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Heizperiode: Definition, Regeln & Pflichten

Wann beginnt die Heizperiode? Welche Pflichten haben Vermieter und Mieter? Mindesttemperaturen, Heizpflicht und deine Rechte erklärt.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Wenn die Temperaturen sinken, wird die Heizung zum wichtigsten Thema in der Mietwohnung. Aber wann muss der Vermieter eigentlich heizen? Und welche Pflichten hast du als Mieter?

In diesem Artikel erfährst du alles zur Heizperiode: wann sie beginnt, welche Mindesttemperaturen gelten und was du tun kannst, wenn die Heizung nicht funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizperiode: 1. Oktober bis 30. April (üblicher Zeitraum, kein Gesetz)
  • Mindesttemperatur tagsüber: 20–22°C
  • Mindesttemperatur nachts: 18°C
  • Vermieter muss Heizung betriebsbereit halten
  • Bei Ausfall: Mietminderung möglich

Was ist die Heizperiode?⁠

Die Heizperiode ist der Zeitraum, in dem der Vermieter die Heizungsanlage betriebsbereit halten und bei Bedarf heizen muss.

Der gesetzliche Zeitraum

Es gibt kein Bundesgesetz, das die Heizperiode einheitlich regelt. In der Praxis gilt jedoch:

Standardzeitraum: 1. Oktober bis 30. April

Dieser Zeitraum hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt und wird von den meisten Gerichten anerkannt.

Regelung im Mietvertrag

Viele Mietverträge enthalten eine eigene Definition:

  • Längerer Zeitraum (z.B. 15. September bis 15. Mai) ist erlaubt
  • Kürzerer Zeitraum ist nur wirksam, wenn er nicht unangemessen ist
  • Keine Regelung: Der Standardzeitraum gilt

Tipp: Schau in deinen Mietvertrag, ob eine abweichende Heizperiode vereinbart ist.

Pflichten des Vermieters⁠

Die Heizpflicht

Während der Heizperiode muss der Vermieter:

  1. Heizungsanlage betriebsbereit halten
  2. Bei Bedarf heizen, sodass Mindesttemperaturen erreicht werden
  3. Defekte schnell beheben (innerhalb weniger Tage, bei Kälte sofort)

Mindesttemperaturen

Der Vermieter muss sicherstellen, dass folgende Temperaturen erreicht werden können:

TageszeitMindesttemperatur
6:00–23:00 Uhr20–22°C
23:00–6:00 Uhr18°C

Diese Werte gelten für Wohnräume. In Nebenräumen (Flur, Abstellkammer) darf es kühler sein.

Außerhalb der Heizperiode

Auch außerhalb der offiziellen Heizperiode kann eine Heizpflicht bestehen – nämlich wenn:

  • Die Außentemperatur unter 16°C fällt
  • Dies länger als 2 Tage andauert

In diesem Fall muss der Vermieter ebenfalls heizen.

Pflichten des Mieters⁠

Die Heizpflicht des Mieters

Auch du als Mieter hast Pflichten:

  1. Ausreichend heizen, um Schäden zu vermeiden (Schimmel, Frostschäden)
  2. Mindesttemperatur von 14–16°C in allen Räumen halten
  3. Heizung nicht komplett abschalten bei längerer Abwesenheit

Warum das wichtig ist

Wer nicht ausreichend heizt, riskiert:

  • Schimmelbildung an kalten Wänden
  • Frostschäden an Wasserleitungen
  • Haftung für entstandene Schäden

Mehr zum Zusammenhang zwischen Heizen und Schimmel findest du in unserem Artikel Schimmel in der Wohnung: Heizkosten & Verantwortung.

Was tun, wenn die Heizung nicht funktioniert?⁠

Schritt 1: Vermieter informieren

Melde den Defekt sofort und schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben).

Schritt 2: Frist setzen

Üblich ist eine angemessene Frist zur Reparatur, als grobe Orientierung:

  • Bei Kälte: 24–48 Stunden
  • Bei mildem Wetter: 3–5 Tage

Schritt 3: Mietminderung

Was gilt: Solange die Heizung ausfällt, ist die Miete nach § 536 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab) kraft Gesetzes gemindert. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde (§ 536c BGB (öffnet in neuem Tab)). Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – die Werte unten sind nur Orientierung. Für die Einschätzung deines Falls sind Mieterverein oder Fachanwalt die richtige Adresse. Ausführliche Infos zur Rechtslage bei einer kalten Wohnung findest du in unserem Artikel Kalte Wohnung: Rechte & Soforthilfe.

SituationTypische Minderung
Heizung fällt zeitweise aus10–20%
Heizung funktioniert gar nicht20–50%
Wohnung unbewohnbar kalt50–100%

Schritt 4: Selbstvornahme

Was gilt: Nach § 536a Abs. 2 BGB (öffnet in neuem Tab) können Mieter einen Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls – vorher Rat beim Mieterverein oder Fachanwalt einzuholen, schützt vor Kosten, die am Ende an dir hängen bleiben.

Heizkosten während der Heizperiode⁠

Die Heizkosten fallen naturgemäß hauptsächlich in der Heizperiode an. Beachte:

  • Verbrauchsabrechnung: Mind. 50% nach Verbrauch
  • Vorauszahlung: Sollte die Heizperiode abdecken
  • Prüfung: Nach der Abrechnung auf Fehler prüfen

Tipps zum Sparen findest du in unserem Artikel Heizkosten sparen: Tipps für Mieter.

Häufige Fragen zur Heizperiode

Wann beginnt und endet die Heizperiode?
Die Heizperiode dauert in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. Im Mietvertrag kann ein abweichender, längerer Zeitraum vereinbart sein. Ein kürzerer Zeitraum ist nur ausnahmsweise wirksam.
Welche Mindesttemperatur muss der Vermieter gewährleisten?
Tagsüber (6-23 Uhr) müssen 20-22°C erreichbar sein, nachts mindestens 18°C. Diese Werte gelten für Wohnräume. Der Vermieter muss die Heizungsanlage so betreiben, dass diese Temperaturen erreicht werden können.
Muss der Vermieter auch im Sommer heizen?
Ja, wenn die Außentemperatur länger als 2 Tage unter 16°C fällt, besteht auch außerhalb der offiziellen Heizperiode eine Heizpflicht. Der Vermieter muss dann die Heizung einschalten.
Was kann ich tun, wenn die Heizung im Winter ausfällt?
Der erste Schritt ist eine sofortige, schriftliche Mängelanzeige mit kurzer Frist (bei Kälte oft 24-48 Stunden). Solange die Heizung ausfällt, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Ist der Vermieter mit der Reparatur in Verzug, können Mieter den Mangel nach § 536a Abs. 2 BGB auch selbst beseitigen lassen und Ersatz der Kosten verlangen. Was in deinem Fall angemessen ist, klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Muss ich als Mieter die Heizung anstellen?
Mieter müssen so heizen, dass keine Schäden entstehen (Schimmel, Frost). Als Orientierung gilt eine Mindesttemperatur von 14-16°C in allen Räumen, auch bei Abwesenheit. Die Heizung im Winter komplett abzuschalten, ist deshalb nicht erlaubt.

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Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 7. Februar 2025 · Aktualisiert am 24. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:HeizperiodeHeizpflichtMietrechtVermieter

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