Du hast geprüft, dass deine Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden – und willst jetzt die 15 Prozent kürzen, die dir zustehen. Gut. Aber kürzen heißt nicht einfach weniger überweisen und schweigen. Du musst es deinem Vermieter mitteilen, schriftlich und nachvollziehbar.
Hier bekommst du den fertigen Musterbrief zum Kopieren. Dazu eine zweite Variante für den Fall, dass dein Vermieter die Kürzung nicht akzeptiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kürzungsrecht ergibt sich aus § 12 der Heizkostenverordnung
- Prüfe vorher, ob wirklich keine verbrauchsabhängige Abrechnung vorliegt
- Teile die Kürzung schriftlich mit – am besten per Einschreiben
- Kürze nur den Heizkostenanteil, nicht die gesamte Nebenkostenabrechnung
- Den Rest der Forderung zahlst du fristgerecht weiter
Bevor du den Brief abschickst
Eine Kürzung ohne Grundlage bringt dir nur Ärger. Deshalb drei Punkte, die vorher sitzen müssen.
Erstens: Liegt der Kürzungsgrund wirklich vor? Es geht um die fehlende verbrauchsabhängige Abrechnung – nicht um eine zu hohe, aber korrekt nach Verbrauch gerechnete Nachzahlung. Wie du das unterscheidest, erklärt unser Artikel zum Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung.
Zweitens: Rechne sauber. Die 15 Prozent beziehen sich auf den Heizkostenanteil, nicht auf die gesamte Abrechnung. Andere Posten wie Wasser oder Müll bleiben unberührt.
Drittens: Bleib bei der Sache. Der Brief wirkt am stärksten, wenn er ruhig und faktenbasiert ist – ein klarer Verweis auf § 12 HeizkostenV genügt.
Musterbrief 1: Kürzung ankündigen
Die Standard-Variante. Du teilst mit, dass du dein Kürzungsrecht ausübst, und nennst den Betrag.
[Dein Name] [Deine Anschrift]
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Heizkostenabrechnung [Abrechnungsjahr] – Kürzung nach § 12 HeizkostenV
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Heizkostenabrechnung für den Zeitraum [z. B. 01.01.2025 bis 31.12.2025] habe ich am [Datum] erhalten.
Die Abrechnung erfolgt nicht verbrauchsabhängig, wie es § 7 der Heizkostenverordnung vorschreibt. [Beschreibe kurz, woran du das erkennst, z. B.: „Die Heizkosten werden ausschließlich nach Wohnfläche verteilt; ein Verbrauchsanteil ist nicht ausgewiesen."]
Aus diesem Grund mache ich von meinem Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV Gebrauch und kürze den auf mich entfallenden Heizkostenanteil um 15 %. Das entspricht einem Betrag von [Betrag] Euro.
Den verbleibenden Betrag der Abrechnung in Höhe von [Restbetrag] Euro begleiche ich fristgerecht.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Dein Name]
Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten
Musterbrief 2: Wenn der Vermieter die Kürzung ablehnt
Manche Vermieter reagieren mit dem Hinweis, die Abrechnung sei doch korrekt. Dann bleibst du bei deiner Position und verweist auf die Rechtslage.
[Dein Name] [Deine Anschrift]
[Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Heizkostenabrechnung [Abrechnungsjahr] – Ihre Rückmeldung zur Kürzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom [Datum]. An meiner Kürzung um 15 % halte ich fest.
Das Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV besteht bereits dann, wenn die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ein konkreter Nachteil meinerseits ist dafür nicht erforderlich. Diese Auslegung hat der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt.
Ich bitte Sie, mir eine korrigierte, verbrauchsabhängige Abrechnung zukommen zu lassen. Bis dahin bleibt die Kürzung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Dein Name]
Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten
Was passiert nach dem Brief?
Im besten Fall akzeptiert dein Vermieter die Kürzung oder liefert eine korrigierte, verbrauchsabhängige Abrechnung. Beides ist ein Erfolg für dich.
Bleibt er stur und besteht auf der vollen Zahlung, landest du im klassischen Abrechnungsstreit. Dann hilft der Gang zum Mieterverein oder zu einem Fachanwalt – die Rechtslage ist in diesen Fällen meist klar auf Mieterseite. Hintergrund und die zentrale Entscheidung dazu findest du im Artikel zum BGH-Urteil VIII ZR 211/21.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Vermieter oder unklarer Rechtslage empfehlen wir den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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Häufige Fragen zum Musterbrief Heizkosten-Kürzung
Muss ich die Kürzung schriftlich ankündigen?
Worauf beziehen sich die 15 %?
Was, wenn ich mich beim Kürzungsgrund irre?
Kann ich rückwirkend für ältere Abrechnungen kürzen?
Weiterführende Artikel:
- Heizkostenabrechnung kürzen: Die komplette Anleitung
- 15 % Heizkosten kürzen: Das BGH-Urteil erklärt
- Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung
Quellen:
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