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Prüfberichte

Prüfbericht: Aufzugskosten im Erdgeschoss: Musst du als EG-Mieter zahlen?

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 40
Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Aufzugskosten grundsätzlich auf alle Mietparteien eines Hauses umgelegt werden
Grund:
Zentrale Kernaussage des Artikels als 'Rechtsprechung des BGH' bezeichnet, ohne das einschlägige Urteil (BGH VIII ZR 103/06 vom 20.09.2006) namentlich zu nennen.
C — formalZeile 32
konkret zu den "Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs" nach § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung
Grund:
§ wird korrekt benannt, aber ohne Hyperlink zur Primärquelle.

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.