Prüfbericht: Aufzugskosten im Erdgeschoss: Musst du als EG-Mieter zahlen?
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 40
„Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Aufzugskosten grundsätzlich auf alle Mietparteien eines Hauses umgelegt werden“
- Grund:
- Zentrale Kernaussage des Artikels als 'Rechtsprechung des BGH' bezeichnet, ohne das einschlägige Urteil (BGH VIII ZR 103/06 vom 20.09.2006) namentlich zu nennen.
C — formalZeile 32
„konkret zu den "Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs" nach § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung“
- Grund:
- § wird korrekt benannt, aber ohne Hyperlink zur Primärquelle.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 32: Aufzugskosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 7 BetrKV (Betriebsstrom, Wartung, Prüfung, Reinigung) — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 40: Aufzugskosten dürfen grundsätzlich auch auf Erdgeschoss-Mieter umgelegt werden — https://www.streifler.de/artikel/aufzugskosten-3a-kosten-duerfen-auch-auf-erdgeschossmieter-umgelegt-werden-_2367
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