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Energieausweis verstehen: Was Mieter wissen müssen

Was bedeuten die Zahlen im Energieausweis? Energieeffizienzklassen A+ bis H erklärt – und was das für deine Heizkosten bedeutet.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Der Energieausweis ist wie ein Zeugnis für Gebäude: Er zeigt, wie viel Energie ein Haus verbraucht. Aber was bedeuten die bunten Balken und Zahlen eigentlich? Und was sagt der Ausweis über deine zukünftigen Heizkosten aus?

In diesem Artikel erfährst du, wie du den Energieausweis liest und welche Schlüsse du daraus ziehen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (schlecht)
  • Kennwert in kWh/m²/Jahr: Je niedriger, desto besser
  • Zwei Typen: Bedarfsausweis (berechnet) und Verbrauchsausweis (gemessen)
  • Pflicht: Vermieter muss Ausweis bei Besichtigung vorlegen
  • Heizkosten-Indikator: Hohe Klasse = wahrscheinlich hohe Kosten

Was ist der Energieausweis?⁠

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er ist seit 2014 Pflicht (damals nach der Energieeinsparverordnung); heute regelt ihn das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) (öffnet in neuem Tab), das die Pflicht fortführt und muss bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.

Die zwei Ausweistypen

1. Bedarfsausweis

  • Basiert auf technischer Berechnung
  • Berücksichtigt Dämmung, Heizungstyp, Fenster
  • Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten
  • Aussagekräftiger für die Gebäudequalität

2. Verbrauchsausweis

  • Basiert auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre
  • Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner
  • Günstiger in der Erstellung
  • Weniger aussagekräftig bei Nutzerwechsel

Welcher Ausweis ist besser?

Der Bedarfsausweis ist objektiver, weil er das Gebäude selbst bewertet. Der Verbrauchsausweis kann verfälscht sein, wenn die Vorbewohner besonders viel oder wenig geheizt haben.

Die Energieeffizienzklassen⁠

Seit 2014 werden Gebäude in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt; die Grenzwerte stehen heute in Anlage 10 GModG (öffnet in neuem Tab):

KlasseKennwert (kWh/m²/Jahr)BewertungTypisches Gebäude
A+unter 30OptimalPassivhaus
A30–50Sehr gutKfW-Effizienzhaus
B50–75GutNeubau nach EnEV 2016
C75–100BefriedigendSanierter Altbau
D100–130AusreichendTeilsanierter Altbau
E130–160MangelhaftUnsanierter Altbau
F160–200UngenügendAltbau ohne Dämmung
G200–250SchlechtStark sanierungsbedürftig
Hüber 250Sehr schlechtEnergieschleuder

Was bedeutet der Kennwert?

Der Endenergiebedarf (oder -verbrauch) in kWh/m²/Jahr gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt.

Beispiel:

  • Kennwert: 150 kWh/m²/Jahr (Klasse E)
  • Wohnfläche: 70 m²
  • Geschätzter Energiebedarf: 70 × 150 = 10.500 kWh/Jahr

Was sagt der Energieausweis über Heizkosten?⁠

Der Energieausweis ist ein Indikator, aber keine Garantie für deine tatsächlichen Heizkosten.

Grobe Kostenabschätzung

Mit dem Kennwert kannst du die ungefähren Heizkosten abschätzen:

EffizienzklasseKennwertHeizkosten bei 70m² (Gas)
A/B50–75ca. 400–600 €/Jahr
C/D75–130ca. 600–1.000 €/Jahr
E/F130–200ca. 1.000–1.500 €/Jahr
G/Hüber 200über 1.500 €/Jahr

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen auch vom Energiepreis und deinem Heizverhalten ab.

Der Zusammenhang mit CO2-Kosten

Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter, desto größer der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter trägt. Maßgeblich ist dabei nicht die Effizienzklasse im Energieausweis, sondern der CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, den der Vermieter mit der Heizkostenabrechnung ermittelt (§ 5 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)). Eine schlechte Effizienzklasse führt oft zu einer höheren Stufe, der Energieträger spielt aber mit.

CO2-Ausstoß (kg CO2/m²/Jahr)Vermieteranteil CO2
unter 120%
12 bis unter 2210–20%
22 bis unter 3730–50%
37 bis unter 5260–80%
ab 5295%

Quelle: Anlage zum CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) (10 Stufen, hier zusammengefasst).

Mehr dazu in unserem Artikel CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter.

Dein Recht auf den Energieausweis⁠

Wann muss der Vermieter vorlegen?

Der Vermieter muss den Energieausweis unaufgefordert zeigen:

  • Bei der Wohnungsbesichtigung (spätestens)
  • In Immobilienanzeigen (Pflichtangaben)

Was muss in der Anzeige stehen?

Seit 2014 müssen Immobilienanzeigen enthalten:

  • Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch)
  • Energiekennwert in kWh/m²/Jahr
  • Energieeffizienzklasse
  • Wesentlicher Energieträger (Gas, Öl, etc.)
  • Baujahr des Gebäudes

Was tun, wenn der Vermieter keinen Ausweis hat?

Wird der Energieausweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen dem Vermieter Bußgelder bis zu 10.000 € (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, Abs. 2 Nr. 2 GModG (öffnet in neuem Tab) i.V.m. § 80 Abs. 4 und 5 GModG (öffnet in neuem Tab)). Mieter können:

  • Die Vorlage verlangen
  • Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde melden

Grenzen des Energieausweises⁠

Der Energieausweis hat auch Schwächen:

Was er NICHT zeigt

  • Zustand der Heizungsanlage
  • Tatsächliches Nutzerverhalten
  • Individuelle Wohnungslage (EG, DG)
  • Qualität der Heizkörper
  • Warmwasserverbrauch (oft nicht enthalten)

Verbrauchsausweis mit Vorsicht genießen

Ein niedriger Verbrauchswert kann bedeuten:

  • Das Gebäude ist effizient ODER
  • Die Vorbewohner haben wenig geheizt

Umgekehrt kann ein hoher Wert an energieintensivem Nutzerverhalten liegen.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Was ist besser: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis ist objektiver, weil er auf einer technischen Berechnung basiert und nicht vom Nutzerverhalten abhängt. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch der Vorbewohner, was bei einem Mieterwechsel weniger aussagekräftig ist.
Muss mir der Vermieter den Energieausweis zeigen?
Ja, der Vermieter muss den Energieausweis spätestens bei der Wohnungsbesichtigung unaufgefordert vorlegen. In Immobilienanzeigen müssen zudem die wichtigsten Energiekennwerte genannt werden.
Was bedeutet die Energieeffizienzklasse für meine Heizkosten?
Die Klasse gibt einen Anhaltspunkt: A/B bedeutet niedrige Kosten, G/H hohe Kosten. Bei Klasse E mit 150 kWh/m² und einer 70m²-Wohnung kannst du mit etwa 10.500 kWh Energiebedarf pro Jahr rechnen.
Wie alt darf ein Energieausweis sein?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer erstellt werden. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. Dämmung, neues Dach) sollte auch früher ein neuer Ausweis erstellt werden.
Was bedeutet der Primärenergiebedarf im Ausweis?
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt auch die Energie, die für Gewinnung und Transport des Energieträgers benötigt wird. Er ist für die CO2-Bilanz relevant, aber für deine Heizkosten zählt der Endenergiebedarf.

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HT

Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 14. Februar 2025 · Aktualisiert am 24. September 2026

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Themen:EnergieausweisEnergieeffizienzHeizkostenMietrecht

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