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Prüfberichte

Prüfbericht: Heizkostenabrechnung erstellen: Anleitung für Vermieter

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 154
Brennstoffkosten Warmwasser = Warmwassermenge × 2,5 × Brennstoffpreis / Heizwert
Grund:
Als 'Formel nach § 9 HeizkostenV' bezeichnet, aber die tatsächliche Formel lautet Q = 2,5 × V × (tw−10); der Temperaturfaktor (tw−10) fehlt hier vollständig, wodurch die dargestellte Formel dem Wortlaut der Norm nicht entspricht.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 219
50% | Schlecht gedämmte Altbauten (vor 1991)
Grund:
Widerspricht der Richtung der tatsächlichen Sonderregel in § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV: Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung 1994 nicht erfüllen und mit Öl/Gas beheizt werden bei gedämmten Leitungen, müssen genau 70% (nicht 50%) verbrauchsabhängig abrechnen.
C — formalZeile 41
Verbrauchserfassung | § 4 HeizkostenV | Kürzungsrecht 15%
Grund:
Sammel-Eintrag: Die Tabelle verknüpft §4/§6/§5 HeizkostenV direkt mit der Konsequenz 'Kürzungsrecht', obwohl das Kürzungsrecht selbst in § 12 HeizkostenV geregelt ist – ungenaue Rechtsgrundlage-Zuordnung, kein Link zur Primärquelle.

Geprüft und in Ordnung (5)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.