312 Euro Guthaben, schwarz auf weiß in der Abrechnung. Auf deinem Konto ist davon nichts zu sehen. Wochen vergehen, dein Vermieter meldet sich nicht – und du fragst dich, wie du jetzt am besten vorgehst.
Die Antwort: mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung, die Frist und Konsequenzen klar benennt. Genau diese Vorlage bekommst du hier – zum Kopieren, Anpassen und Abschicken.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Guthaben ist mit Zugang der Abrechnung fällig – dein Vermieter darf es nicht grundlos zurückhalten
- Setze eine klare Zahlungsfrist (zum Beispiel 14 Tage), danach gerät er in Verzug
- Reagiert er weiterhin nicht, bleiben dir Mahnbescheid oder – mit Vorsicht – die Aufrechnung gegen die laufende Miete
Wann dir das Guthaben überhaupt zusteht
Ergibt deine Nebenkostenabrechnung einen Überschuss, hast du einen Anspruch auf Auszahlung. Das regelt § 556 BGB, der die Abrechnung über die Betriebskosten zwischen dir und deinem Vermieter regelt. Fällig wird das Guthaben grundsätzlich mit Zugang der Abrechnung – nicht erst, wenn dein Vermieter Zeit findet, die Überweisung anzustoßen.
In der Praxis bedeutet das: Sobald die Abrechnung bei dir im Briefkasten liegt, darfst du dein Geld erwarten. Eine kurze Bearbeitungszeit von ein paar Wochen ist üblich und kein Drama. Wochenlanges Schweigen ist es schon.
Wichtig zu wissen: Laut Deutschem Mieterbund ist etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Bevor du dein Guthaben einforderst, lohnt deshalb ein kurzer Check der Zahlen – vielleicht steht dir sogar mehr zu, als in der Abrechnung steht. Eine ausführliche Anleitung dazu findest du in unserem Artikel zum Prüfen der Nebenkostenabrechnung.
Warum manche Vermieter trotzdem nicht zahlen
Selten steckt böse Absicht dahinter. Häufiger sind es Buchhaltungsverzögerungen, ein Wechsel der Hausverwaltung oder schlicht Unwissen über die Fälligkeit. Manche Vermieter verrechnen das Guthaben auch eigenmächtig mit der nächsten Vorauszahlung – das ist nur zulässig, wenn du dem zustimmst oder es vertraglich vereinbart ist.
Ein Sonderfall: Steht die Abrechnung noch unter Vorbehalt, etwa weil ein Posten strittig ist, kann sich die Auszahlung verzögern. Das entbindet deinen Vermieter aber nicht davon, dir das zu erklären. Bleibt diese Erklärung aus, gilt weiterhin: nachfragen, dann schriftlich einfordern.
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Prüfen lassenDer Musterbrief zum Einfordern deines Guthabens
Kopiere die Vorlage, ergänze deine Daten und passe die Fristen an deine Situation an. Verschicke den Brief idealerweise per Einwurf-Einschreiben, damit du den Zugang im Streitfall nachweisen kannst.
[Dein Vorname Nachname] [Deine Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Zahlungsaufforderung: Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung vom [Datum der Abrechnung] für den Zeitraum [Abrechnungszeitraum]
Mietverhältnis: [Adresse der Wohnung, ggf. Wohnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der oben genannten Nebenkostenabrechnung ergibt sich zu meinen Gunsten ein Guthaben in Höhe von [Betrag] Euro.
Die Abrechnung ist mir am [Datum des Zugangs] zugegangen. Das Guthaben ist damit fällig. Bislang ist jedoch keine Zahlung auf meinem Konto eingegangen.
Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag] Euro bis spätestens [Datum, z. B. 14 Tage ab heute] auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: [Dein Name] IBAN: [Deine IBAN]
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalte ich mir vor, weitere Schritte einzuleiten, unter anderem ein gerichtliches Mahnverfahren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Vorname Nachname]
Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten
Vor dem Absenden prüfen
- Stimmt der Betrag exakt mit der Abrechnung überein?
- Hast du Kopie und Versandnachweis aufbewahrt?
- Hast du eine realistische Frist gesetzt – 14 Tage sind ein guter Richtwert?
Was passiert, wenn dein Vermieter trotzdem nicht zahlt
Verstreicht die gesetzte Frist ohne Reaktion, befindet sich dein Vermieter in Verzug. Das ist mehr als nur ein unangenehmer Zustand – es ist deine rechtliche Grundlage für die nächsten Schritte.
Ein zweites, schärferes Schreiben ist meist der nächste Schritt: eine formelle Mahnung mit erneuter, kürzerer Frist. Erwähne darin ausdrücklich den Verzug und kündige an, dass weitere Schritte folgen, falls die Zahlung erneut ausbleibt.
Bleibt auch das ohne Wirkung, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das klingt aufwendiger, als es ist: Du stellst den Antrag online beim zuständigen Mahngericht, die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe deines Guthabens und sind überschaubar. Zahlt dein Vermieter danach, bekommst du die Kosten in der Regel erstattet.
Manche Mieter ziehen das Guthaben stattdessen einfach von der nächsten Miete ab. Das ist grundsätzlich möglich, aber riskant: Rechnest du falsch oder zu früh auf, droht dir selbst der Vorwurf des Mietrückstands. Wäge das gut ab, oder hol dir vorher rechtlichen Rat.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Eskalation – inklusive der Frage, wie du Verzugszinsen berechnest und wann sich der Mahnbescheid lohnt – findest du in unserem großen Ratgeber Vermieter zahlt Guthaben nicht aus.
Die Verjährungsfrist im Blick behalten
Dein Anspruch auf das Guthaben verfällt nicht von selbst, aber er verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem du die Abrechnung erhalten hast. Wartest du zu lange mit dem Einfordern, kann dein Vermieter sich später auf die Verjährung berufen – selbst wenn das Guthaben unstrittig ist.
Drei Jahre klingen nach viel Zeit. Trotzdem gilt: Je früher du nachhakst, desto unkomplizierter läuft es meist. Belege sind frischer, Ansprechpartner noch im Amt, und du musst nicht parallel auch noch die Verjährung im Auge behalten. Mehr Details zu Fristen rund um deine Abrechnung erklärt unser Artikel zur Verjährung der Heizkostenabrechnung.
Guthaben einfordern ist nicht dasselbe wie Widerspruch einlegen
Ein häufiges Missverständnis: Wer sein Guthaben einfordert, muss die Abrechnung nicht automatisch anzweifeln. Die beiden Schritte sind unabhängig voneinander. Du kannst eine Abrechnung für korrekt halten und trotzdem nur das ausstehende Geld anmahnen – genau dafür ist der Musterbrief oben gedacht.
Hast du hingegen Zweifel an einzelnen Positionen oder vermutest, dass dir noch mehr zusteht, ist das ein eigener Vorgang: der Widerspruch gegen die Abrechnung selbst. Beides lässt sich auch kombinieren, etwa wenn du zunächst das unstrittige Guthaben anforderst und parallel einzelne Posten beanstandest.
Praxisbeispiel: So hat Jonas sein Guthaben durchgesetzt
Jonas aus Köln erhielt im Februar seine Nebenkostenabrechnung: ein Guthaben von 268 Euro. Sechs Wochen später war das Geld immer noch nicht überwiesen, trotz einer freundlichen Nachfrage per Telefon.
Jonas schickte daraufhin die Zahlungsaufforderung aus diesem Artikel per Einwurf-Einschreiben, mit einer Frist von 14 Tagen. Zusätzlich nutzte er den Wartezeitraum, um seine Abrechnung noch einmal genau zu prüfen – dabei fiel ihm eine doppelt abgerechnete Position bei den Hausmeisterkosten auf.
Die Hausverwaltung reagierte erst nach Ablauf der Frist, korrigierte aber die Abrechnung und überwies sowohl das ursprüngliche Guthaben als auch den zusätzlich gefundenen Fehlbetrag. Erstattung: 311 Euro.
Was tun bei hartnäckiger Verweigerung
Manchmal reicht ein Brief allein nicht. Wenn dein Vermieter wiederholt nicht reagiert oder die Berechtigung des Guthabens grundsätzlich bestreitet, lohnt sich eine zweite Meinung, bevor du weitere Schritte gehst.
Lass deine Abrechnung dafür noch einmal unabhängig prüfen – damit du sicher weißt, dass der geforderte Betrag korrekt ist und du mit Substanz argumentierst. Auch ein Blick in unseren Musterbrief für den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung lohnt sich, falls dein Vermieter die Abrechnung im Gegenzug anzweifelt oder nachträglich ändern will.
Häufige Fragen zum Nebenkosten-Guthaben
Wann muss mein Vermieter das Guthaben auszahlen?
Was, wenn mein Vermieter gar nicht reagiert?
Darf ich das Guthaben einfach von der Miete abziehen?
Wie lange kann ich mein Guthaben noch einfordern?
Muss ich vor dem Einfordern die Abrechnung prüfen lassen?
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