Februar 2026. Du erhältst die Heizkostenabrechnung für 2024. 520 Euro Nachzahlung steht da.
Aber Moment – hätte die nicht längst kommen müssen? Das Jahr 2024 ist seit über einem Jahr vorbei. Und du hast irgendwo mal gehört, dass es eine Frist gibt.
Du hast richtig gehört. Vermieter haben 12 Monate Zeit, die Abrechnung zuzustellen. Verpassen sie diese Frist, ist eine Nachforderung ausgeschlossen – es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Das steht so im Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit
- Abrechnungszeitraum 2024 → Frist endet am 31.12.2025
- Frist überschritten = Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB)
- ABER: Ein Guthaben steht dir trotzdem zu!
- Ausnahme: Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (selten)
Die 12-Monats-Frist: So berechnest du sie
Die Rechnung ist einfach:
Ende des Abrechnungszeitraums + 12 Monate = Fristende
Beispiele:
| Abrechnungszeitraum | Ende des Zeitraums | Frist endet am |
|---|---|---|
| 01.01.2024 – 31.12.2024 | 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| 01.04.2024 – 31.03.2025 | 31.03.2025 | 31.03.2026 |
| 01.07.2024 – 30.06.2025 | 30.06.2025 | 30.06.2026 |
Wichtig: Nicht das Datum auf der Abrechnung zählt – sondern wann die Abrechnung bei dir angekommen ist.
Schickt dein Vermieter die Abrechnung am 30.12.2025 ab, kommt sie aber erst am 03.01.2026 in deinen Briefkasten, ist sie zu spät. Entscheidend ist der Zugang, nicht der Versand.
Praktischer Tipp: Notiere dir, wann du die Abrechnung erhalten hast. Im Zweifel zählt das Datum im Briefkasten – nicht das Datum, das der Vermieter auf die Abrechnung druckt.
Sonderfall: Abrechnungszeitraum ≠ Kalenderjahr
Nicht alle Vermieter rechnen nach Kalenderjahr ab. Manche nutzen andere Zeiträume (z.B. April bis März). Das ändert nichts an der Regel – die 12 Monate beginnen immer am Ende des Abrechnungszeitraums.
Wenn dein Abrechnungszeitraum am 31.03.2025 endet, hat dein Vermieter bis zum 31.03.2026 Zeit. Nicht früher, nicht später.
Frist überschritten – was bedeutet das für dich?
Das Gesetz ist hier deutlich. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (öffnet in neuem Tab) sagt:
"Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."
Der Ausschluss betrifft die Nachforderung, also den Betrag, den der Vermieter über deine Vorauszahlungen hinaus verlangt. Die Ausnahme greift nur in seltenen Fällen, dazu gleich mehr.
Aber: Guthaben wird trotzdem ausgezahlt!
Das ist wichtig zu verstehen. Die Frist schützt dich vor Nachforderungen – aber sie nimmt dir kein Guthaben weg.
Wenn die (zu späte) Abrechnung zeigt, dass du ein Guthaben von 120 Euro hast, steht dir dieses Guthaben trotzdem zu. Der Vermieter muss es auszahlen. Die Verspätung wirkt nur in eine Richtung: gegen den Vermieter, nicht gegen dich. Zahlt dein Vermieter das Guthaben nicht aus, erfährst du in unserem Artikel Vermieter zahlt Guthaben nicht, wie du es einforderst.
Warum ist das so geregelt?
Der Gesetzgeber will, dass du als Mieter planen kannst. Du sollst nicht Jahre später mit hohen Nachzahlungen überrascht werden. Nach 12 Monaten musst du davon ausgehen können, dass nichts mehr kommt. Die Frist zwingt Vermieter zur Pünktlichkeit.
Die (seltenen) Ausnahmen
Es gibt eine Ausnahme: Die Nachforderung bleibt möglich, wenn der Vermieter die Verspätung "nicht zu vertreten hat" (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Mehr zu allen Fristen und Verjährungsregeln bei Heizkostenabrechnungen findest du in unserem Artikel Verjährung bei der Heizkostenabrechnung.
Das klingt nach einem Schlupfloch – ist es aber kaum.
Was könnte der Vermieter vorbringen?
- Die Hausverwaltung ist insolvent gegangen
- Der Messdienstleister hat die Daten nicht geliefert
- Ein Wasserschaden hat alle Unterlagen zerstört
- Er war schwer erkrankt und handlungsunfähig
Warum greift das selten?
Gerichte legen diese Ausnahme eng aus. Der Vermieter muss beweisen, dass er wirklich nichts dafür konnte – und dass er sofort nach Wegfall des Hindernisses gehandelt hat.
"Die Hausverwaltung war langsam" reicht nicht. "Ich hatte viel zu tun" reicht nicht. "Die Abrechnung ist kompliziert" reicht erst recht nicht.
Ob ein Grund des Vermieters im Einzelfall ausreicht, ist eine Rechtsfrage. Die klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
So gehst du vor
Du vermutest, dass die Abrechnung zu spät kam? Diese Schritte helfen dir, die Fakten zu sichern:
Schritt 1: Dokumentiere das Zugangsdatum
Notiere, wann die Abrechnung bei dir ankam. Wenn möglich, mach ein Foto des Umschlags mit Poststempel.
Schritt 2: Prüfe, ob die Frist wirklich überschritten ist
Rechne nach: Ende des Abrechnungszeitraums + 12 Monate. Liegt das Zugangsdatum danach? Dann ist die Frist überschritten.
Schritt 3: Zugang festhalten und nachfragen
Teile dem Vermieter schriftlich mit, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist, und frag nach, wann und wie er sie verschickt hat. So liegen die Daten, auf die es für die Frist ankommt, auf beiden Seiten schriftlich vor. Das Schreiben enthält bewusst keine rechtliche Bewertung.
[Dein Name] [Deine Adresse]
[Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters]
[Ort, Datum]
Betreff: Heizkostenabrechnung für [Zeitraum] – Zugangsdatum und Rückfrage
Sehr geehrte/r [Name],
die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum, z.B. 01.01.2024 – 31.12.2024] ist mir am [Zugangsdatum] zugegangen. Das Schreiben selbst trägt das Datum [Datum auf der Abrechnung], der Poststempel auf dem Umschlag das Datum [Datum Poststempel]. Ein Foto des Umschlags liegt mir vor.
Der Abrechnungszeitraum endete am [Datum]. Bitte teilen Sie mir mit, wann und auf welchem Weg Sie die Abrechnung an mich versandt haben, und erläutern Sie mir, falls es Gründe für den späten Versand gab, welche das waren.
Die Abrechnung weist eine Nachzahlung von [Betrag] € aus. Bevor ich mich dazu äußere, bitte ich um Ihre Antwort bis zum [Datum, z. B. drei Wochen ab heute].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten
Schritt 4: Die Zahlungsfrage klären lassen
Allgemein gilt: Ist die Nachforderung nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen, kann der Vermieter sie nicht mehr verlangen. Ob das in deinem Fall so ist, hängt aber vom Zugangsdatum ab, das der Vermieter bestreiten kann, und davon, ob er die Verspätung zu vertreten hat. Ob und wie du auf die Nachforderung reagierst, klären deshalb Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht. Nimm Abrechnung, Umschlag, deine Notizen zum Zugang und die Antwort des Vermieters mit.
Rechenbeispiel: Wann die Frist für Jonas' Abrechnung ablief
Jonas aus Hamburg wohnt in einer 68-Quadratmeter-Wohnung. Mitte Januar 2026 fand er die Heizkostenabrechnung für 2024 in seinem Briefkasten. Gefordert: 520 Euro Nachzahlung.
Die Daten:
- Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
- Fristende nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB: Ablauf des 31.12.2025
- Datum auf der Abrechnung: 28.12.2025
- Poststempel auf dem Umschlag: 10.01.2026
- Im Briefkasten: 15.01.2026
Für die Frist zählt, wann die Abrechnung beim Mieter ankommt, nicht das Datum auf dem Schreiben. Jonas fotografierte den Umschlag mit Poststempel und notierte den Tag, an dem der Brief im Briefkasten lag. Nach diesen Daten kam die Abrechnung gut zwei Wochen nach Fristende.
Was das Gesetz dazu sagt: § 556 Abs. 3 S. 3 BGB (öffnet in neuem Tab) regelt für diesen Fall, dass nach Ablauf der Frist die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ob das im Einzelfall greift, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Die Zahlen selbst: Unabhängig von der Frist rechnete Jonas nach. Heizkosten 1.360 € minus Vorauszahlungen von 12 × 70 € = 840 € ergibt die 520 € Nachzahlung. Das sind 20,00 € pro m², im Vorjahr waren es 17,50 € pro m². Den Anstieg erklärt sein Homeoffice-Jahr. Die Rechnung ging also auf, die offene Frage war allein die Frist.
Häufige Fragen zur Abrechnungsfrist
Muss ich die Abrechnung trotzdem prüfen, auch wenn sie zu spät kam?
Was wenn der Vermieter sagt, er hat die Abrechnung rechtzeitig abgeschickt?
Gilt die Frist auch für ein Guthaben?
Kann der Vermieter die Nachzahlung später noch fordern?
Was wenn der Vermieter gar keine Abrechnung schickt?
Gilt die 12-Monats-Frist auch für gewerbliche Mieter?
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein zu kontaktieren.
Weiterführende Artikel:
- Nebenkostenabrechnung prüfen – Die komplette Anleitung
- Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung
- Häufige Fehler in der Heizkostenabrechnung
Quellen:
Bei Fristen zählt das Datum – wir lesen es aus deiner Abrechnung heraus.
Wir lesen die Daten aus deiner Abrechnung heraus – Abrechnungszeitraum, Datum, Zugang – und zeigen dir, welche Fristen daran hängen. Ob eine Frist versäumt ist, hängt vom Zugang ab; das klärt im Zweifel dein Mieterverein. Was du bekommst
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