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Betriebskostenabrechnung prüfen: Die komplette Anleitung (2025)

50% aller Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Lerne in 7 Schritten, wie du deine Abrechnung prüfst – mit Checkliste, Fehler-Liste und Musterbrief.

HT
HeizkostenChecker Team
16 Min. Lesezeit

317 Euro. So viel zahlen Mieter im Durchschnitt zu viel, weil ihre Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist. Das zeigen Auswertungen des Prüfdienstes Mineko.

Und das Problem ist weit verbreitet: Laut Deutschem Mieterbund enthält jede zweite Betriebskostenabrechnung mindestens einen Fehler. Andere Studien sprechen sogar von bis zu 90 Prozent. Trotzdem prüfen die wenigsten Mieter ihre Abrechnung – weil sie nicht wissen, worauf sie achten sollen.

Das ändern wir jetzt. In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du deine Betriebskostenabrechnung systematisch prüfst. Du erfährst, welche 15 Fehler am häufigsten vorkommen, welche Kosten überhaupt abgerechnet werden dürfen – und wie du bei Fehlern vorgehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • 50-90% aller Betriebskostenabrechnungen enthalten Fehler
  • Dein Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit für die Abrechnung
  • Du hast 12 Monate nach Erhalt Zeit für deinen Widerspruch
  • Nur 17 Kostenarten sind nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig
  • Häufigste Fehler: Reparaturen, Verwaltungskosten, falscher Verteilerschlüssel
  • Bei fehlender Verbrauchserfassung: 15% Kürzungsrecht

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Der Begriff "Betriebskosten" klingt bürokratisch, ist aber der korrekte Rechtsbegriff. Im Alltag sagt man meist "Nebenkosten" – beide Begriffe meinen dasselbe.

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. So definiert es § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Konkret heißt das: Regelmäßig wiederkehrende Kosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung oder Hausreinigung. Diese Kosten kann dein Vermieter auf dich umlegen – aber nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist und nur für bestimmte Kostenarten.

Was muss eine Betriebskostenabrechnung enthalten?

Damit eine Abrechnung formal gültig ist, muss sie bestimmte Angaben enthalten:

  • Abrechnungszeitraum: Welcher Zeitraum wird abgerechnet? (Meist ein Kalenderjahr)
  • Gesamtkosten: Die Gesamtkosten für das gesamte Gebäude pro Kostenart
  • Verteilerschlüssel: Nach welchem Maßstab werden die Kosten aufgeteilt?
  • Dein Anteil: Die Berechnung deines konkreten Anteils
  • Vorauszahlungen: Die von dir geleisteten Vorauszahlungen
  • Nachzahlung oder Guthaben: Das Ergebnis der Abrechnung

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formal fehlerhaft – und du kannst Widerspruch einlegen.

Unterschied zur Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung, folgt aber eigenen Regeln nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dort gibt es zusätzliche Anforderungen – etwa, dass mindestens 50% der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.

Wenn du speziell deine Heizkosten prüfen willst, findest du hier eine detaillierte Anleitung: Die 7 häufigsten Fehler in Heizkostenabrechnungen

Die 15 häufigsten Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Diese Fehler begegnen uns immer wieder. Kenne sie – und du weißt genau, worauf du achten musst.

Fehler 1: Verspätete Zustellung

Das Problem: Dein Vermieter hat exakt 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Abrechnung zuzustellen. Bei einem Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2024 muss die Abrechnung also bis spätestens 31. Dezember 2025 bei dir sein.

Wie du es erkennst: Prüfe das Datum auf der Abrechnung und wann sie tatsächlich bei dir ankam. Der Poststempel oder das Datum in deinem Briefkasten zählt.

Was du tun kannst: Kommt die Abrechnung zu spät, musst du Nachzahlungen nicht leisten (§ 556 Abs. 3 BGB). Aber Achtung: Ein Guthaben steht dir trotzdem zu! Mehr dazu: Heizkostenabrechnung zu spät erhalten

Fehler 2: Nicht umlagefähige Kosten

Das Problem: Nur 17 Kostenarten dürfen laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden. Reparaturen, Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Instandsetzung gehören nicht dazu – werden aber regelmäßig trotzdem abgerechnet.

Wie du es erkennst: Positionen wie "Reparaturrücklage", "Verwaltung", "Instandhaltung", "Renovierung" oder verdächtig hohe "sonstige Kosten" sind Warnsignale.

Was du tun kannst: Nicht umlagefähige Kosten darfst du von der Nachzahlung abziehen. Detaillierte Infos: Nicht umlagefähige Nebenkosten erklärt

Fehler 3: Falscher Verteilerschlüssel

Das Problem: Die Gesamtkosten müssen fair auf alle Mieter verteilt werden – nach Wohnfläche, Personenzahl oder einem anderen im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel. Wird der falsche Schlüssel angewendet, zahlst du mehr als dir zusteht.

Wie du es erkennst: Prüfe, ob der angegebene Verteilerschlüssel mit deinem Mietvertrag übereinstimmt. Berechne deinen Anteil nach: Deine m² ÷ Gesamt-m² = dein Anteil in Prozent.

Was du tun kannst: Bei falschem Schlüssel Widerspruch einlegen. Mehr Details: Verteilerschlüssel bei Heizkosten erklärt

Fehler 4: Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet

Das Problem: Laut Heizkostenverordnung müssen mindestens 50% der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Geschieht das nicht, hast du ein Kürzungsrecht.

Wie du es erkennst: Prüfe, ob in deiner Abrechnung Verbrauchswerte auftauchen (Einheiten, kWh). Werden Heizkosten nur nach Wohnfläche verteilt, liegt ein Fehler vor.

Was du tun kannst: Du darfst die Heizkosten um 15% kürzen (§ 12 HeizkostenV). Details: Heizkostenabrechnung kürzen: Dein 15%-Recht

Fehler 5: Falsche Wohnfläche

Das Problem: Viele Abrechnungen basieren auf der Wohnfläche. Ist diese falsch angegeben – egal ob zu groß oder zu klein – stimmt dein Kostenanteil nicht.

Wie du es erkennst: Vergleiche die Quadratmeterzahl in der Abrechnung mit deinem Mietvertrag. Abweichungen von mehr als 10% sind rechtlich relevant.

Was du tun kannst: Bei falscher Wohnfläche Widerspruch einlegen und Korrektur fordern.

Fehler 6: Doppelte Abrechnung von Positionen

Das Problem: Manche Kosten tauchen zweimal auf – einmal als Einzelposition und einmal versteckt in einer anderen Kategorie. Beliebtes Beispiel: Schornsteinfegerkosten, die sowohl einzeln als auch in den Heizkosten auftauchen.

Wie du es erkennst: Achte auf ähnlich klingende Positionen und prüfe, ob Kosten doppelt erfasst wurden.

Was du tun kannst: Fordere Belegeinsicht und beanstande die Doppelberechnung.

Fehler 7: Fehlende Einzelaufstellung

Das Problem: Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet: Jede Kostenart muss einzeln aufgeführt werden. Eine pauschale Position "Betriebskosten gesamt" reicht nicht.

Wie du es erkennst: Fehlt die Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenarten, ist die Abrechnung formal fehlerhaft.

Was du tun kannst: Formal fehlerhafte Abrechnungen sind anfechtbar. Du kannst Nachzahlungen bis zur Korrektur zurückhalten.

Fehler 8: Pauschale statt Umlage

Das Problem: Dein Vermieter darf nur tatsächlich angefallene Kosten umlegen. Pauschalen oder "Erfahrungswerte" sind nicht zulässig.

Wie du es erkennst: Wenn Kosten "geschätzt" oder "pauschal" sind, ohne dass echte Rechnungen zugrunde liegen.

Was du tun kannst: Fordere Belegeinsicht und bestehe auf einer Abrechnung nach tatsächlichen Kosten.

Fehler 9: Nachkauf-Problem bei Heizöl

Das Problem: Bei Ölheizungen wird der Tank auf Vorrat gefüllt. Kauft der Vermieter kurz vor Abrechnungsende eine große Menge teuer ein, belastet das deine laufende Abrechnung unfair stark.

Wie du es erkennst: Ungewöhnlich hohe Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr, obwohl der Winter nicht kälter war.

Was du tun kannst: Fordere Einsicht in die Tankbestände und Kaufbelege. Die Abrechnung muss den tatsächlichen Verbrauch widerspiegeln.

Fehler 10: Leerstandskosten auf Mieter umgelegt

Das Problem: Steht eine Wohnung im Haus leer, darf der Vermieter deren Kostenanteil nicht auf die anderen Mieter verteilen. Er muss den Leerstand selbst tragen.

Wie du es erkennst: Vergleiche die Gesamtwohnfläche in der Abrechnung mit der tatsächlichen Gebäudefläche. Ist die Abrechnungsfläche kleiner, wurden Leerstandskosten möglicherweise auf dich umgelegt.

Was du tun kannst: Beanstande die falsche Flächenberechnung und fordere Korrektur.

Fehler 11: Der Hausmeister-Trick

Das Problem: Hausmeisterkosten sind umlagefähig, Reparaturen nicht. Manche Vermieter verstecken Reparaturkosten in den Hausmeisterkosten – etwa wenn der Hausmeister einen tropfenden Wasserhahn repariert.

Wie du es erkennst: Ungewöhnlich hohe Hausmeisterkosten, die nicht zum Arbeitsaufwand passen.

Was du tun kannst: Fordere eine detaillierte Aufstellung der Hausmeistertätigkeiten. Reparaturarbeiten müssen herausgerechnet werden.

Fehler 12: Gartenpflege überhöht

Das Problem: Gartenpflegekosten sind umlagefähig – aber nur für laufende Pflege wie Rasenmähen oder Heckeschneiden. Neuanpflanzungen, Umgestaltungen oder Baumfällungen sind nicht umlagefähig.

Wie du es erkennst: Sehr hohe Gartenpflegekosten oder Einzelpositionen wie "Baumfällung", "Neuanlage" oder "Landschaftsbau".

Was du tun kannst: Nicht umlagefähige Gartenarbeiten von deiner Nachzahlung abziehen.

Fehler 13: Versicherungen falsch abgerechnet

Das Problem: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig. Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen oder Versicherungen des Vermieters privat gehören nicht dazu.

Wie du es erkennst: Prüfe die Versicherungspositionen genau. "Rechtsschutz" oder "Mietausfall" dürfen nicht auftauchen.

Was du tun kannst: Nicht umlagefähige Versicherungen beanstanden.

Fehler 14: CO2-Kosten nicht aufgeteilt

Das Problem: Seit 2023 muss dein Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser übernehmen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher sein Anteil – bis zu 90%. Viele Vermieter "vergessen" diese Aufteilung.

Wie du es erkennst: Die CO2-Kosten werden zu 100% auf dich umgelegt, obwohl dein Gebäude kein Neubau-Niveau hat. Oder: Die CO2-Aufteilung fehlt komplett in der Abrechnung.

Was du tun kannst: Fehlt die Aufteilung, darfst du die Heizkosten um 3% kürzen. Ist sie falsch, kannst du den korrekten Vermieteranteil einfordern. Mehr dazu: CO2-Kostenaufteilung Mieter und Vermieter

Fehler 15: Fernablesbare Zähler fehlen

Das Problem: Seit 2022 müssen alle Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Außerdem müssen Mieter monatliche Verbrauchsinformationen erhalten. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, hast du ein Kürzungsrecht.

Wie du es erkennst: Du bekommst keine monatlichen Verbrauchsinfos per Post oder App. Die Zähler werden noch manuell vor Ort abgelesen.

Was du tun kannst: Du darfst die Heizkosten um 3% kürzen, wenn die Fernablesung fehlt.


Du hast den Verdacht, dass einer dieser Fehler in deiner Abrechnung steckt? Unser Schnellcheck hilft dir, die häufigsten Probleme in unter 10 Sekunden zu identifizieren.

Betriebskostenabrechnung prüfen: Die 7-Schritt-Anleitung

Jetzt wird es praktisch. Mit diesen 7 Schritten gehst du systematisch durch deine Abrechnung.

Schritt 1: Frist prüfen

Bevor du ins Detail gehst, prüfe die Abrechnungsfrist:

  • Wann endete der Abrechnungszeitraum?
  • Wann hast du die Abrechnung erhalten?
  • Liegen zwischen diesen Daten mehr als 12 Monate?

Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 → Abrechnung muss bis 31.12.2025 bei dir sein.

Ist die Frist überschritten, musst du keine Nachzahlung leisten.

Schritt 2: Formelle Vollständigkeit prüfen

Sind alle Pflichtangaben vorhanden?

  • Abrechnungszeitraum klar genannt
  • Gesamtkosten pro Kostenart aufgelistet
  • Verteilerschlüssel für jede Kostenart erklärt
  • Dein Anteil berechnet und nachvollziehbar
  • Deine Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt
  • Nachzahlung oder Guthaben ausgewiesen

Fehlt etwas, ist die Abrechnung formal fehlerhaft.

Schritt 3: Umlagefähigkeit prüfen

Geh jede Kostenposition durch und frag dich:

  • Gehört diese Kostenart zu den 17 umlagefähigen nach BetrKV?
  • Ist sie im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart?
  • Verstecken sich hier Reparaturen oder Verwaltungskosten?

Markiere alle verdächtigen Positionen für die spätere Belegeinsicht.

Schritt 4: Verteilerschlüssel kontrollieren

Für jede Kostenart:

  • Welcher Schlüssel wird angewendet? (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch)
  • Stimmt dieser Schlüssel mit deinem Mietvertrag überein?
  • Ist dein Anteil rechnerisch korrekt?

Wichtig bei Heizkosten: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.

Schritt 5: Wohnfläche vergleichen

Vergleiche die Wohnfläche in der Abrechnung mit:

  • Der Angabe in deinem Mietvertrag
  • Der tatsächlich gemessenen Fläche (falls bekannt)

Bei Abweichungen über 10% hast du einen Ansatzpunkt für den Widerspruch.

Schritt 6: Vergleichswerte checken

Nutze Vergleichswerte, um einzuschätzen, ob deine Kosten im Rahmen liegen:

KostenartDurchschnitt (€/m²/Monat)
Heizung (Gas)ca. 1,40 €
Heizung (Öl)ca. 1,25 €
Heizung (Fernwärme)ca. 1,50 €
Wasser/Abwasserca. 0,35 €
Müllabfuhrca. 0,20 €
Gebäudereinigungca. 0,20 €
Alle Betriebskostenca. 2,50-3,50 €

Liegen deine Kosten deutlich darüber, lohnt sich ein genauerer Blick.

Schritt 7: Belege anfordern

Du hast Auffälligkeiten gefunden? Dann fordere Belegeinsicht. Nach § 259 BGB hast du das Recht, alle Originalbelege einzusehen:

  • Rechnungen von Dienstleistern
  • Verträge mit Versorgern
  • Abrechnungen der Messdienstleister
  • Versicherungspolicen
  • Grundsteuerbescheide

Dein Vermieter muss dir einen Termin zur Einsichtnahme anbieten. Mehr dazu: Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung

Was darf in den Betriebskosten abgerechnet werden?

Die Betriebskostenverordnung definiert exakt 17 Kostenarten, die umlagefähig sind:

Nr.KostenartBeispiele
1GrundsteuerKommunale Steuer auf Grundbesitz
2WasserversorgungWassergeld, Wasserzähler, Wasseraufbereitung
3EntwässerungKanalgebühren, Abwasser, Regenwasser
4HeizungBrennstoffe, Wartung, Betriebsstrom, Messdienstleister
5WarmwasserKosten der Warmwasserbereitung
6Verbundene Heizung/WarmwasserBei gemeinsamer Anlage
7AufzugBetriebsstrom, Wartung, TÜV, Notruf
8StraßenreinigungÖffentliche Reinigung, Winterdienst
9MüllabfuhrMüllgebühren, Sperrmüll
10GebäudereinigungTreppenhaus, Flure, Gemeinschaftsräume
11GartenpflegeRasenmähen, Hecke schneiden, Laubbeseitigung
12BeleuchtungStrom für Außen- und Gemeinschaftsbeleuchtung
13SchornsteinfegerKehrgebühren, Emissionsmessungen
14Sach-/HaftpflichtversicherungGebäudeversicherung, Glasversicherung
15HauswartGehalt für definierte Tätigkeiten
16Gemeinschaftsantenne/BreitbandKabelanschluss (bis 30.06.2024)
17Sonstige BetriebskostenNur wenn ausdrücklich im Mietvertrag genannt

Was dein Vermieter NICHT umlegen darf:

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Steuerberater, Buchhaltung
  • Reparaturen: Egal ob klein oder groß
  • Instandhaltung/Instandsetzung: Erneuerung von Bauteilen
  • Instandhaltungsrücklagen: Ansparungen für zukünftige Reparaturen
  • Kosten für Leerstand: Leere Wohnungen im Haus
  • Bankgebühren: Kontoführung, Überweisungskosten
  • Rechtskosten: Anwalts- oder Gerichtskosten
  • Modernisierungskosten: Energetische Sanierung etc.

Fristen und Rechte bei der Betriebskostenabrechnung

Fristen sind im Mietrecht entscheidend. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

FristFür wenBedeutungBei Versäumnis
12 MonateVermieterMuss abrechnenKeine Nachforderung möglich
12 MonateMieterKann Einwände erhebenEinwände verfallen
30 TageMieterNachzahlung fälligVerzug möglich

Deine wichtigsten Rechte als Mieter:

  1. Belegeinsicht (§ 259 BGB): Du darfst alle Originalbelege einsehen
  2. Kürzungsrecht 15%: Bei fehlender Verbrauchserfassung bei Heizkosten
  3. Kürzungsrecht 3%: Bei fehlender Fernablesung oder fehlender CO2-Aufteilung
  4. Zahlung unter Vorbehalt: Du kannst zahlen und trotzdem Widerspruch einlegen
  5. Rückforderung: Bei Fehlern kannst du zu viel gezahltes Geld zurückverlangen

Widerspruch einlegen: So gehst du vor

Du hast Fehler gefunden? Dann ist es Zeit für den Widerspruch. So gehst du vor:

Wann solltest du Widerspruch einlegen?

  • Du hast formelle Fehler entdeckt (fehlende Angaben, Fristüberschreitung)
  • Nicht umlagefähige Kosten sind enthalten
  • Der Verteilerschlüssel ist falsch
  • Die Wohnfläche stimmt nicht
  • Die CO2-Kosten wurden nicht korrekt aufgeteilt

Was muss in den Widerspruch?

  • Bezug auf die konkrete Abrechnung (Zeitraum, Datum)
  • Genaue Benennung der Fehler
  • Begründung, warum es sich um einen Fehler handelt
  • Forderung (Korrektur, Belegeinsicht)
  • Fristsetzung (14 Tage sind üblich)
  • Ggf. Erklärung zur Zahlung unter Vorbehalt
Musterbrief: Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Name Vermieter/Hausverwaltung] [Adresse Vermieter] [PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [01.01.20XX bis 31.12.20XX] Mietvertrag vom [Datum], Wohnung [Adresse/Bezeichnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die oben genannte Betriebskostenabrechnung vom [Datum der Abrechnung] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Ich beanstande folgende Punkte:

  1. [Fehler 1, z.B.: Die Position "Verwaltungskosten" in Höhe von XX Euro ist nicht umlagefähig und muss aus der Abrechnung entfernt werden.]

  2. [Fehler 2, z.B.: Die angegebene Wohnfläche von XX m² weicht von der im Mietvertrag vereinbarten Fläche von XX m² ab.]

  3. [Fehler 3, z.B.: Die CO2-Kostenaufteilung gemäß CO2KostAufG fehlt in der Abrechnung.]

Ich fordere Sie auf, die Abrechnung bis zum [Datum + 14 Tage] zu korrigieren.

Gleichzeitig mache ich von meinem Recht auf Belegeinsicht nach § 259 BGB Gebrauch. Bitte teilen Sie mir einen Termin zur Einsichtnahme in die Originalbelege mit.

Die ausgewiesene Nachzahlung in Höhe von [Betrag] Euro überweise ich unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung, sofern meine Beanstandungen berechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Praxis-Tipps zum Widerspruch:

  • Schriftlich: Immer per Brief oder E-Mail, nie nur mündlich
  • Einschreiben: Bei wichtigen Fällen per Einschreiben mit Rückschein
  • Frist beachten: Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung
  • Kopie behalten: Sichere eine Kopie für deine Unterlagen
  • Unter Vorbehalt zahlen: Schützt vor Verzug und Kündigung

Mehr Details findest du hier: Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung

Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Wie lange darf der Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung warten?
Dein Vermieter hat genau 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 muss die Abrechnung also bis zum 31.12.2025 bei dir eingegangen sein. Kommt sie später, kannst du Nachzahlungen verweigern.
Was passiert, wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät kommt?
Kommt die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist, musst du keine Nachzahlung mehr leisten (§ 556 Abs. 3 BGB). Aber Achtung: Ein Guthaben steht dir trotzdem zu – das muss der Vermieter auch bei verspäteter Abrechnung auszahlen.
Kann ich meine Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten: Der Mieterverein prüft Abrechnungen für Mitglieder (Jahresbeitrag ca. 60-100 Euro). Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung an. Online-Dienste wie Mineko prüfen Abrechnungen gegen Gebühr. Oder du nutzt unseren kostenlosen Schnellcheck für eine erste Einschätzung.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung?
Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist verlierst du das Recht auf Widerspruch – auch wenn du später noch Fehler entdeckst. Notiere dir deshalb immer das Datum, an dem die Abrechnung bei dir ankam.
Muss ich eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung bezahlen?
Du musst nur den korrekten Teil zahlen. Bei strittigen Beträgen empfiehlt es sich, die gesamte Nachzahlung unter Vorbehalt zu überweisen. So gerätst du nicht in Verzug und behältst dir das Recht vor, das Geld zurückzufordern, wenn sich die Fehler bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?
Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist 'Betriebskosten' – so steht es in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). 'Nebenkosten' ist der umgangssprachliche Begriff. Beide meinen dasselbe: alle Kosten, die neben der Kaltmiete anfallen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder hohen Streitwerten empfehlen wir den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.


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Quellen:

HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 14. Januar 2025

Themen:BetriebskostenabrechnungNebenkostenMieterrechteAbrechnung prüfen

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