einmalzahlung als Darlehen |
| Energieschulden-Fonds | Kommunal | Übernahme von Rückständen |
| Caritas/Diakonie | Alle | Überbrückungshilfe |
| Stiftungen | Variiert | Einmalige Zuschüsse |
Tipp: Frag bei der Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung nach lokalen Hilfsangeboten – die kennen oft Töpfe, die nicht öffentlich beworben werden.
Praxisbeispiel: Wie Maria aus der Energieschuldenfalle kam
Maria, 58, aus Duisburg, arbeitet als Reinigungskraft. 1.400 Euro netto im Monat. Ihre Nebenkostenabrechnung 2025: 920 Euro Nachzahlung. Unmöglich zu zahlen.
Was Maria tat:
- Tag 1: Panik. Aber dann: Verbraucherzentrale angerufen.
- Tag 3: Beratungstermin. Dort erfuhr sie: Mit ihrem Einkommen hat sie Wohngeld-Anspruch – den sie nie beantragt hatte.
- Tag 5: Wohngeld-Antrag gestellt (rückwirkend möglich!).
- Tag 7: Vermieter angerufen, Ratenzahlung vereinbart: 150 Euro/Monat über 6 Monate.
- Tag 14: Härtefallantrag beim Sozialamt für die ersten 2 Raten.
Das Ergebnis:
- Wohngeld bewilligt: 210 Euro/Monat (auch für Heizkosten)
- Härtefalldarlehen: 300 Euro (zinslos, Rückzahlung über 12 Monate)
- Ratenzahlung mit Vermieter akzeptiert
- Gesamtlösung: Nachzahlung wurde über 6 Monate abbezahlt, Wohngeld deckt künftig die Vorauszahlung
Marias Fazit: "Ich wusste nicht, dass mir Hilfe zusteht. Ich dachte, ich verdiene zu viel. Das stimmt nicht."
Beratungsstellen: Hier bekommst du Hilfe
Kostenlose Beratung
| Anlaufstelle | Was sie bieten | Kontakt |
|---|---|---|
| Verbraucherzentrale | Energieberatung, Rechtsberatung | verbraucherzentrale.de |
| Caritas | Sozialberatung, Überbrückungshilfe | caritas.de |
| Diakonie | Sozialberatung, Schuldnerberatung | diakonie.de |
| Schuldnerberatung | Schuldenregulierung, Verhandlung | Kommunal, oft beim Sozialamt |
| Mieterverein | Mietrechtliche Beratung | mieterbund.de |
So bereitest du dich vor
Für die Beratung brauchst du:
- Einkommensnachweise (Lohnzettel, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Letzte Strom-/Gasrechnung
- Ggf. bestehende Bescheide (Wohngeld, Bürgergeld)
Ratenzahlung mit dem Vermieter
Warum Vermieter oft zustimmen
Viele Mieter trauen sich nicht zu fragen. Dabei ist Ratenzahlung oft im Interesse des Vermieters:
- Sicherheit: Er bekommt das Geld – nur eben gestreckt
- Keine Kündigung nötig: Streit und Leerstand vermeiden
- Gute Mieter halten: Wer offen kommuniziert, ist oft zuverlässig
So fragst du richtig
Muster-Formulierung:
"Sehr geehrte/r [Vermieter], ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Nachzahlung von [Betrag] Euro kann ich leider nicht auf einmal zahlen. Ich schlage eine Ratenzahlung von [X] Euro über [Y] Monate vor. Ich würde mich freuen, wenn wir eine Lösung finden."
Tipps für die Verhandlung
- Früh fragen – nicht erst kurz vor Fristende
- Konkret werden – nenne einen Betrag und Zeitraum
- Schriftlich bestätigen – Was vereinbart wird, aufschreiben
- Erste Rate sofort – Zeigt guten Willen
Energiesperre verhindern
Wann darf gesperrt werden?
Energieversorger dürfen Strom oder Gas nur sperren, wenn:
- Rückstände von mindestens 100 Euro bestehen
- Mindestens 2 Mahnungen verschickt wurden
- Eine Sperrankündigung mit 4 Wochen Vorlauf erfolgte
- Keine unverhältnismäßige Härte vorliegt
Was ist "unverhältnismäßige Härte"?
Sperren sind unzulässig, wenn:
| Situation | Grund |
|---|---|
| Kleinkinder im Haushalt | Gesundheitsgefährdung |
| Pflegebedürftige Personen | Medizinische Notwendigkeit |
| Schwangerschaft | Gesundheitsschutz |
| Schwere Krankheit | Ärztliches Attest |
Wichtig: Du musst die Härte aktiv geltend machen – der Versorger prüft nicht von selbst.
So verhinderst du die Sperre
- Nicht ignorieren – Mahnungen ernst nehmen
- Kontakt aufnehmen – Ratenzahlung anbieten
- Härtefall darlegen – Wenn zutreffend, mit Nachweisen
- Beratung holen – Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung
- Sozialleistung beantragen – Kann rückwirkend helfen
Langfristig: Heizkosten senken
Neben akuter Hilfe solltest du auch langfristig die Kosten reduzieren:
Kurzfristige Maßnahmen
| Maßnahme | Ersparnis |
|---|---|
| Raumtemperatur um 1°C senken | Ca. 6% Heizkosten |
| Stoßlüften statt Kipplüften | Weniger Wärmeverlust |
| Heizkörper entlüften | Bessere Wärmeabgabe |
| Türen zu kälteren Räumen schließen | Wärme bleibt im Raum |
Mittelfristige Maßnahmen
- Vorauszahlung anpassen – Lieber monatlich mehr zahlen als jährlich Schock
- Abrechnung prüfen – Fehler finden, Geld zurückbekommen
- Anbieterwechsel bei Strom/Gas – Sparpotenzial prüfen
Bei Vermietern ansprechen
- Alte Fenster? → Modernisierung einfordern
- Schlechte Dämmung? → Energieausweis verlangen
- Ineffiziente Heizung? → Hydraulischer Abgleich als Pflicht
Checkliste: Energiearmut – Sofortmaßnahmen
Bei hoher Nachzahlung
- Abrechnung auf Fehler prüfen
- Zahlungsfrist notieren (30 Tage)
- Wohngeld-Anspruch prüfen
- Bürgergeld-Ergänzung prüfen (auch für Berufstätige!)
- Ratenzahlung mit Vermieter anfragen
- Härtefallantrag beim Sozialamt stellen
- Beratungstermin bei Verbraucherzentrale/Caritas
Bei Sperrungsdrohung
- Rückstandshöhe prüfen (unter 100 Euro = keine Sperre)
- Härtefall prüfen (Kinder, Krankheit, Schwangerschaft)
- Sofort Kontakt mit Versorger aufnehmen
- Ratenzahlung anbieten
- Beratungsstelle kontaktieren
- Sozialleistung beantragen
Häufige Fragen zu Energiearmut und Hilfe
Ich arbeite Vollzeit – bekomme ich trotzdem Hilfe?
Kann der Vermieter mir wegen Schulden kündigen?
Wie schnell bekomme ich Wohngeld?
Was ist, wenn meine Heizkosten über dem Richtwert liegen?
Darf die Heizung im Winter gesperrt werden?
Ich schäme mich, um Hilfe zu fragen. Was tun?
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Bei akuter Notlage wende dich an eine Beratungsstelle in deiner Nähe.

