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Prüfberichte

Prüfbericht: Verjährung bei Heizkostenabrechnungen: Fristen, die du kennen musst

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 112
Nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 190/06) beginnt die Verjährung mit der ersten Abrechnung – eine Korrektur ändert daran nichts.
Grund:
Das zitierte Urteil (BGH, 12.12.2007, VIII ZR 190/06) existiert, behandelt aber die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (keine nachträgliche Verschlechterung nach Ablauf der 12-Monats-Frist) – nicht den Beginn der Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Ein anderer Rechtsmechanismus wird auf die Verjährung übertragen.
C — formalZeile 41
Das regelt § 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Grund:
Sammel-Befund: Keiner der zahlreichen §-Verweise im Artikel (§§ 195, 199, 204, 212, 214, 556 BGB) ist mit einem Link zur Primärquelle (gesetze-im-internet.de) versehen.

Geprüft und in Ordnung (6)

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