Prüfbericht: Heizkostenabrechnung erstellen: Anleitung für Vermieter
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 154
„Brennstoffkosten Warmwasser = Warmwassermenge × 2,5 × Brennstoffpreis / Heizwert“
- Grund:
- Als 'Formel nach § 9 HeizkostenV' bezeichnet, aber die tatsächliche Formel lautet Q = 2,5 × V × (tw−10); der Temperaturfaktor (tw−10) fehlt hier vollständig, wodurch die dargestellte Formel dem Wortlaut der Norm nicht entspricht.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 219
„50% | Schlecht gedämmte Altbauten (vor 1991)“
- Grund:
- Widerspricht der Richtung der tatsächlichen Sonderregel in § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV: Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung 1994 nicht erfüllen und mit Öl/Gas beheizt werden bei gedämmten Leitungen, müssen genau 70% (nicht 50%) verbrauchsabhängig abrechnen.
C — formalZeile 41
„Verbrauchserfassung | § 4 HeizkostenV | Kürzungsrecht 15%“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: Die Tabelle verknüpft §4/§6/§5 HeizkostenV direkt mit der Konsequenz 'Kürzungsrecht', obwohl das Kürzungsrecht selbst in § 12 HeizkostenV geregelt ist – ungenaue Rechtsgrundlage-Zuordnung, kein Link zur Primärquelle.
Geprüft und in Ordnung (5)
- Zeile 64: 12-Monats-Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 56: HeizkostenV gilt nicht für Passivhäuser mit Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·a) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__11.html
- Zeile 54: HeizkostenV gilt nicht für Zweifamilienhäuser, wenn der Vermieter selbst dort wohnt (hier korrekt ohne falsche §-Nummer benannt) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html
- Zeile 213: Verteilerschlüssel: mindestens 50%, maximal 70% verbrauchsabhängig — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 295: Mieter dürfen nach § 259 BGB Originalbelege einsehen (etablierte Anwendung auf Nebenkostenabrechnungen laut BGH-Rechtsprechung) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html
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