Prüfbericht: Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung: Der Unterschied
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 54
„Erhöhung durch Vermieter | Nach Abrechnung, wenn angemessen (§ 560 Abs. 4 BGB)“
- Grund:
- § 560 Abs. 4 BGB gewährt das Anpassungsrecht ausdrücklich 'jeder Vertragspartei' (also auch dem Mieter), nicht exklusiv dem Vermieter. Die Tabellenzeile suggeriert ein einseitiges Vermieterrecht.
C — formalZeile 50
„Jährliche Abrechnung | Pflicht (§ 556 Abs. 3 BGB)“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: §-Erwähnungen (§556 Abs.3, §560 BGB) im Fließtext/Tabellen ohne direkten Link auf gesetze-im-internet.de.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 50: Bei Vorauszahlung besteht Pflicht zur jährlichen Abrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 62: Heizkostenverordnung schreibt überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung vor (50-70%) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
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