28 Begriffe erklärt
Heiz- und Nebenkosten einfach erklärt
Kurze Erklärungen zu den Begriffen, die auf deiner Abrechnung stehen: was sie bedeuten, wie gerechnet wird und wo es geregelt ist. Was du konkret tun kannst, steht im Ratgeber.
Alle Begriffe von A bis Z mit Kurzdefinition
Betriebskosten von A bis Z – alle 17 Positionen der Betriebskostenverordnung
Heizkostenabrechnung erklärt – eine Musterabrechnung, Position für Position
Nach Thema
Betriebskosten A–Z
Alle Positionen im Überblick: Betriebskosten A–Z
- AllgemeinstromRatgeber
Strom für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Keller und Außenlicht; im Betriebskostenkatalog als Beleuchtung unter § 2 Nr. 11 BetrKV.
- GartenpflegeRatgeber
Pflege von Grünflächen, Spielplätzen und nicht öffentlichen Wegen am Haus; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 10 BetrKV.
- HausmeisterkostenRatgeber
Die Vergütung für den Hauswart; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 14 BetrKV, ohne Anteile für Reparaturen und Verwaltung.
- LeerstandRatgeber
Wohnungen, die zeitweise nicht vermietet sind; bei der Verteilung nach Fläche bleibt ihre Fläche Teil der Gesamtfläche des Hauses.
- TreppenhausreinigungRatgeber
Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Treppen, Flure und Keller; im Betriebskostenkatalog als Gebäudereinigung unter § 2 Nr. 9 BetrKV.
- WinterdienstRatgeber
Schneeräumen und Streuen auf Wegen am Haus; § 2 BetrKV nennt ihn nicht wörtlich, in Frage kommen Nr. 8 (Straßenreinigung) und Nr. 14 (Hauswart).
Abrechnung verstehen
- Abrechnungszeitraum
Der Zeitraum, für den Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden. Abgerechnet wird jährlich, daher umfasst er in aller Regel zwölf Monate.
- Grundkosten
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
- Heizkosten pro m²Ratgeber
Deine jährlichen Heizkosten inklusive Warmwasser geteilt durch deine Wohnfläche. Mit diesem Wert lässt sich die Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen.
- HeizkostenverordnungRatgeber
Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.
- NutzerwechselgebührRatgeber
Gebühr des Messdienstes für die Zwischenablesung und die Aufteilung der Jahreskosten, wenn ein Mieter während des Jahres aus- oder einzieht.
- Verbrauchskosten
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.
- VerteilerschlüsselRatgeber
Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.
Messtechnik & Ablesen
- Elektronischer Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler mit Temperaturfühler, Rechenwerk und Display. Er zählt Verbrauchswerte aus der Heizkörpertemperatur und speichert sie zum Stichtag.
- FernablesungRatgeber
Ablesung von Zählern und Heizkostenverteilern aus der Ferne, meist per Funk, ohne Zutritt zur Wohnung. Die Heizkostenverordnung schreibt sie schrittweise vor.
- HeizkostenverteilerRatgeber
Gerät am Heizkörper, das keine Kilowattstunden misst, sondern Verbrauchswerte erfasst, nach denen die Heizkosten im Haus verteilt werden.
- Kc-Wert
Korrekturfaktor für den Wärmeübergang vom Heizkörper auf den Heizkostenverteiler. Zusammen mit KQ ergibt er den Bewertungsfaktor.
- VerbrauchseinheitenRatgeber
Zählwerte eines Heizkostenverteilers ohne physikalische Einheit. Erst mit Bewertungsfaktor und der Summe im Haus ergeben sie deinen Kostenanteil.
- Verdunster-Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler mit einem Glasröhrchen voller Messflüssigkeit. Je wärmer der Heizkörper, desto mehr verdunstet – das ist der Ablesewert.
- Wärmemengenzähler
Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.
Warmwasser
- Grundkosten Warmwasser
Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
- Warmwasser-Formel
Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.
- WarmwasserkostenRatgeber
Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).
Heizung & Energie
- CO2-KostenaufteilungRatgeber
Aufteilung der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter; bei Wohngebäuden in zehn Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr.
- FernwärmeRatgeber
Wärme, die ein Versorger außerhalb des Hauses erzeugt und über ein Leitungsnetz liefert; abgerechnet wird sie als Kosten der Wärmelieferung.
- Verbundene Anlagen
Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).
- WärmepumpeRatgeber
Eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser nutzbar macht; der Strom für die Wärmeerzeugung zählt zu den Heizkosten.
Die Beteiligten
- Messdienst
Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.