Prüfbericht: heizkostenabrechnung-pruefen-dortmund
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C
Befunde
C — formalZeile 65
„Erlaubt ist eine Spanne von 50/50 bis 70/30 zwischen Grund- und Verbrauchskosten.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: Mehrere korrekte HeizkostenV-Aussagen im Artikel (50/70-Regel, Warmwassertrennung seit 2013, CO2-Aufteilung seit 2023) sind ohne direkten Primärquellenlink im Fließtext belegt.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 24: DEW21 (Dortmunder Energie- und Wasserversorgung) ist lokaler Fernwärmeversorger in Dortmund — https://www.dew21.de/privatkunden/waerme/fernwaerme
- Zeile 65: Verbrauchsabhängiger Anteil muss zwischen 50% und 70% liegen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 109: 12-Monats-Widerspruchsfrist ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.