Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Abflussprinzip bei Heizkosten: Warum es meist unzulässig ist

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 54
und ist nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel unzulässig
Grund:
Zentrale Rechtsaussage zum Abflussprinzip bei Heizkosten ohne Aktenzeichen. Ein passendes, tragfähiges Urteil existiert (BGH VIII ZR 49/07, 20.02.2008), wird aber nicht genannt.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 72
hat die Rechtsprechung das Abflussprinzip grundsätzlich für zulässig gehalten
Grund:
Auch diese Gegenaussage (kalte Betriebskosten) stützt sich auf dasselbe Urteil (VIII ZR 49/07), das aber nicht zitiert wird.
C — formalZeile 50
verlangt die Heizkostenverordnung für Heiz- und Warmwasserkosten im Ergebnis eine Zuordnung nach dem tatsächlichen Verbrauch
Grund:
Sammel-Eintrag: Mehrfache Erwähnung von 'Heizkostenverordnung' im Fließtext ohne Hyperlink zur Primärquelle (nur interner Blog-Link).

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.