Prüfbericht: Betriebskostenabrechnung prüfen: Die komplette Anleitung (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 164
„Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher sein Anteil – bis zu 90%.“
- Grund:
- Nach dem CO2KostAufG-Stufenmodell liegt der maximale Vermieteranteil in der höchsten Stufe (>52 kg CO2/m²/a) bei 95%, nicht bei 90%.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 172
„Seit 2022 müssen alle Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein.“
- Grund:
- Ungenau: Fernablesbar sein müssen Neuinstallationen seit 1.12.2021; Bestandsgeräte müssen erst bis 31.12.2026 nachgerüstet werden (§ 5 HeizkostenV). Die Formulierung widerspricht der noch laufenden Übergangsfrist.
C — formalZeile 12
„317 Euro. So viel zahlen Mieter im Durchschnitt zu viel“
- Grund:
- Statistik ohne direkten Link zur Mineko-Quelle im Artikel.
- Quelle:
- https://www.mineko.de
C — formalZeile 244
„Kostenart | Durchschnitt (€/m²/Monat)“
- Grund:
- Vergleichswerte-Tabelle ohne Quellenangabe (nicht erkennbar aus src/data/heizspiegel.json).
Geprüft und in Ordnung (6)
- Zeile 31: Betriebskosten-Definition nach § 1 BetrKV — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
- Zeile 268: 17 umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 88: 15% Kürzungsrecht bei fehlender Verbrauchserfassung (§ 12 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 229: Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden (§ 7 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 393: 12-Monats-Frist für die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 176: 3% Kürzungsrecht bei fehlender Fernablesung/CO2-Aufteilung — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
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