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Prüfberichte

Prüfbericht: Abrechnungsfrist für Vermieter: So verlierst du keine Nachforderung

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 50
wenn du die Verspätung "nicht zu vertreten hast" (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)
Grund:
Die 'nicht zu vertreten'-Ausnahme steht tatsächlich in § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (derselbe Satz, der auch den Ausschluss der Nachforderung regelt), nicht in Satz 2 – Satz 2 enthält nur die 12-Monats-Frist selbst. Zeile 25 desselben Artikels zitiert für den Ausschluss korrekt Satz 3.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 42
Ergibt dieselbe – verspätete – Abrechnung jedoch ein Guthaben für den Mieter, musst du es trotzdem auszahlen.
Grund:
Normative Aussage ohne Beleg; § 556 Abs. 3 BGB regelt den Guthaben-Fall nicht ausdrücklich im Wortlaut, sondern nur die Ausschlusswirkung für Nachforderungen. Die Guthaben-Pflicht ergibt sich aus allgemeiner Auslegung/Kommentarliteratur.
C — formalZeile 15
genau das, was § 556 Abs. 3 BGB vorschreibt
Grund:
Sammel-Eintrag: § 556 Abs. 3 BGB und § 195 BGB werden im Fließtext mehrfach erwähnt, aber nirgends im Artikel direkt verlinkt.

Geprüft und in Ordnung (3)

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