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Nachrechnen · Stimmt die Rechnung?

Heizkosten bei Ein- und Auszug

Wer im Winter wohnt, heizt mehr als wer im Sommer wohnt. Deshalb werden Heizkosten bei einem Mieterwechsel oft nach Gradtagzahlen geteilt statt nach Tagen. Rechne beides für deine Wohnzeit aus.

Du brauchst: Abrechnungszeitraum, Ein- oder Auszugsdatum

Abrechnungszeitraum

Steht oben in der Heizkostenabrechnung, meist ein Kalenderjahr.

Deine Wohnzeit darin

Eingezogen: Einzugsdatum bis Ende des Zeitraums. Ausgezogen: Beginn bis Auszugsdatum.

Kosten der Wohnung im ganzen Zeitraum

Optional: Vor- und Nachmieter zusammen – dann siehst du die Beträge in Euro.

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Trag deine Wohnzeit ein – das Ergebnis erscheint sofort.

So rechnen wir

Die Gradtagzahlentabelle verteilt den Heizbedarf eines Jahres auf die Monate, zusammen 1000 Promille: Januar 170, Februar 150, März 130, April 80, Mai 40, Juni bis August zusammen 40, September 30, Oktober 80, November 120, Dezember 160. Angebrochene Monate rechnen wir tageweise.

Dein Anteil ist die Summe der Promille deiner Wohnzeit geteilt durch die Promille des Abrechnungszeitraums. Warmwasser wird immer nach Tagen geteilt.

Vorrang hat die Zwischenablesung beim Wechsel: Der abgelesene Verbrauch wird danach verteilt, Gradtagzahlen oder Tage gelten für die übrigen Kosten – für alle Kosten nur, wenn keine verwertbare Ablesung vorliegt (§ 9b HeizkostenV).

Quellen

Der Rechner rechnet nach und vergleicht – er ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsfragen zu deiner Abrechnung klärt der Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

Häufige Fragen

Was sind Gradtagzahlen?
Ein Maß dafür, wie viel in einem Monat geheizt werden muss. Die Tabelle verteilt ein Jahr auf 1000 Promille, der Januar zählt mit 170 fast dreizehnmal so viel wie ein Sommermonat.
Wann wird nach Tagen statt nach Gradtagzahlen geteilt?
Warmwasser immer nach Tagen. Für die Heizung erlaubt die Verordnung beide Wege; welcher gilt, steht in deiner Abrechnung oder im Mietvertrag. Der Rechner zeigt beide Ergebnisse nebeneinander.
Brauche ich eine Zwischenablesung?
Die Heizkostenverordnung sieht beim Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vor. Frag deinen Vermieter, ob und wann abgelesen wurde – der gemessene Verbrauch geht der Schätzung nach Gradtagzahlen vor.

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