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Hausmeister-Nebenkosten: Was darf abgerechnet werden?

Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig? Der Hausmeister-Trick erklärt und wie du überhöhte Kosten erkennst.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Der Hausmeister sorgt für Ordnung im Haus – aber was darf er kosten? Hausmeisterkosten sind ein häufiger Streitpunkt bei Nebenkostenabrechnungen. Denn nicht alles, was der Hausmeister tut, ist auch umlagefähig.

In diesem Artikel erfährst du, welche Hausmeisterkosten auf dich umgelegt werden dürfen und wie du den "Hausmeister-Trick" erkennst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umlagefähig: Hausmeistertätigkeiten wie Reinigung, Winterdienst
  • Nicht umlagefähig: Reparaturen, Verwaltungsarbeiten
  • Hausmeister-Trick: Reparaturkosten als "Hausmeister" tarnen
  • Typische Kosten: 200–500 €/Jahr pro Wohnung
  • Prüfen: Sind Reparaturen versteckt?

Was darf der Hausmeister kosten?⁠

Umlagefähige Tätigkeiten

Nach § 2 Nr. 14 BetrKV (öffnet in neuem Tab) sind die Kosten für den Hauswart umlagefähig, soweit sie nicht schon bei anderen Betriebskostenarten berücksichtigt sind und die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Welche Vereinbarungen wirksam sind, erfährst du in unserem Artikel Nebenkosten im Mietvertrag: Was ist erlaubt?.

TätigkeitUmlagefähig?
Treppenhausreinigung✅ Ja
Winterdienst✅ Ja
Gartenpflege✅ Ja (wenn nicht separat)
Mülltonnen bereitstellen✅ Ja
Kontrolle der Heizung✅ Ja
Kleinere Pflegearbeiten✅ Ja
Beleuchtung prüfen/Lampen wechseln✅ Ja

Nicht umlagefähige Tätigkeiten

TätigkeitUmlagefähig?Begründung
Reparaturen❌ NeinInstandhaltung
Wohnungsabnahmen❌ NeinVerwaltung
Mieterkommunikation❌ NeinVerwaltung
Renovierungsarbeiten❌ NeinInstandsetzung
Handwerkerbeauftragung❌ NeinVerwaltung

Der Hausmeister-Trick⁠

Was ist das?

Manche Vermieter verstecken nicht umlagefähige Kosten in der Position "Hausmeister". Das funktioniert so:

  1. Hausmeister repariert defekten Wasserhahn
  2. Vermieter bucht dies als "Hausmeistertätigkeit"
  3. Du zahlst über die Nebenkosten mit

Warum ist das ein Problem?

Reparaturen sind Instandhaltungskosten – und die muss der Vermieter selbst tragen. Sie dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

Wie erkennst du den Trick?

  • Ungewöhnlich hohe Hausmeisterkosten (mehr als 500 €/Jahr pro Wohnung)
  • Starke Schwankungen zwischen den Jahren
  • Pauschale ohne Aufschlüsselung

Typische Hausmeisterkosten⁠

Was ist angemessen?

HausgrößeTypische Kosten/JahrPro Wohnung
Kleines Haus (4 WE)2.000–4.000 €500–1.000 €
Mittleres Haus (10 WE)4.000–8.000 €400–800 €
Großes Haus (20+ WE)8.000–15.000 €300–600 €

Faustregel: 200–500 €/Jahr pro Wohnung sind üblich. Mehr sollte begründet sein.

Vollzeit-Hausmeister: Aufpassen!

Beschäftigt der Vermieter einen Vollzeit-Hausmeister für ein kleines Haus, ist das oft unverhältnismäßig. Die Kosten sollten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.

So prüfst du die Abrechnung⁠

Schritt 1: Kosten ermitteln

Finde die Position "Hausmeister" oder "Hauswart" in deiner Abrechnung.

Schritt 2: Pro-Wohnung-Kosten berechnen

Gesamtkosten ÷ Anzahl Wohnungen = Kosten pro Wohnung

Mehr als 500 €? Genauer hinschauen!

Schritt 3: Doppelabrechnung prüfen

Werden Reinigung, Winterdienst oder Gartenpflege zusätzlich zum Hausmeister abgerechnet? Dann dürfen sie nicht im Hausmeister enthalten sein.

Schritt 4: Belege anfordern

Bei Zweifeln hilft die Belegeinsicht: Nach § 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab) muss der Vermieter Mietern auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren, etwa in die Rechnungen des Hausmeisterdienstes oder den Hausmeistervertrag.

Widerspruch bei überhöhten Kosten⁠

Wann widersprechen?

  • Kosten deutlich über 500 €/Jahr pro Wohnung
  • Verdacht auf versteckte Reparaturen
  • Keine Aufschlüsselung der Tätigkeiten

Wie widersprechen?

  1. Schriftlich bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB (öffnet in neuem Tab))
  2. Konkret benennen, was du beanstandest
  3. Aufschlüsselung fordern der Hausmeistertätigkeiten
  4. Belege anfordern

Ob eine Einwendung in deinem Fall trägt, können Mieterverein oder Fachanwalt einschätzen.

Musterformulierung

"Ich widerspreche den Hausmeisterkosten in Höhe von [Betrag]. Die Kosten von [X] € pro Wohnung und Jahr erscheinen unverhältnismäßig hoch. Ich bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeiten und Vorlage der Rechnungen/Arbeitsberichte. Sollten Reparaturarbeiten enthalten sein, sind diese nicht umlagefähig."

Häufige Fragen zu Hausmeisterkosten

Welche Hausmeisterkosten darf der Vermieter umlegen?
Umlagefähig sind typische Hausmeistertätigkeiten wie Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege (wenn nicht separat abgerechnet), Mülltonnen bereitstellen und kleinere Pflegearbeiten. Nicht umlagefähig sind Reparaturen, Renovierungen und Verwaltungsarbeiten.
Was ist der Hausmeister-Trick?
Beim Hausmeister-Trick versteckt der Vermieter nicht umlagefähige Kosten (meist Reparaturen) in der Position Hausmeister. So werden Instandhaltungskosten, die er selbst tragen müsste, auf die Mieter umgelegt. Das ist nicht zulässig.
Wie hoch dürfen Hausmeisterkosten sein?
Üblich sind 200-500 € pro Wohnung und Jahr, abhängig von Hausgröße und Leistungsumfang. Deutlich höhere Kosten solltest du hinterfragen und eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten anfordern.
Dürfen Reinigung und Winterdienst zusätzlich zum Hausmeister abgerechnet werden?
Nur wenn diese Tätigkeiten nicht bereits im Hausmeister enthalten sind. Eine Doppelabrechnung ist nicht zulässig. Prüfe, ob die Leistungen klar getrennt sind oder ob möglicherweise doppelt berechnet wird.
Was kann ich bei überhöhten Hausmeisterkosten tun?
Mieter können schriftlich Einwendungen erheben und Einsicht in die Belege verlangen (§ 556 Abs. 3 und 4 BGB), etwa um die Tätigkeiten aufzuschlüsseln. Viele zahlen den strittigen Anteil unter Vorbehalt. Ob du einen Anteil einbehalten kannst, klären Mieterverein oder Fachanwalt im Einzelfall.

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HT

Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

Wir lesen das Kleingedruckte, damit du es nicht musst – und finden die Fehler, die dich Geld kosten.

Veröffentlicht am 28. Februar 2025 · Aktualisiert am 24. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:HausmeisterNebenkostenBetriebskostenHauswart

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