Prüfbericht: Kalte Wohnung im Winter: Deine Rechte & Soforthilfe
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 4 A / 3 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 48✓ Korrigiert am 3. August 2026
„Auch dann muss geheizt werden, wenn die Außentemperatur mehrere Tage unter 16°C fällt. Das hat das Landgericht Berlin bestätigt (Az. 65 S 70/92).“
- Grund:
- Das zitierte Urteil (LG Berlin, 20.10.1992, Az. 65 S 70/92) behandelt einen Totalausfall der Gasversorgung während der laufenden Heizperiode (100% Minderung nach § 537 BGB a.F.) - nicht die Frage einer Heizpflicht außerhalb der Heizperiode bei mehrtägiger Außentemperatur unter 16°C. Gericht und Tenor passen nicht zur behaupteten Aussage.
- Korrektur:
- LG Berlin Az. 65 S 70/92 als Beleg für die Heizpflicht außerhalb der Heizperiode entfernt – das Urteil betrifft einen Totalausfall während der Heizperiode, nicht die Außentemperatur-Regel; Aussage ohne Aktenzeichen als Faustregel formuliert.
A — objektiv falschZeile 125✓ Korrigiert am 3. August 2026
„15–17°C | 20–30% | AG Hamburg, Az. 46 C 108/04“
- Grund:
- AG Hamburg, 10.05.2006, Az. 46 C 108/04 behandelt Sommer-Hitzestau in einer Neubau-Dachgeschosswohnung (bis 30°C, Grenzwert 25-26°C) - nicht Kälte/Heizungsmängel im Winter. Gericht/Tenor passen nicht zur Tabellenaussage.
- Korrektur:
- Minderungstabelle Zeile 15–17°C: falsches Urteilszitat AG Hamburg 46 C 108/04 (betrifft sommerliche Überhitzung, nicht Winterkälte) entfernt, Fundstelle durch 'je nach Einzelfall' ersetzt.
A — objektiv falschZeile 126✓ Korrigiert am 3. August 2026
„12–14°C | 30–50% | LG Hamburg, Az. 307 S 130/08“
- Grund:
- LG Hamburg, 05.03.2009, Az. 307 S 130/08 behandelt Lärm- und Wärmeemissionen aus einem Heizungskeller mit insgesamt 10% Minderung - nicht eine Raumtemperatur von 12-14°C mit 30-50% Minderung. Tenor passt nicht zur Tabellenaussage.
- Korrektur:
- Minderungstabelle Zeile 12–14°C: falsches Urteilszitat LG Hamburg 307 S 130/08 (betrifft Lärm-/Wärmeemissionen aus Heizungskeller, nicht 12–14°C Raumtemperatur) entfernt, Fundstelle durch 'je nach Einzelfall' ersetzt.
A — objektiv falschZeile 127✓ Korrigiert am 3. August 2026
„Unter 12°C | 50–75% | AG Charlottenburg, Az. 19 C 228/10“
- Grund:
- Das Aktenzeichen 19 C 228/10 des AG Charlottenburg ist trotz gezielter Suche nicht auflösbar. Das einzige auffindbare ähnliche Aktenzeichen ist AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.1999, Az. 19 C 228/98 (10% Minderung bei durchschnittlich 18°C) - Aktenzeichen und Inhalt weichen von der Tabellenangabe ab.
- Korrektur:
- Minderungstabelle Zeile unter 12°C: nicht auflösbares Aktenzeichen AG Charlottenburg 19 C 228/10 entfernt, Fundstelle durch 'je nach Einzelfall' ersetzt.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 124
„18–19°C | 10–20% | AG Köln, Az. 201 C 481/10“
- Grund:
- Das Urteil (AG Köln, 13.04.2012) existiert und behandelt unzureichende Beheizbarkeit/fehlende Einzelraumregulierung, stützt aber die feste Bandbreite 18-19°C nicht direkt - es urteilte 20% Minderung für Jan/Feb und 10% für März/April, ohne feste Gradzahlen-Bänder. Einzelfall wird zur allgemeinen Tabellenregel verallgemeinert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 128
„Unbewohnbar (unter 10°C) | 75–100% | LG Berlin, Az. 65 S 70/92“
- Grund:
- Das Urteil stützt im Kern eine 100%-Minderung bei Unbewohnbarkeit (dort: Totalausfall der Gasversorgung), die konkrete 10°C-Schwelle und Bandbreite 75-100% sind aber nicht Teil des Urteils - Einzelfall wird verallgemeinert. Zusätzlich wird dasselbe Az. bereits in Zeile 48 für eine andere Aussage verwendet.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 42
„| Wohnzimmer | 20–22°C | 18°C |“
- Grund:
- Die gesamte Mindesttemperatur-Tabelle (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, Küche, Flur, je Tag/Nacht) wird als feststehendes Recht dargestellt, ohne jede Quellenangabe - normative Werte ohne Beleg.
C — formalZeile 52
„Dein Vermieter hat nach § 535 BGB die sogenannte Gebrauchsüberlassungspflicht.“
- Grund:
- §-Erwähnungen (§ 535 Z.52, § 536a Z.143, § 536/§536a im Musterbrief Z.214) und Heizperiode-Zeitraum (Z.38) ohne Link auf die Primärquelle gesetze-im-internet.de - Sammel-Eintrag.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 52: § 535 BGB verpflichtet Vermieter, Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
- Zeile 143: § 536a BGB erlaubt Selbstvornahme bei Verzug des Vermieters oder Notfall — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html
- Zeile 214: § 536 BGB regelt die Mietminderung bei Mängeln — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.