Prüfbericht: Messdienst wechseln: Geht das als Mieter?
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 46
„Vermieter unterliegen dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot: Sie müssen bei Verträgen mit Dienstleistern – auch mit dem Messdienst – auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen achten.“
- Grund:
- Normative Aussage ('müssen') zum Wirtschaftlichkeitsgebot ohne jede Quellenangabe oder Rechtsprechungsverweis - das Prinzip existiert (u.a. BGH-Rechtsprechung), ist im Artikel aber unbelegt.
C — formalZeile 42
„Auch das Bundeskartellamt hat sich in einer Sektoruntersuchung mit dem deutschen Submetering-Markt befasst“
- Grund:
- §/Quellen-Erwähnungen (Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung Z.42, 12-Monats-Frist § 556 BGB Z.80) ohne Link auf die Primärquelle - Sammel-Eintrag.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 42: Bundeskartellamt: Submetering-Markt stark konzentriert, Mieter ohne Anbieterwahl — https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/04_05_2017_Sektoruntersuchung_Submetering.html
- Zeile 80: 12 Monate Zeit für Einwände nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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