Prüfbericht: Nicht umlagefähige Nebenkosten: Was dein Vermieter nicht abrechnen darf
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 26
„Durchschnittliche Ersparnis: 80-200€ pro falsch abgerechneter Position“
- Grund:
- Unbelegte statistische Angabe, keine Quelle genannt.
- Quelle:
- https://www.mieterbund.de/
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 22: Nur 17 Kostenarten laut Betriebskostenverordnung sind umlagefähig — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 34: § 1 BetrKV definiert Betriebskosten, § 2 BetrKV listet die 17 umlagefähigen Kostenarten — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
- Zeile 63: Verwaltungskosten sind nie umlagefähig (nicht in § 2 BetrKV enthalten) — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 301: Artikel verlinkt korrekt auf § 1 und § 2 BetrKV als Quellen — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.