Prüfbericht: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung: So forderst du sie ein
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 44
„Der BGH hat das unmissverständlich klargestellt: Für die Einsicht bedarf es keines besonderen Interesses des Mieters“
- Grund:
- Inhaltlich zutreffend, aber ohne Aktenzeichen. Einschlägig ist BGH VIII ZR 66/20 vom 15.12.2021.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 195
„Das Amtsgericht Münster hat 2024 entschieden, dass ein Vermieter keine Nachzahlung einklagen kann“
- Grund:
- Kein Aktenzeichen genannt. Eine inhaltlich passende AG-Münster-Entscheidung zu verweigerter Belegeinsicht/Zurückbehaltungsrecht ist auffindbar, aber nicht zweifelsfrei demselben Datum zuzuordnen.
C — formalZeile 220
„Die Kopierkosten – in der Regel 10 bis 25 Cent pro Seite“
- Grund:
- Preisangabe ohne Quelle.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 42: Recht auf Belegeinsicht aus § 259 BGB (Rechnungslegung inkl. Belegvorlage) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html
- Zeile 74: Mieter darf auch Ableseprotokolle anderer Nutzer einsehen, Datenschutz steht nicht entgegen — https://datenbank.nwb.de/Dokument/731270/
- Zeile 183: Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB bei verweigerter Belegeinsicht — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html
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