Prüfbericht: heizkostenabrechnung-pruefen-koeln
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 2 C
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 35
„Aktuell nutzen nur rund 11,2 % der Häuser in der Stadt Fernwärme ... Die Stadt plant zwar, den Fernwärmeanteil bis etwa 2030 auf rund ein Drittel auszubauen“
- Grund:
- Recherchierte Angaben zu RheinEnergie/Stadt Köln nennen einen aktuellen Fernwärme-Anteil an der Wärmeversorgung von ca. 16–18 % sowie ein Ausbauziel von ca. 30 % bis 2035 (nicht 2030). Sowohl der aktuelle Prozentwert als auch das Zieljahr weichen damit von den im Artikel genannten Werten ab.
C — formalZeile 54
„Erlaubt ist eine Spanne von 50/50 bis 70/30 zwischen Grund- und Verbrauchskosten.“
- Grund:
- Sammel-Befund: Mehrere Absätze (Z.54 HeizkostenV §7, Z.62 §9 HeizkostenV, Z.66 CO2KostAufG, Z.98 §556 BGB) erwähnen Normen ohne direkten Link auf gesetze-im-internet.de.
C — formalZeile 80
„Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes ist branchenweit etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft“
- Grund:
- Statistik-Zitat ohne Quellenlink.
- Quelle:
- https://mieterbund.de/aktuelles/
Geprüft und in Ordnung (5)
- Zeile 54: Aufteilung Grund-/Verbrauchskosten 50/50 bis 70/30 zulässig — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 62: Getrennte Erfassung Heizung/Warmwasser seit Ende 2013 verpflichtend — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
- Zeile 66: CO2-Kostenaufteilung seit 2023 nach energetischem Zustand — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/BJNR215400022.html
- Zeile 98: 12-Monats-Frist für schriftlichen Widerspruch ab Zugang der Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 100: mieterbund.de/mieterverein-vor-ort ist eine funktionierende Mietervereins-Suche — https://mieterbund.de/mieterverein-vor-ort/
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.