Wenn die Temperaturen sinken, wird die Heizung zum wichtigsten Thema in der Mietwohnung. Aber wann muss der Vermieter eigentlich heizen? Und welche Pflichten hast du als Mieter?
In diesem Artikel erfährst du alles zur Heizperiode: wann sie beginnt, welche Mindesttemperaturen gelten und was du tun kannst, wenn die Heizung nicht funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Heizperiode: 1. Oktober bis 30. April (gesetzlicher Standard)
- Mindesttemperatur tagsüber: 20–22°C
- Mindesttemperatur nachts: 18°C
- Vermieter muss Heizung betriebsbereit halten
- Bei Ausfall: Mietminderung möglich
Was ist die Heizperiode?
Die Heizperiode ist der Zeitraum, in dem der Vermieter die Heizungsanlage betriebsbereit halten und bei Bedarf heizen muss.
Der gesetzliche Zeitraum
Es gibt kein Bundesgesetz, das die Heizperiode einheitlich regelt. In der Praxis gilt jedoch:
Standardzeitraum: 1. Oktober bis 30. April
Dieser Zeitraum hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt und wird von den meisten Gerichten anerkannt.
Regelung im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine eigene Definition:
- Längerer Zeitraum (z.B. 15. September bis 15. Mai) ist erlaubt
- Kürzerer Zeitraum ist nur wirksam, wenn er nicht unangemessen ist
- Keine Regelung: Der Standardzeitraum gilt
Tipp: Schau in deinen Mietvertrag, ob eine abweichende Heizperiode vereinbart ist.
Pflichten des Vermieters
Die Heizpflicht
Während der Heizperiode muss der Vermieter:
- Heizungsanlage betriebsbereit halten
- Bei Bedarf heizen, sodass Mindesttemperaturen erreicht werden
- Defekte schnell beheben (innerhalb weniger Tage, bei Kälte sofort)
Mindesttemperaturen
Der Vermieter muss sicherstellen, dass folgende Temperaturen erreicht werden können:
| Tageszeit | Mindesttemperatur |
|---|---|
| 6:00–23:00 Uhr | 20–22°C |
| 23:00–6:00 Uhr | 18°C |
Diese Werte gelten für Wohnräume. In Nebenräumen (Flur, Abstellkammer) darf es kühler sein.
Außerhalb der Heizperiode
Auch außerhalb der offiziellen Heizperiode kann eine Heizpflicht bestehen – nämlich wenn:
- Die Außentemperatur unter 16°C fällt
- Dies länger als 2 Tage andauert
In diesem Fall muss der Vermieter ebenfalls heizen.
Pflichten des Mieters
Die Heizpflicht des Mieters
Auch du als Mieter hast Pflichten:
- Ausreichend heizen, um Schäden zu vermeiden (Schimmel, Frostschäden)
- Mindesttemperatur von 14–16°C in allen Räumen halten
- Heizung nicht komplett abschalten bei längerer Abwesenheit
Warum das wichtig ist
Wer nicht ausreichend heizt, riskiert:
- Schimmelbildung an kalten Wänden
- Frostschäden an Wasserleitungen
- Haftung für entstandene Schäden
Mehr zum Zusammenhang zwischen Heizen und Schimmel findest du in unserem Artikel Schimmel in der Wohnung: Heizkosten & Verantwortung.
Was tun, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Schritt 1: Vermieter informieren
Melde den Defekt sofort und schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben).
Schritt 2: Frist setzen
Setze eine angemessene Frist zur Reparatur:
- Bei Kälte: 24–48 Stunden
- Bei mildem Wetter: 3–5 Tage
Schritt 3: Mietminderung
Wird die Heizung nicht repariert, kannst du die Miete mindern:
| Situation | Typische Minderung |
|---|---|
| Heizung fällt zeitweise aus | 10–20% |
| Heizung funktioniert gar nicht | 20–50% |
| Wohnung unbewohnbar kalt | 50–100% |
Schritt 4: Selbstvornahme
In dringenden Fällen darfst du selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern (§ 536a BGB (öffnet in neuem Tab)).
Heizkosten während der Heizperiode
Die Heizkosten fallen naturgemäß hauptsächlich in der Heizperiode an. Beachte:
- Verbrauchsabrechnung: Mind. 50% nach Verbrauch
- Vorauszahlung: Sollte die Heizperiode abdecken
- Prüfung: Nach der Abrechnung auf Fehler prüfen
Tipps zum Sparen findest du in unserem Artikel Heizkosten sparen: Tipps für Mieter.

