Prüfbericht: Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung: zu hoch?
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 47
„Hat deine Wohnung eigene Wasserzähler, muss in der Regel nach deinem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.“
- Grund:
- Rechtsaussage stimmt inhaltlich (§ 556a Abs. 1 BGB: 'sind ... umzulegen' ist zwingend formuliert), aber im gesamten Artikel wird an keiner Stelle ein § oder Primärquellenlink genannt – weder hier noch bei der 12-Monats-Frist im FAQ (Zeile 107). Sammel-Eintrag für fehlende Quellenlinks.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 26: Wasserkosten liegen im Schnitt bei rund 0,26 €/m² im Monat (Betriebskostenspiegel) — https://mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/betriebskostenspiegel/
- Zeile 47: Bei vorhandenen Wasserzählern muss nach Verbrauch abgerechnet werden, ohne Zähler darf nach Fläche/Personenzahl verteilt werden — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
- Zeile 59: Eine Person verbraucht im Schnitt rund 44 Kubikmeter Wasser im Jahr — https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2022/PD22_12_p002.html
- Zeile 107: Für Widerspruch/Belegeinsicht bei Wasserkosten hast du zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
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