Prüfbericht: Verjährung bei Heizkostenabrechnungen: Fristen, die du kennen musst
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 112
„Nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 190/06) beginnt die Verjährung mit der ersten Abrechnung – eine Korrektur ändert daran nichts.“
- Grund:
- Das zitierte Urteil (BGH, 12.12.2007, VIII ZR 190/06) existiert, behandelt aber die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (keine nachträgliche Verschlechterung nach Ablauf der 12-Monats-Frist) – nicht den Beginn der Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Ein anderer Rechtsmechanismus wird auf die Verjährung übertragen.
C — formalZeile 41
„Das regelt § 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“
- Grund:
- Sammel-Befund: Keiner der zahlreichen §-Verweise im Artikel (§§ 195, 199, 204, 212, 214, 556 BGB) ist mit einem Link zur Primärquelle (gesetze-im-internet.de) versehen.
Geprüft und in Ordnung (6)
- Zeile 41: § 195 BGB: regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
- Zeile 61: § 199 BGB: Fristbeginn mit Schluss des Jahres von Entstehung + Kenntnis — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
- Zeile 85: § 556 Abs. 3 BGB: 12-Monats-Ausschlussfrist für Nachforderungen des Vermieters — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 130: § 204 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB: Klage und Mahnbescheid hemmen die Verjährung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html
- Zeile 132: § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB: Anerkenntnis/Abschlagszahlung führt zum Neubeginn der Verjährung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html
- Zeile 252: § 214 Abs. 2 BGB: freiwillig gezahlte verjährte Forderung ist nicht rückforderbar — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__214.html
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