Prüfbericht: Heizkostenzähler-Eichung: Fristen und deine Rechte
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 33
„Mess- und Zählgeräte unterliegen in Deutschland dem Eichrecht – geregelt im Mess- und Eichgesetz (MessEG).“
- Grund:
- Gesetz wird namentlich genannt, im gesamten Artikel fehlt aber jeder Link zur Primärquelle (MessEG/MessEV auf gesetze-im-internet.de) trotz mehrfacher inhaltlicher Bezugnahme.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 43: Heizkostenverteiler (Verdunstung/elektronisch) unterliegen keiner Eichpflicht, nur einer Bauartzulassung nach § 5 HeizkostenV — https://www.haufe.de/id/beitrag/betriebskostenarten-nach-2-betrkv-483-eichung-von-erfassungsgeraeten-HI15872740.html
- Zeile 53: Eichgültigkeit von Wärme-/Warmwasserzählern liegt grob bei fünf bis sechs Jahren (aktuell bundeseinheitlich 6 Jahre, MessEV Anlage 7, vereinheitlicht seit Nov. 2021) — https://www.ista.com/de/kontakt-service/fachwissen/eichfrist-wasserzaehler-und-waermezaehler/
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