Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Nebenkostenabrechnung Software: Anforderungen, Lösungen und Alternativen

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 410
Nein, Software-Kosten für die Abrechnung sind nicht umlagefähig – das sind Verwaltungskosten. Umlagefähig sind nur die Kosten des Messdienstleisters für Erfassung und Ablesung, nicht für Abrechnung.
Grund:
Normative Rechtsaussage (Verwaltungskosten vs. umlagefähige Erfassungskosten) ohne Beleg/Zitat im Artikel. Plausibel und konsistent mit der Verwaltungskosten-Logik aus BGH VIII ZR 19/07, aber nicht referenziert.
C — formalZeile 113
Warmwassertrennung | Berechnung nach § 9 HeizkostenV
Grund:
Sammel-Befund: Der Artikel enthält keinerlei Quellen-Abschnitt und keine Links zu den zitierten Normen (§ 7 HeizkostenV Zeile 112, § 9 HeizkostenV hier, CO2-Aufteilung Zeile 115).

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.