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Grundsteuer in Nebenkosten 2025: Was Mieter wissen müssen

Die Grundsteuerreform wirkt sich 2025 auf deine Nebenkosten aus. Was sich ändert, wie du die Umlage prüfst und deine Rechte als Mieter.

HT
HeizkostenChecker Team
5 Min. Lesezeit

Die Grundsteuerreform ist da – und sie betrifft auch Mieter. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Für manche bedeutet das höhere, für andere niedrigere Nebenkosten. Wie du die Grundsteuer in deiner Abrechnung prüfst und was du wissen musst, erfährst du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsteuerreform gilt ab 1. Januar 2025
  • Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV)
  • Neue Berechnung: Kann steigen oder fallen
  • Regional unterschiedlich: Bundesländer haben eigene Modelle
  • Prüfung: Achte auf plausible Beträge in der Abrechnung

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die Eigentümer an die Gemeinde zahlen. Sie finanziert kommunale Leistungen wie Straßen, Schulen und Infrastruktur.

Umlagefähigkeit auf Mieter

Nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV) (öffnet in neuem Tab) darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Voraussetzung: Im Mietvertrag muss vereinbart sein, dass Betriebskosten umgelegt werden (was bei den meisten Verträgen der Fall ist).

Was ändert sich 2025?

Die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Werten (von 1964 im Westen, 1935 im Osten!) basierte. Die Reform tritt ab 2025 in Kraft.

Die neuen Berechnungsmodelle

Die Bundesländer haben unterschiedliche Modelle gewählt:

ModellBundesländerFaktoren
BundesmodellBerlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThüringenBodenrichtwert, Gebäudefläche, Miete
BodenwertmodellBaden-WürttembergNur Bodenwert
FlächenmodellBayernGrundstücks- und Gebäudefläche
Modifizierte ModelleHamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, SachsenVarianten der obigen

Was bedeutet das für deine Grundsteuer?

Je nach Standort und Modell kann die Grundsteuer:

  • Steigen: Besonders in gefragten Innenstadtlagen
  • Fallen: In ländlichen Regionen oder Stadtrandlagen
  • Gleich bleiben: Wenn die Kommune den Hebesatz anpasst

Wichtig: Viele Kommunen passen ihre Hebesätze an, um das Gesamtaufkommen stabil zu halten. Die individuelle Belastung kann trotzdem variieren.

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung prüfen

Worauf du achten solltest

1. Position vorhanden? Die Grundsteuer sollte als eigene Position in der Abrechnung auftauchen.

2. Plausibilität Grobe Richtwerte für die Grundsteuer pro Wohnung:

  • Kleine Wohnung (50 m²): 100–300 €/Jahr
  • Mittlere Wohnung (70 m²): 150–400 €/Jahr
  • Große Wohnung (100 m²): 200–500 €/Jahr

Diese Werte variieren stark je nach Region!

3. Vergleich mit Vorjahr Durch die Reform können sich die Beträge 2025 ändern. Ein Anstieg oder Rückgang ist normal – aber extreme Sprünge solltest du hinterfragen.

Häufige Fehler

Fehler 1: Grundsteuer gar nicht aufgeführt Manche Vermieter vergessen die Position. Das bedeutet aber nicht, dass du später nachzahlen musst – was nicht abgerechnet wurde, ist für diese Periode verfallen.

Fehler 2: Grundsteuer zu hoch Prüfe, ob nur die Grundsteuer umgelegt wird – nicht etwa andere Steuern oder Abgaben.

Fehler 3: Falscher Anteil Die Grundsteuer wird meist nach Wohnfläche verteilt. Stimmt dein Anteil mit dem Mietvertrag überein?

Dein Recht auf Belegeinsicht

Du kannst vom Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids verlangen. So prüfst du:

  • Stimmt der Gesamtbetrag?
  • Wurde korrekt auf die Wohnungen verteilt?
  • Gab es Änderungen durch die Reform?

Mehr zur Belegeinsicht in unserem Artikel Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.

Was du bei starkem Anstieg tun kannst

Schritt 1: Nachfragen

Bitte den Vermieter um Erklärung. Mögliche Gründe:

  • Grundsteuerreform (neuer Bescheid)
  • Hebesatz-Änderung der Kommune
  • Neuberechnung des Grundstückswerts

Schritt 2: Belege prüfen

Fordere den Grundsteuerbescheid an und vergleiche mit der Abrechnung.

Schritt 3: Bei Fehlern widersprechen

Wenn der abgerechnete Betrag nicht mit dem Bescheid übereinstimmt, widersprich schriftlich.

Hinweis: Die Grundsteuer selbst kannst du als Mieter nicht anfechten – nur die korrekte Umlage in der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Nebenkosten

Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist, was bei den meisten Verträgen der Fall ist.
Warum ändert sich die Grundsteuer 2025?
Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft. Die bisherige Berechnung basierte auf Werten von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) und wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Die neuen Berechnungen führen zu anderen Beträgen.
Steigt meine Grundsteuer 2025?
Das hängt von deinem Standort und dem Berechnungsmodell deines Bundeslandes ab. In gefragten Innenstadtlagen kann sie steigen, in ländlichen Regionen fallen. Viele Kommunen passen ihre Hebesätze an, um extreme Änderungen abzufedern.
Wie kann ich die Grundsteuer in meiner Abrechnung prüfen?
Achte auf eine eigene Position 'Grundsteuer' in der Abrechnung. Vergleiche mit dem Vorjahr und prüfe die Plausibilität. Du kannst auch den Grundsteuerbescheid vom Vermieter anfordern und mit dem abgerechneten Betrag vergleichen.
Kann ich gegen die erhöhte Grundsteuer vorgehen?
Als Mieter kannst du nicht gegen die Grundsteuer selbst vorgehen – das kann nur der Eigentümer. Du kannst aber prüfen, ob die Umlage in der Nebenkostenabrechnung korrekt ist, also ob der richtige Betrag korrekt verteilt wurde.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:GrundsteuerNebenkostenBetriebskostenGrundsteuerreform

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