Prüfbericht: ista-Heizkostenabrechnung prüfen: Fehler erkennen
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 42
„Vorgeschrieben ist ein Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 Prozent“
- Grund:
- Mehrere §-bezogene Aussagen (Verteilerschlüssel 50-70% Z.42/58, Warmwasser-Trennung Z.46, CO2-Aufteilung Z.50, Reparatur/Wartung-Abgrenzung Z.64, 12-Monats-Frist Z.74) ohne Link auf die jeweilige Primärquelle - Sammel-Eintrag fehlender Quellenlinks.
C — formalZeile 34
„Das Bundeskartellamt hat den Submetering-Markt – also die Branche der Messdienstleister – in einer Sektoruntersuchung unter die Lupe genommen.“
- Grund:
- Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung (Z.34) und Deutscher-Mieterbund-Statistik (Z.26) werden ohne Beleglink genannt, obwohl beide Aussagen inhaltlich zutreffen und belegbar wären.
Geprüft und in Ordnung (7)
- Zeile 26: DMB: rund jede zweite Heizkostenabrechnung enthält Fehler — https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/heizkosten-abrechnungen-zu-haeufig-fehlerhaft
- Zeile 34: Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung bestätigt konzentrierten Submetering-Markt ohne Mieter-Wahlrecht — https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/04_05_2017_Sektoruntersuchung_Submetering.html
- Zeile 42: Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 Prozent gesetzlich vorgeschrieben (§ 7 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 46: Warmwasser-Wärme muss seit Ende 2013 getrennt von Heizwärme erfasst werden — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
- Zeile 50: CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter gilt seit 2023 (CO2KostAufG) — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/
- Zeile 64: Reparaturen an der Heizungsanlage nicht umlagefähig, nur Wartung (§ 2 Nr. 4 BetrKV) — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 74: 12 Monate Widerspruchsfrist nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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