Prüfbericht: Techem-Heizkostenabrechnung prüfen: So gehst du vor
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 52
„Die Heizkostenverordnung erlaubt nur Werte zwischen 50/50 und 70/30 zugunsten des Verbrauchs.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: HeizkostenV- und CO2KostAufG-Erwähnungen im Fließtext ohne direkten externen Primärquellenlink (nur interne Verlinkung).
Geprüft und in Ordnung (6)
- Zeile 38: Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung: Submetering-Markt stark konzentriert, Mieter ohne Anbieterwahl — https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20Submetering.pdf
- Zeile 52: Verteilerschlüssel-Spanne 50/50 bis 70/30 gesetzlich vorgegeben — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 60: Warmwasser muss seit Ende 2013 mit eigenem Wärmemengenzähler getrennt erfasst werden — https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/bis-zum-31-dezember-2013-alte-waerme-und-warmwasserzaehler-austauschen-verbundene-anlagen-muessen-waermezaehler-haben-1249/
- Zeile 64: CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter/Mieter seit 2023, gestaffelt nach Gebäudeeffizienz — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/BJNR215400022.html
- Zeile 104: 12 Monate Widerspruchsfrist ab Zugang der Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 26: Laut Deutschem Mieterbund enthält etwa jede zweite Heizkostenabrechnung einen Fehler — https://www.mieterbund.de/
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