Prüfbericht: Heizkostenabrechnung falsch: Was du jetzt tun kannst (2026)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 0 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 22
„Bei mindestens 50 % verbrauchsabhängiger Abrechnung gilt ein Kürzungsrecht von 15 %“
- Grund:
- Widerspricht der korrekten Erklärung im selben Artikel (Zeile 58: Kürzungsrecht gilt, wenn NICHT verbrauchsabhängig abgerechnet wurde). So formuliert, klingt es, als löse das Erreichen der 50%-Schwelle die Kürzung aus – interne Inkonsistenz.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 19: 12 Monate Zeit nach Erhalt für Einwendungen, § 556 Abs. 3 BGB — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 44: Recht auf Belegeinsicht aus § 259 BGB (etablierte Anwendung auf Nebenkostenabrechnungen) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html
- Zeile 58: 15% Kürzungsrecht bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 109: Quellenangaben am Artikelende (§556 BGB, HeizkostenV) sind korrekte, funktionierende Direktlinks — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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