Zum Hauptinhalt springen

28 Begriffe erklärt

Heiz- und Nebenkosten einfach erklärt

Kurze Erklärungen zu den Begriffen, die auf deiner Abrechnung stehen: was sie bedeuten, wie gerechnet wird und wo es geregelt ist. Was du konkret tun kannst, steht im Ratgeber.

Alle Begriffe von A bis Z mit Kurzdefinition

Betriebskosten von A bis Z – alle 17 Positionen der Betriebskostenverordnung

Heizkostenabrechnung erklärt – eine Musterabrechnung, Position für Position

Nach Thema

Betriebskosten A–Z

Alle Positionen im Überblick: Betriebskosten A–Z

  • AllgemeinstromRatgeber

    Strom für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Keller und Außenlicht; im Betriebskostenkatalog als Beleuchtung unter § 2 Nr. 11 BetrKV.

  • GartenpflegeRatgeber

    Pflege von Grünflächen, Spielplätzen und nicht öffentlichen Wegen am Haus; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 10 BetrKV.

  • HausmeisterkostenRatgeber

    Die Vergütung für den Hauswart; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 14 BetrKV, ohne Anteile für Reparaturen und Verwaltung.

  • LeerstandRatgeber

    Wohnungen, die zeitweise nicht vermietet sind; bei der Verteilung nach Fläche bleibt ihre Fläche Teil der Gesamtfläche des Hauses.

  • TreppenhausreinigungRatgeber

    Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Treppen, Flure und Keller; im Betriebskostenkatalog als Gebäudereinigung unter § 2 Nr. 9 BetrKV.

  • WinterdienstRatgeber

    Schneeräumen und Streuen auf Wegen am Haus; § 2 BetrKV nennt ihn nicht wörtlich, in Frage kommen Nr. 8 (Straßenreinigung) und Nr. 14 (Hauswart).

Abrechnung verstehen

  • Abrechnungszeitraum

    Der Zeitraum, für den Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden. Abgerechnet wird jährlich, daher umfasst er in aller Regel zwölf Monate.

  • Grundkosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

  • Heizkosten pro m²Ratgeber

    Deine jährlichen Heizkosten inklusive Warmwasser geteilt durch deine Wohnfläche. Mit diesem Wert lässt sich die Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen.

  • HeizkostenverordnungRatgeber

    Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.

  • NutzerwechselgebührRatgeber

    Gebühr des Messdienstes für die Zwischenablesung und die Aufteilung der Jahreskosten, wenn ein Mieter während des Jahres aus- oder einzieht.

  • Verbrauchskosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.

  • VerteilerschlüsselRatgeber

    Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.

Messtechnik & Ablesen

  • Elektronischer Heizkostenverteiler

    Heizkostenverteiler mit Temperaturfühler, Rechenwerk und Display. Er zählt Verbrauchswerte aus der Heizkörpertemperatur und speichert sie zum Stichtag.

  • FernablesungRatgeber

    Ablesung von Zählern und Heizkostenverteilern aus der Ferne, meist per Funk, ohne Zutritt zur Wohnung. Die Heizkostenverordnung schreibt sie schrittweise vor.

  • HeizkostenverteilerRatgeber

    Gerät am Heizkörper, das keine Kilowattstunden misst, sondern Verbrauchswerte erfasst, nach denen die Heizkosten im Haus verteilt werden.

  • Kc-Wert

    Korrekturfaktor für den Wärmeübergang vom Heizkörper auf den Heizkostenverteiler. Zusammen mit KQ ergibt er den Bewertungsfaktor.

  • VerbrauchseinheitenRatgeber

    Zählwerte eines Heizkostenverteilers ohne physikalische Einheit. Erst mit Bewertungsfaktor und der Summe im Haus ergeben sie deinen Kostenanteil.

  • Verdunster-Heizkostenverteiler

    Heizkostenverteiler mit einem Glasröhrchen voller Messflüssigkeit. Je wärmer der Heizkörper, desto mehr verdunstet – das ist der Ablesewert.

  • Wärmemengenzähler

    Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.

Warmwasser

  • Grundkosten Warmwasser

    Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

  • Warmwasser-Formel

    Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.

  • WarmwasserkostenRatgeber

    Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).

Heizung & Energie

  • CO2-KostenaufteilungRatgeber

    Aufteilung der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter; bei Wohngebäuden in zehn Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr.

  • FernwärmeRatgeber

    Wärme, die ein Versorger außerhalb des Hauses erzeugt und über ein Leitungsnetz liefert; abgerechnet wird sie als Kosten der Wärmelieferung.

  • Verbundene Anlagen

    Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).

  • WärmepumpeRatgeber

    Eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser nutzbar macht; der Strom für die Wärmeerzeugung zählt zu den Heizkosten.

Die Beteiligten

  • Messdienst

    Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.