Prüfbericht: heizkostenabrechnung-pruefen-duesseldorf
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C
Befunde
C — formalZeile 61
„Erlaubt ist eine Spanne von 50/50 bis 70/30.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: Mehrere korrekte HeizkostenV-Aussagen im Artikel (50/70-Regel, Warmwassertrennung seit 2013, CO2-Aufteilung seit 2023) sind ohne direkten Primärquellenlink im Fließtext belegt.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 25: Düsseldorfer Fernwärmenetz ca. 277 km, vier Netzbereiche, betrieben über Stadtwerke Düsseldorf/Netzgesellschaft Düsseldorf — https://www.netz-duesseldorf.de/unsere-infrastruktur/fernwaerme
- Zeile 61: Verbrauchsabhängiger Anteil muss zwischen 50% und 70% liegen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 102: 12-Monats-Widerspruchsfrist ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.