Prüfbericht: Eigentumswohnung vs. Mietwohnung: So unterscheiden sich die Heizkosten
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 58
„Als Mieter hast du einen klaren Vorteil: Die Heizkostenverordnung schreibt genau vor, wie Heizkosten abgerechnet werden müssen.“
- Grund:
- Sammel-Befund: Zahlreiche §-Bezüge im Artikel (§ 556 BGB, HeizkostenV, WEG) sind nur intern verlinkt oder gar nicht verlinkt, ohne direkten externen Primärquellenlink im Fließtext.
C — formalZeile 119
„Praxis: Die meisten Verwaltungen rechnen innerhalb von 6-9 Monaten ab“
- Grund:
- Unbelegte Praxisangabe ohne Quelle; unkritisch, da als "Praxis" und nicht als Rechtspflicht gekennzeichnet.
Geprüft und in Ordnung (5)
- Zeile 73: Mieter: Abrechnungsfrist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 74: Bei Fristversäumnis entfällt Nachforderung des Vermieters — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 75: Mieter: Widerspruchs-/Einwendungsfrist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 121: WEG-Beschlussanfechtung muss innerhalb eines Monats erhoben werden (§ 45 WEG) — https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__45.html
- Zeile 110: Verwaltungskosten sind bei Mietern nicht umlagefähig — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
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