Prüfbericht: Fernablesbare Heizkostenzähler: Pflicht & deine Rechte 2026
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 53
„Die Heizkostenverordnung regelt diese Pflichten im Detail — sie ist die gesetzliche Grundlage für alles, was hier folgt.“
- Grund:
- Sammel-Befund: §-Bezüge (§ 5, § 6a, § 12 HeizkostenV) sind inhaltlich korrekt, aber nicht durchgängig mit direkten externen Primärquellenlinks im Fließtext versehen.
Geprüft und in Ordnung (7)
- Zeile 24: Bis Ende 2026 müssen Bestandsgeräte auf Fernablesung umgerüstet sein (§ 5 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
- Zeile 49: Seit 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Neugeräte eingebaut werden — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
- Zeile 43: Interoperabilitätspflicht greift erst nach dem 31. Dezember 2031 — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
- Zeile 25: Seit 1. Januar 2022 Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten (§ 6a HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6a.html
- Zeile 26: 3%-Kürzungsrecht bei fehlender Verbrauchsinformation (§ 12 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 83: 15%-Kürzungsrecht ist eigenständig und betrifft fehlende verbrauchsabhängige Abrechnung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 95: Jonas' Kürzung nach § 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV korrekt zugeordnet (fehlende Info nach § 6a, nicht fehlende Ausstattung) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.