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Musterbrief: Nebenkosten-Guthaben vom Vermieter einfordern

Dein Vermieter zahlt das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nicht aus? Kostenlose Musterbrief-Vorlage zum Einfordern, plus Fristen, Fälligkeit und Verzug.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit

312 Euro Guthaben, schwarz auf weiß in der Abrechnung. Auf deinem Konto ist davon nichts zu sehen. Wochen vergehen, dein Vermieter meldet sich nicht – und du fragst dich, wie du jetzt am besten vorgehst.

Meist hilft eine freundliche, klare Nachfrage: Betrag, Datum der Abrechnung, Kontoverbindung und die Bitte um einen Auszahlungstermin. Genau diese Vorlage bekommst du hier, zum Kopieren, Anpassen und Abschicken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Guthaben wird grundsätzlich mit Zugang der Abrechnung fällig; ist nichts anderes bestimmt, kann es sofort verlangt werden (§ 271 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab))
  • Vor dem Schreiben rechnest du nach: Vorauszahlungen laut Kontoauszug minus Kosten laut Abrechnung
  • Üblicher erster Schritt ist eine freundliche Nachfrage mit Termin (zum Beispiel 14 Tage) und Kontodaten
  • Welche rechtlichen Wege es gibt, wenn weiterhin nichts passiert, klären Mieterverein oder Fachanwalt

Wann dir das Guthaben überhaupt zusteht⁠

Ergibt die Nebenkostenabrechnung einen Überschuss zugunsten des Mieters, wird dieser Betrag an den Mieter ausgezahlt. Die Pflicht, jährlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, regelt § 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab). Fällig wird das Guthaben grundsätzlich mit Zugang der Abrechnung: Ist für die Leistung keine Zeit bestimmt, kann sie nach § 271 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab) sofort verlangt werden, nicht erst, wenn dein Vermieter Zeit findet, die Überweisung anzustoßen.

In der Praxis bedeutet das: Sobald die Abrechnung bei dir im Briefkasten liegt, ist das Guthaben grundsätzlich fällig. Eine kurze Bearbeitungszeit von ein paar Wochen ist üblich und kein Drama. Wochenlanges Schweigen ist es schon.

Wichtig zu wissen: Laut Deutschem Mieterbund ist etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Bevor du dein Guthaben einforderst, lohnt deshalb ein kurzer Check der Zahlen – manchmal fällt das Guthaben bei korrekter Rechnung sogar höher aus. Eine ausführliche Anleitung dazu findest du in unserem Artikel zum Prüfen der Nebenkostenabrechnung.

Warum manche Vermieter trotzdem nicht zahlen

Selten steckt böse Absicht dahinter. Häufiger sind es Buchhaltungsverzögerungen, ein Wechsel der Hausverwaltung oder schlicht Unwissen über die Fälligkeit. Manche Vermieter verrechnen das Guthaben auch mit der nächsten Vorauszahlung. Künftige Vorauszahlungen sind aber noch nicht fällig, und eine Aufrechnung setzt nach § 387 BGB (öffnet in neuem Tab) voraus, dass der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung schon fordern kann. Eine solche Verrechnung braucht deshalb in der Regel dein Einverständnis oder eine Regelung im Mietvertrag.

Ein Sonderfall: Steht die Abrechnung noch unter Vorbehalt, etwa weil ein Posten strittig ist, kann sich die Auszahlung verzögern. Das entbindet deinen Vermieter aber nicht davon, dir das zu erklären. Bleibt diese Erklärung aus, gilt weiterhin: nachfragen, dann schriftlich mit Termin nachhaken.

Der Musterbrief: Bitte um Auszahlung deines Guthabens⁠

Bevor du den Brief abschickst: Stimmt der Betrag, den du hineinschreibst? Rechne einmal nach: Summe deiner Vorauszahlungen laut Kontoauszug minus deine Kosten laut Abrechnung. Bei 12 × 150 Euro Vorauszahlung und 1.532 Euro Kosten sind das 268 Euro. Weicht dein Ergebnis vom ausgewiesenen Guthaben ab, frag zuerst nach der Differenz.

Kopiere die Vorlage, ergänze deine Daten und passe das Datum an deine Situation an. Verschicke den Brief idealerweise per Einwurf-Einschreiben, damit du den Zugang später nachweisen kannst.

Musterbrief: Bitte um Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung

[Dein Vorname Nachname] [Deine Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Auszahlung des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung vom [Datum der Abrechnung] für den Zeitraum [Abrechnungszeitraum]

Mietverhältnis: [Adresse der Wohnung, ggf. Wohnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der oben genannten Nebenkostenabrechnung ergibt sich zu meinen Gunsten ein Guthaben in Höhe von [Betrag] Euro.

Die Abrechnung ist mir am [Datum des Zugangs] zugegangen. Bislang ist der Betrag auf meinem Konto nicht eingegangen.

Bitte teilen Sie mir mit, wann die Auszahlung erfolgt, und überweisen Sie den Betrag von [Betrag] Euro bis zum [Datum, z. B. 14 Tage ab heute] auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: [Dein Name] IBAN: [Deine IBAN]

Sollte die Auszahlung bereits veranlasst sein oder Sie das Guthaben anders berechnet haben, bitte ich um eine kurze Nachricht mit den Zahlen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Vorname Nachname]

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten

Vor dem Absenden prüfen

  • Stimmt der Betrag exakt mit der Abrechnung überein?
  • Hast du Kopie und Versandnachweis aufbewahrt?
  • Hast du ein realistisches Datum genannt? 14 Tage sind ein guter Richtwert.

Was passiert, wenn dein Vermieter trotzdem nicht zahlt⁠

Bleibt das Datum ohne Zahlung und ohne Antwort, schreib ein zweites Mal: mit Bezug auf dein erstes Schreiben, dem Betrag und einem neuen Datum. Heb Kopien und Versandnachweise auf.

Zur rechtlichen Einordnung, allgemein: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, kommt er nach § 286 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab) in Verzug. Für Geldforderungen gibt es außerdem das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ZPO (öffnet in neuem Tab)).

Manche Mieter ziehen das Guthaben von der nächsten Miete ab. Rechtlich ist das eine Aufrechnung (§§ 387, 388 BGB (öffnet in neuem Tab)). Viele Mietverträge beschränken sie, und das Gesetz setzt solchen Klauseln nur für bestimmte Forderungen Grenzen (§ 556b Abs. 2 BGB (öffnet in neuem Tab), § 309 Nr. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)). Ist eine Aufrechnung nicht wirksam oder der Betrag falsch berechnet, entsteht ein Mietrückstand, aus dem im äußersten Fall eine Kündigung folgen kann.

Ob Verzug eingetreten ist und welcher Weg in deinem Fall passt, klären der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht. Was das Gesetz zu Verzugszinsen, Aufrechnung und Mahnverfahren allgemein vorsieht, erklärt unser Ratgeber Vermieter zahlt Guthaben nicht aus.

Die Verjährungsfrist im Blick behalten⁠

Die Forderung aus dem Guthaben verfällt nicht von selbst, aber sie verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB (öffnet in neuem Tab)), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem du die Abrechnung erhalten hast (§ 199 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab)). Wartest du zu lange mit dem Einfordern, kann dein Vermieter sich später auf die Verjährung berufen – selbst wenn das Guthaben unstrittig ist.

Drei Jahre klingen nach viel Zeit. Trotzdem gilt: Je früher du nachhakst, desto unkomplizierter läuft es meist. Belege sind frischer, Ansprechpartner noch im Amt, und du musst nicht parallel auch noch die Verjährung im Auge behalten. Mehr Details zu Fristen rund um deine Abrechnung erklärt unser Artikel zur Verjährung der Heizkostenabrechnung.

Guthaben einfordern ist nicht dasselbe wie Widerspruch einlegen

Ein häufiges Missverständnis: Wer sein Guthaben einfordert, muss die Abrechnung nicht automatisch anzweifeln. Die beiden Schritte sind unabhängig voneinander. Du kannst eine Abrechnung für korrekt halten und trotzdem nach dem ausstehenden Geld fragen. Genau dafür ist der Musterbrief oben gedacht.

Hast du hingegen Zweifel an einzelnen Positionen oder vermutest, dass die Abrechnung zu deinen Lasten falsch ist, ist das ein eigener Vorgang: Einwendungen gegen die Abrechnung selbst. Sie sind dem Vermieter nach § 556 Abs. 3 S. 5 BGB (öffnet in neuem Tab) bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Beides lässt sich auch kombinieren, etwa wenn du nach dem ausgewiesenen Guthaben fragst und parallel um Erläuterung und Belege zu einzelnen Posten bittest.

Praxisbeispiel: Wie Jonas sein Guthaben nachgerechnet hat⁠

(Dieses Beispiel ist illustrativ und vereinfacht einen typischen Ablauf.)

Jonas aus Köln erhielt im Februar seine Nebenkostenabrechnung: 1.800 Euro Vorauszahlungen (12 × 150 Euro) minus 1.532 Euro Kosten, also 268 Euro Guthaben. Sechs Wochen später war nichts überwiesen. Bevor er schrieb, prüfte er die Zahlen: Alle 12 Raten stehen auf dem Kontoauszug, die Wohnfläche passt. Aber die Hausmeisterkosten standen zweimal in der Aufstellung, als „Hausmeister“ und als „Hauswart“, mit derselben Rechnungssumme. Sein Anteil: 43 Euro.

Er fragte die Hausverwaltung freundlich, wann das Guthaben überwiesen wird, bat um Prüfung des doppelten Postens und um Einsicht in die Belege (§ 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab)). Die Verwaltung bestätigte den Buchungsfehler, korrigierte die Abrechnung und überwies 311 Euro (268 + 43 Euro). Ob darüber hinaus Verzugszinsen in Frage kommen, ist eine Rechtsfrage, die im Einzelfall Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht klären.

Was tun bei hartnäckiger Verweigerung⁠

Manchmal reicht ein Brief allein nicht. Wenn dein Vermieter wiederholt nicht reagiert oder das Guthaben grundsätzlich bestreitet, lohnt sich eine zweite Meinung, bevor du weitere Schritte gehst.

Lass die Zahlen dafür noch einmal unabhängig nachrechnen, damit du weißt, ob der Betrag rechnerisch stimmt. Für die rechtliche Einschätzung und das weitere Vorgehen sind Mieterverein oder Fachanwalt die richtigen Stellen. Willst du selbst einzelne Posten der Abrechnung beanstanden, findest du Vorlagen im Artikel Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen zum Nebenkosten-Guthaben

Wann muss mein Vermieter das Guthaben auszahlen?
Mit Zugang der Nebenkostenabrechnung wird das Guthaben fällig. Eine kurze Bearbeitungszeit von wenigen Wochen ist üblich. Vergehen mehrere Wochen ohne Zahlung und ohne Erklärung, solltest du schriftlich nachfassen.
Was, wenn mein Vermieter gar nicht reagiert?
Üblich ist ein Schreiben mit Betrag, Kontodaten und einem Datum, zum Beispiel in 14 Tagen. Bleibt es ohne Antwort, hakst du mit einem zweiten Schreiben nach. Allgemein gilt: Wer auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht leistet, kommt in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Welche rechtlichen Schritte danach in deinem Fall in Betracht kommen, klären Mieterverein oder Fachanwalt.
Kann man das Guthaben einfach von der Miete abziehen?
Das Gesetz kennt dafür die Aufrechnung (§§ 387 bis 389 BGB). Viele Mietverträge beschränken sie, und § 556b Abs. 2 sowie § 309 Nr. 3 BGB setzen solchen Klauseln nur für bestimmte Forderungen Grenzen. Ist eine Aufrechnung nicht wirksam oder der Betrag falsch, entsteht ein Mietrückstand. Ob eine Aufrechnung in deinem Fall trägt, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.
Wie lange kann ich mein Guthaben noch einfordern?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem dir die Abrechnung zugegangen ist. Warte deshalb nicht zu lange mit deinem Schreiben.
Muss ich vor dem Einfordern die Abrechnung prüfen lassen?
Zwingend nötig ist es nicht, aber sinnvoll. Etwa jede zweite Abrechnung enthält laut Deutschem Mieterbund Fehler – manchmal fällt das Guthaben bei korrekter Rechnung höher aus als ausgewiesen.

Der Brief ist fertig – stimmen die Zahlen darin?

Ein Musterbrief ist nur so gut wie die Zahlen, auf die er sich stützt. Ein Experte rechnet deine Abrechnung vorher Position für Position nach und zeigt dir, welche Zahlen auffallen und welche Belege du anfordern kannst. Ob du den Brief so abschickst, klärst du im Zweifel mit deinem Mieterverein. Was du bekommst

9,99 €regulär 29,99 € geplantEinführungspreis · einmalig, kein Abo

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Bleibt nach deinem Report eine Frage offen, klären wir sie – und es gilt unsere 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie.

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HT

Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

Wir lesen das Kleingedruckte, damit du es nicht musst – und finden die Fehler, die dich Geld kosten.

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 · Aktualisiert am 26. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:MusterbriefNebenkosten GuthabenVermieter zahlt nichtRückzahlung

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