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Hausstrom in der Nebenkostenabrechnung: Was ist umlagefähig?

Hausstrom (Allgemeinstrom) für Treppenhaus, Keller und Aufzug ist umlagefähig, Strom für die Vermieter-Wohnung nicht. Plus: doppelter Heizungsstrom erkennen.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Strom fürs Treppenhaus, den Aufzug, die Heizungspumpe — und am Ende stehst du dafür gerade.

Allgemeinstrom ist einer dieser Posten, die kaum jemand hinterfragt. Dabei lohnt sich der Blick: Manchmal landet hier Strom, der gar nicht umlagefähig ist — oder ein Betrag taucht doppelt auf. Wir erklären dir, was erlaubt ist und woran du einen überhöhten Posten erkennst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeinstrom ist der Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche — Treppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung.
  • Er ist in der Regel umlagefähig, meist nach Wohnfläche verteilt.
  • Nicht umlagefähig ist Strom für die Wohnung des Vermieters oder für Reparaturen.
  • Häufiger Fehler: Der Heizungs-Betriebsstrom wird doppelt berechnet.

Was Allgemeinstrom und Hausstrom überhaupt sind⁠

Allgemeinstrom — manchmal auch Hausstrom genannt — ist der Strom, der außerhalb der einzelnen Wohnungen verbraucht wird. Dazu gehört die Beleuchtung im Treppenhaus, im Keller und im Außenbereich, der Strom für den Aufzug, die Klingel- und Gegensprechanlage sowie für gemeinschaftliche Geräte.

Verteilt wird dieser Strom in der Regel nach Wohnfläche. Wie diese Verteilung funktioniert, erklärt der Ratgeber zum Verteilerschlüssel. Der Posten selbst ist klein: Im bundesweiten Schnitt liegt er bei wenigen Cent pro Quadratmeter und Monat. Taucht eine deutlich höhere Summe auf, lohnt das Nachhaken.


Was umlagefähig ist — und was nicht⁠

Strom für die echte Gemeinschaft darf dein Vermieter umlegen. Die Beleuchtung des Treppenhauses, der Betrieb des Aufzugs, das Licht in der Tiefgarage — all das zahlst du anteilig mit. So weit, so fair.

Nicht umlagefähig ist dagegen Strom, der nicht der Gemeinschaft dient. Verbraucht der Vermieter Strom für sein eigenes Büro oder seine eigene Wohnung im Haus, gehört das nicht auf deine Abrechnung. Auch Strom für Reparaturen oder einmalige Arbeiten ist tabu. Welche Kosten generell nicht auf dich abgewälzt werden dürfen, zeigt der Artikel zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten.


Der häufigste Fehler: doppelt berechneter Heizungsstrom⁠

Hier wird es interessant. Eine Heizungsanlage braucht Strom — für die Umwälzpumpe, die Steuerung, den Brenner. Dieser sogenannte Betriebsstrom gehört zu den Heizkosten und wird dort abgerechnet, oft pauschal als kleiner Prozentsatz der Brennstoffkosten.

Das Problem: Manche Abrechnungen führen denselben Betriebsstrom ein zweites Mal beim Allgemeinstrom auf. Dann zahlst du ihn doppelt. Genau deshalb solltest du beide Posten im Blick haben. Wie du deine Heizkosten Zeile für Zeile liest, zeigt dir Heizkostenabrechnung verstehen.


So prüfst du den Allgemeinstrom⁠

Drei Fragen genügen für eine schnelle Einschätzung. Ist der Posten plausibel in der Höhe — also im Bereich weniger Cent pro Quadratmeter, nicht zweistellig? Ist er einzeln ausgewiesen und nicht in einem Sammelposten versteckt? Und taucht der Heizungs-Betriebsstrom nur einmal auf, nämlich bei den Heizkosten?

Kommen dir die Antworten verdächtig vor, hilft die Belegeinsicht, die Mietern nach § 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab) zusteht. Anhand der Stromrechnungen lässt sich nachvollziehen, was wirklich verbraucht wurde — und ob privater Verbrauch des Vermieters mitgerechnet wurde.


Praxisbeispiel: Wie Aylin 130 Euro zu viel fand⁠

Aylin aus Stuttgart stutzte über einen Posten "Allgemeinstrom: 320 Euro" auf der Abrechnung ihres kleinen Sechs-Parteien-Hauses. Für ein bisschen Treppenhauslicht kam ihr das viel vor.

Was ihr auffiel: Beim Vergleich mit dem Vorjahr war der Betrag fast doppelt so hoch. Und in den Heizkosten stand bereits ein separater Posten für den Betriebsstrom der Heizung.

Was Aylin tat: Sie forderte Belegeinsicht und bat um die Stromrechnungen. Heraus kam: Der Strom für die Heizungspumpe war sowohl im Allgemeinstrom als auch in den Heizkosten enthalten — doppelt.

Das Ergebnis: Nach ihrem Hinweis wurde die Doppelberechnung gestrichen. Ersparnis: 130 Euro — für einen einzigen genauen Blick.

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Wann sich das Nachhaken lohnt⁠

Ein kleiner, plausibler Allgemeinstrom-Posten ist normal und kein Grund zur Sorge. Genauer hinschauen solltest du, wenn der Betrag im Vergleich zum Vorjahr stark steigt, wenn er für die Hausgröße zu hoch wirkt oder wenn der Heizungs-Betriebsstrom an zwei Stellen auftaucht.

Ob deine gesamten Nebenkosten im Rahmen liegen, verrät dir Nebenkosten pro m²: Was ist normal?. Und welche Prüfwege es gibt, zeigt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Fällen helfen ein Fachanwalt oder der Mieterverein weiter.


Häufige Fragen zum Allgemeinstrom

Ist Allgemeinstrom umlagefähig?
Ja, der Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug und Außenbeleuchtung darf umgelegt werden. Nicht umlagefähig ist dagegen Strom für die Wohnung des Vermieters oder für Reparaturen.
Wie hoch ist Allgemeinstrom normalerweise?
Der Posten ist klein — im Schnitt nur wenige Cent pro Quadratmeter und Monat. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung sind das meist nur einige Euro im Jahr. Liegt der Betrag deutlich höher, solltest du nachhaken.
Was ist der Unterschied zwischen Allgemeinstrom und Heizungsstrom?
Allgemeinstrom versorgt gemeinschaftliche Bereiche wie das Treppenhaus. Der Heizungs-Betriebsstrom treibt Pumpe und Steuerung der Heizung an und gehört zu den Heizkosten. Wichtig: Er darf nicht zusätzlich beim Allgemeinstrom auftauchen, sonst zahlst du doppelt.
Wie erkenne ich einen überhöhten Allgemeinstrom?
Vergleiche mit dem Vorjahr und mit der Hausgröße, prüfe ob der Posten einzeln ausgewiesen ist, und achte auf eine mögliche Doppelung mit dem Heizungsstrom. Im Zweifel schafft die Belegeinsicht Klarheit.


Die rechtlichen Vorgaben beruhen auf der Betriebskostenverordnung (öffnet in neuem Tab). Die genannten Durchschnittswerte dienen der Orientierung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. In komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt oder den Mieterverein zu kontaktieren.

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HT

Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 26. März 2026 · Aktualisiert am 24. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:Allgemeinstrom NebenkostenHausstrom UmlageBetriebsstrom HeizungTreppenhaus StromNebenkosten prüfen

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