Prüfbericht: Heizkostenabrechnung: Die großen Messdienste im Überblick
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 74
„Erlaubt sind Verteilungen zwischen 50/50 und 70/30 zwischen Verbrauchs- und Grundkosten.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: §-nahe Aussagen (auch Zeile 80 CO2-Aufteilung, Zeile 102 12-Monats-Frist) ohne Direktlink zur Primärquelle.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 62: Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung zum Submetering-Markt (2015-2017) identifizierte Wettbewerbsprobleme, floss in HeizkostenV-Novelle 2021 ein — https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2015/02_07_2015_Submetering.html
- Zeile 74: Verteilerschlüssel muss zwischen 50/50 und 70/30 liegen — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 80: CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter seit 2023 — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/
- Zeile 102: 12 Monate Zeit für Einwände nach Erhalt der Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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