Prüfbericht: Verteilerschlüssel Heizkosten: Was er bedeutet & wann er falsch ist
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 27
„Rund 30% aller fehlerhaften Abrechnungen haben hier das Problem“
- Grund:
- Spezifische Prozentzahl ohne jede Quellenangabe im Artikel; keine auffindbare Statistik, die exakt diesen Wert (30%) für Verteilerschlüssel-Fehler stützt.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 157
„Die Frist dafür: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.“
- Grund:
- Rechtsaussage zur Widerspruchsfrist (12 Monate) ohne Nennung der Rechtsgrundlage (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB); im Artikel weder verlinkt noch mit § zitiert.
C — formalZeile 133
„Die Heizkostenverordnung ist eindeutig: Verbrauchsanteil zwischen 50% und 70%.“
- Grund:
- Verlinkung zeigt nur auf die Verordnungs-Startseite statt auf die konkrete, den 50-70%-Rahmen tatsächlich regelnde Vorschrift § 7 HeizkostenV.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 55: HeizkostenV: mindestens 50%, höchstens 70% Verbrauchsanteil bei Heizkosten (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
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