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Prüfberichte

Prüfbericht: Widerspruch gegen Heizkostenabrechnung: So gehst du vor (inkl. Musterbrief)

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 1 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

A — objektiv falschZeile 107✓ Korrigiert am 3. August 2026
Seit Oktober 2024 (§ 556 Abs. 4 BGB) kannst du sogar Kopien der Belege verlangen – allerdings gegen Kostenerstattung.
Grund:
§ 556 Abs. 4 BGB regelt nur ein Einsichtsrecht des Mieters sowie das Recht des VERMIETERS, Belege elektronisch bereitzustellen. Die Reform zum 01.01.2025 (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) betraf genau diesen Punkt – nicht ein neues Mieter-Recht auf Kopien gegen Kostenerstattung. Norm regelt erkennbar etwas anderes als behauptet.
Korrektur:
§ 556 Abs. 4 BGB korrekt als Einsichtsrecht dargestellt (nicht als neues Mieter-Recht auf Kopien gegen Kostenerstattung), Reformdatum auf den 1.1.2025 korrigiert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 30
Durchschnittliche Ersparnis bei erfolgreichem Widerspruch: 200-500€
Grund:
Statistische Aussage ohne jeglichen Beleg oder Quellenangabe im Artikel; nicht aus dem Heizspiegel abgeleitet und nicht verifizierbar.
C — formalZeile 26
Du hast 12 Monate Zeit für den Widerspruch (ab Erhalt der Abrechnung)
Grund:
Inhaltlich korrekt (§ 556 Abs. 3 BGB), ebenso das 15%-Kürzungsrecht (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV, Zeile 46) – beide werden im Fließtext ohne Link auf die Primärquelle genannt. Sammel-Eintrag für fehlende Quellenlinks bei §-Erwähnungen.
C — formalZeile 46
Der Bundesgerichtshof hat diesen Vorrang der verbrauchsabhängigen Abrechnung bestätigt.
Grund:
BGH-Referenz ohne Aktenzeichen/Link. Die Aussage ist durch existierende BGH-Rechtsprechung gedeckt (z.B. BGH VIII ZR 113/17 vom 16.01.2019, VIII ZR 151/20 vom 12.01.2022), sollte aber mit konkretem Aktenzeichen belegt werden.

Geprüft und in Ordnung (6)

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