Prüfbericht: Gerätemiete in der Heizkostenabrechnung: zu hoch?
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 38
„Dein Vermieter muss bei der Auswahl des Messdienstes auf ein angemessenes Verhältnis von Preis und Leistung achten.“
- Grund:
- Normative Rechtsaussage (Wirtschaftlichkeitsgebot) ohne jede Quellenangabe im gesamten Artikel. Die gesetzliche Grundlage ist § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ('dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten') sowie ergänzende Rechtsprechung dazu, wird aber nirgends im Artikel genannt oder verlinkt.
C — formalZeile 30
„Die Heizkostenverordnung erlaubt es Vermietern ausdrücklich, die Geräte zur Verbrauchserfassung zu mieten statt zu kaufen — und die laufenden Kosten dafür auf die Mieter umzulegen.“
- Grund:
- Inhaltlich zutreffend (Kosten der Ausstattung zur Verbrauchserfassung sind umlagefähige Betriebskosten der Wärmeversorgung), aber im gesamten Artikel wird kein einziger Paragraf der Heizkostenverordnung verlinkt oder auch nur genannt.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 92: 12 Monate Widerspruchsfrist ab Zustellung der Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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