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Nachrechnen · Stimmt die Rechnung?

CO2-Kosten-Rechner: Was zahlt dein Vermieter?

Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten fürs Heizen – je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter. Rechne deine Stufe und beide Anteile nach.

Du brauchst: Verbrauch in kWh, Wohnfläche, Energieträger

Energieträger
Abrechnungsjahr

CO2-Preis für die Aufteilung 2025: 55 € je Tonne (§ 4 CO2KostAufG), zzgl. Umsatzsteuer.

Was steht in deiner Abrechnung?
Bezug der kWh

Gasrechnungen nennen kWh fast immer auf Brennwert-Basis. Steht „Hi“ oder „Heizwert“ dabei, wähle Heizwert.

kWh

Der Verbrauch, auf den sich die CO2-Kosten in deiner Abrechnung beziehen.

m²

Gebäudeverbrauch → Gebäudefläche, Wohnungsverbrauch → Wohnungsfläche.

€

Brutto. Ohne Angabe schätzen wir sie aus dem CO2-Preis.

Monate

Bei kürzeren Zeiträumen gelten die Stufengrenzen anteilig.

Trag deine Zahlen ein – das Ergebnis erscheint sofort.

So rechnen wir

Aus deinem Verbrauch in kWh und dem Standard-Emissionsfaktor der Emissionsberichterstattungsverordnung berechnen wir den CO2-Ausstoß. Erdgas rechnen wir auf Brennwert-Basis (0,1814 kg CO2 je kWh), wie Gasrechnungen es üblicherweise tun; auf Heizwert-Basis sind es 0,2009 kg. Heizöl: 0,2664 kg je kWh. Bei Fernwärme gibt der Versorger den Ausstoß an.

Den Ausstoß teilen wir durch die Wohnfläche, runden auf eine Nachkommastelle und lesen die Stufe aus dem Stufenmodell ab: von 0 Prozent Vermieteranteil unter 12 kg je m² bis 95 Prozent ab 52 kg. Bei kürzeren Abrechnungszeiträumen gelten die Grenzen anteilig.

Ohne CO2-Kosten aus der Abrechnung schätzen wir sie mit dem Preis, den das Gesetz für die Aufteilung vorgibt: 55 € je Tonne für 2025 und 60 € für 2026 – der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 €, auch wenn Auktionen höher liegen – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Quellen

Der Rechner rechnet nach und vergleicht – er ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsfragen zu deiner Abrechnung klärt der Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Häufige Fragen

Welcher CO2-Preis gilt 2026?
Für die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter gilt 2026 der Mittelwert des Preiskorridors, also 60 € je Tonne (§ 4 CO2KostAufG). An der Börse kann der Preis höher liegen; für die Stufe spielt der Preis keine Rolle, nur für die Höhe der Kosten.
Gilt die Aufteilung auch bei Fernwärme?
Ja, auch Fernwärme fällt unter das Gesetz. Der Versorger muss den CO2-Ausstoß ausweisen; trag diesen Wert in kg in den Rechner ein.
Brennwert oder Heizwert – was steht auf meiner Abrechnung?
Gas wird fast immer in Brennwert-kWh abgerechnet. Steht „Hi“ oder „Heizwert“ neben dem Verbrauch, wähle Heizwert. Der Unterschied beträgt rund 11 Prozent und kann über die Stufe entscheiden.
Was, wenn ich einen eigenen Gasvertrag habe?
Dann zahlst du die CO2-Kosten zunächst selbst an den Versorger. Der Rechner zeigt dir, welcher Anteil nach dem Stufenmodell auf den Vermieter entfällt. Wie du ihn geltend machst, klärt der Mieterverein.

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