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Prüfberichte

Prüfbericht: Nachzahlung 500 € oder 1.000 €: normal oder zu viel?

Agentencheck vom 26. September 2026 · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

C — formalZeile 73
„Das liegt über 25,50 €, also im Bereich „zu hoch“, bei den teuersten zehn Prozent.“
Grund:
Leichte Vereinfachung. Die 10-40-40-10-Einteilung des Heizspiegels ist eine Einordnung von Gebäuden (Flyer: „zu hoch: Achtung: 90 % aller Wohngebäude sind effizienter als Ihr Haus“). Der Artikel überträgt sie auf die Kosten einer Wohnung (hochgerechnet über die Wohnfläche). Gleiches gilt für Zeile 71 („weit weg von den teuersten zehn Prozent“) und die FAQ-Antwort „Sind 1.000 Euro Nachzahlung zu viel?“. Unkritisch, weil der Artikel direkt davor (Zeile 65) ausdrücklich sagt, dass die Werte für das ganze Gebäude gelten und nur grobe Orientierung sind.
Geprüft gegen:
„Die Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent) erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand des Hauses.“ Flyer 2026, S. 4: „zu hoch: Achtung: 90 % aller Wohngebäude sind effizienter als Ihr Haus.“
C — formalZeile 113
„Ein paar Prozent mehr passen zu einem kühleren Jahr. Ein großer Sprung ohne geändertes Heizverhalten ist eine Frage an die Hausverwaltung. Vorsicht nach einem Gerätewechsel: Neue Heizkostenverteiler zählen oft anders, dann sind die Einheiten nicht direkt vergleichbar.“
Grund:
Erfahrungsaussagen ohne Einzelbeleg. Unkritisch: co2online nennt den kälteren Winter selbst als Ursache der höheren Kosten 2025; die Nicht-Vergleichbarkeit von Einheiten nach Gerätewechsel folgt aus der Einheitenlogik von Heizkostenverteilern (Einheiten sind keine kWh und geräte-/skalenabhängig).
Geprüft gegen:
„Hauptursachen waren die gestiegenen Preise einzelner Energieträger sowie der kältere Winter.“

Geprüft und in Ordnung (13)

  • Zeile 24 / 87 / FAQ: Heizspiegel 2026, Erdgas, 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr 2025 = 1.170 € (+14 %) — deckungsgleich mit https://www.co2online.de/co2online/Presse/Pressemitteilungen_nach_Jahren/2026/260922-pm-heizspiegel.pdf (S. 2, „Erdgas 1.170 Euro (+14 %)“, Tabellenunterschrift „Heizkosten für eine durchschnittliche 70 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus“) und der verlinkten HTML-Pressemitteilung; `src/data/heizspiegel/2026.json` (`referenzKosten70qm.gas`, `_belege`).
  • Zeile 87: Heizspiegel 2025, Erdgas 70 m², Abrechnungsjahr 2024 = 1.030 € — deckungsgleich mit https://www.co2online.de/presse/heizspiegel-2025-heizen-mit-gas-wieder-deutlich-teurer-waermepumpen-seit-2022-guenstiger/ (Tabelle „2024: 1.030 € | 1.030 € | 1.225 € | 680 € | 615 €“, erste Spalte Erdgas) und `src/data/heizspiegel/2025.json`.
  • Zeile 53: „Mittel“ = „Das Gebäude liegt im Durchschnitt.“ — wörtlich Flyer 2026, S. 4 (https://www.co2online.de/co2online/Multimedia/Publikationen/HeizspiegelFlyer_2026_web.pdf, „mittel: Das Gebäude liegt im Durchschnitt.“).
  • Zeile 41: Kaltwasser wird herausgerechnet — Flyer 2026, S. 3: „Sind Kaltwasserkosten darin enthalten, müssen sie herausgerechnet werden.“
  • Zeile 63 (Tabellenfuß) / Zeile 31 (Box): Grenzwerte 250–500 m², Abrechnungsjahr 2025, inkl. Warmwasser — Flyer 2026, S. 4: Erdgas „bis 10,10 bis 16,70 bis 25,50 ab 25,51“, Heizöl „bis 10,30 bis 14,70 bis 22,00 ab 22,01“, Fernwärme „bis 8,20 bis 18,50 bis 29,70 ab 29,71“, Wärmepumpe „bis 6,40 bis 10,20 bis 19,40 ab 19,41“; Fußnote „Die Vergleichswerte gelten für das Abrechnungsjahr 2025 … beinhalten die Anteile für Raumwärme und Warmwasserbereitung“. Identisch mit `src/data/heizspiegel/2026.json` (`bereicheNachGebaeudegroesse["250-500"]`).
  • Zeile 65: Zitat „den Heizenergieverbrauch einer Wohnung in zentralbeheizten Gebäuden zu bewerten“ — wörtlich Flyer 2026, S. 4 („Die Tabelle ermöglicht es nicht, Energieträger und Heizsysteme miteinander zu vergleichen oder den Heizenergieverbrauch einer Wohnung in zentralbeheizten Gebäuden zu bewerten.“).
  • Zeile 103: Eigene Grenzen für 80–150, 150–250, über 500 m² — Flyer 2026, S. 4 (vier Gebäudeklassen).
  • Zeile 91 / FAQ: § 560 Abs. 4 BGB — „Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.“ — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html.
  • Zeile 109: § 7 Abs. 1 HeizkostenV — mindestens 50, höchstens 70 vom Hundert nach erfasstem Wärmeverbrauch, übrige Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche (oder umbautem Raum) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html. Der Artikel sagt „der Rest nach Fläche“; die Variante „umbauter Raum“ fehlt, für die Einordnung unerheblich.
  • Zeile 115: § 556 Abs. 4 BGB — „Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren.“ — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html.
  • Zeile 135: § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB — Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html.
  • RDG-Linie (ADR-0013): Der Artikel rechnet, vergleicht und nennt Normen als Fundstelle. Keine Zahlungs- oder Widerspruchsempfehlung; die Frage „Muss ich zahlen / was folgt rechtlich?“ wird ausdrücklich an Mieterverein oder Fachanwalt verwiesen (Zeile 137). Hinweis „ersetzt keine Rechtsberatung“ vorhanden.
  • Content-Leitlinien (`docs/seo/CONVERSION-TREIBER-2026-09.md`): L1 Anlass (Abrechnung mit Nachzahlung 500–1.000 €) erfüllt; L3 € vor dem ersten H2 (erstes „Euro“ bei Wort 2, 1.170 € bei Wort 63, 9,99 € bei Wort 90) erfüllt; L5 erster Direkt-CTA (`<CTABanner variant="inline" />`) direkt nach „Liege ich drüber?“, bei 32 % des Gesamttexts bzw. 40 % des Fließtexts ohne FAQ/Fazit; L7 `CTABanner`, `HeizkostenCheck` und `/experten-check`-Links übergeben den Slug automatisch (`MDXComponents`). ### Rechenwege (reproduzierbar) Tabelle „Von der Nachzahlung zu deinen Heizkosten“ (Heizkosten = Nachzahlung + 12 × Vorauszahlung): 500 + 720 = 1.220 · 500 + 960 = 1.460 · 500 + 1.200 = 1.700 · 750 + 720 = 1.470 · 750 + 960 = 1.710 · 750 + 1.200 = 1.950 · 1.000 + 720 = 1.720 · 1.000 + 960 = 1.960 · 1.000 + 1.200 = 2.200. Tabelle nach Wohnungsgröße (Wohnfläche × Grenzwert, auf 5 € gerundet): | m² | Gas × 16,70 | Öl × 14,70 | Fernwärme × 18,50 | Wärmepumpe × 10,20 | Gas „zu hoch“ × 25,51 | |----|-------------|------------|-------------------|--------------------|-----------------------| | 40 | 668 → 670 | 588 → 590 | 740 | 408 → 410 | 1.020,40 → 1.020 | | 60 | 1.002 → 1.000 | 882 → 880 | 1.110 | 612 → 610 | 1.530,60 → 1.530 | | 70 | 1.169 → 1.170 | 1.029 → 1.030 | 1.295 | 714 → 715 | 1.785,70 → 1.785 | | 80 | 1.336 → 1.335 | 1.176 → 1.175 | 1.480 | 816 → 815 | 2.040,80 → 2.040 | | 100 | 1.670 | 1.470 | 1.850 | 1.020 | 2.551 → 2.550 | Die 70-m²-Zeile stimmt mit den Pressemitteilungs-Werten überein (Gas 1.170, Öl 1.030, Fernwärme 1.295, Wärmepumpe 715 €). Werte identisch mit `heizkosten-wohnungsgroesse-tabelle`. Einordnungsbeispiele: 1.220 / 70 = 17,43 €/m² (> 16,70, < 25,51 → erhöht) · 1.960 / 70 = 28,00 €/m² (> 25,51 → zu hoch) · FAQ: 2.200 / 100 = 22,00 €/m² (erhöht). Vorauszahlungs-Hebel: 12 × 55 = 660 € · 1.030 − 660 = 370 € · 1.170 − 660 = 510 € · 510 / 370 = 1,378 → +38 % · 1.170 / 1.030 = 1,136 (Pressemitteilung: +14 %) · 1.170 / 12 = 97,50 €. Beispiel Tobias (illustrativ): 780 + 12 × 65 = 1.560 € · 1.560 / 62 = 25,16 €/m² (Fernwärme 250–500: mittel bis 18,50, erhöht bis 29,70 → erhöht) · 9.120 / 480 = 19,00 €/m² (knapp über 18,50) · 1.560 / 12 = 130 €.

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.