Prüfbericht: Warmwasserkosten in der Abrechnung: Regeln, Fehler & dein 15%-Kürzungsrecht
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 0 C · Zum Artikel
Befunde
Keine Befunde — alle geprüften Aussagen halten der Primärquelle stand.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 46: § 8 HeizkostenV: mindestens 50%, höchstens 70% Verbrauchsanteil bei Warmwasserkosten — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html
- Zeile 70: § 9 HeizkostenV Formel: Wärmemenge = 2,5 × Warmwassermenge (m³) × (Temperatur − 10°C) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
- Zeile 145: § 12 HeizkostenV: 15%-Kürzungsrecht bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.