Prüfbericht: Heizkostenverteiler: So funktioniert die Ablesung (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 207
„Wenn die Verbrauchserfassung fehlt oder fehlerhaft ist, darfst du deine Heizkosten um 15% kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung).“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: §12 wird zweimal erwähnt (Zeile 207, 216), im gesamten Artikel fehlt aber ein direkter Link zur Primärquelle (gesetze-im-internet.de).
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 152: Frist fernablesbare Heizkostenverteiler bis 31.12.2026 korrekt — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
- Zeile 207: 15%-Kürzungsrecht bei fehlender/fehlerhafter Verbrauchserfassung (§12) korrekt — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 216: 3%-Kürzungsrecht 'seit 2024' bei fehlender Fernablesbarkeit – bestätigt (Änderungsgesetz v. 16.10.2023, in Kraft 1.10.2024) — https://www.buzer.de/12_HeizkostenV.htm
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.